Unbeschwert feiern: Gut abgesicherte Events.
Sie lieben es, Veranstaltungen zu planen und große Feste zu feiern? Mit der Veranstalter-Haftpflichtversicherung können Sie das sorgenfrei tun. Sie schützt Sie bei Verletzungen anderer oder wenn Sachen beschädigt werden. Ganz egal, wen dabei die Schuld trifft. Wahlweise kann auch ein Straf-Rechtsschutz abgeschlossen werden.
Veranstaltungsversicherung – Ihre Vorteile
Vertreiberinformation: Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group, Schottenring 30, 1010 Wien, ist ein Versicherungsunternehmen und bietet vor Vertragsabschluss Beratung an.
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Warum brauche ich eine Veranstaltungsversicherung?
Bei einer Veranstaltung kann schnell etwas passieren. Schon beim Auf- oder Abbau können sich Personen verletzen oder Sachschäden entstehen. Mit der Veranstalter-Haftpflichtversicherung sind Sie gut geschützt und bekommen die verursachten Schäden ersetzt – ganz egal, ob Sie oder einer Ihrer Helfer:innen schuld ist. Wahlweise ist auch ein Straf-Rechtsschutz möglich.
Häufig gestellte Fragen zur Veranstaltungsversicherung
- Wie viel kostet eine Veranstaltungsversicherung?
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Die Kosten einer Veranstaltungsversicherung variieren je nach den gewählten Leistungen und der gewählten Versicherungssumme. Berechnen Sie Ihre Prämie gleich online.
- Für welche Events lohnt sich eine Veranstaltungsversicheurng?
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Grundsätzlich ist eine Veranstaltungsversicherung immer sinnvoll.
Eine Veranstaltungsversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz vor der umfangreichen Haftung, die das Gesetz einer:einem Veranstalter:in auferlegt. Veranstalter:innen haften für alle Schäden aus eigenem Verschulden, sowie aus Verschulden von Erfüllungsgehilf:innen, Teilnehmer:innen bzw. Gäst:innen, ohne Limit mit ihrem gesamten Vermögen.
- Was deckt die Veranstaltungsversicherung
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Die Veranstaltungsversicherung deckt je nach gewählten Paketen Personen- und Sachschäden, sowie Vermögensschäden, inklusive Auf- und Abbau, Tätigkeits- und Mietsachschäden, Schlüsselverlust, Garderobe, Bewirtung in Eigenregie, Umweltpaket, Zelt- und Tribünenrisiko, Sachschaden Regressrisiko, Landes- Bundes- oder internationale Wettbewerbe bei Sportveranstaltungen, Werbeständer und Plakate. Wahlweise mit Straf-Rechtsschutzversicherung.
Die:Der Versicherungsnehmer:in und die für sie:ihn handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses mitversichert. Dies gilt jedoch nicht für Dritte, die aufgrund eines Werkvertrages zur Erreichung des Veranstaltungszweckes tätig werden.
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