Perfekter Flugspaß: Mit der Drohnenversicherung abheben.
Mit Ihrer Drohne betrachten Sie die Welt aus anderen Perspektiven. Und für das gute Gefühl, alle rechtlichen Vorgaben erfüllt zu haben, dafür gibt es unsere Drohnenversicherung. Klicken Sie sich durch unseren Drohnencheck, um mit dem passenden Schutz gut abgesichert in die Lüfte zu gehen.
Drohnenversicherung – Ihre Vorteile
Warum sollte ich meine Drohne versichern?
„Dann hat mich mein Nachbar gefragt was passiert, wenn seiner Frau oder ihm meine Drohne auf den Kopf fällt, weil ich noch ungeübt bin. Ich ganz cool: Bin versichert.“
Drohnen sind ein beliebter Freizeitspaß quer durch alle Altersklassen. Mit dem Betrieb einer Drohne sind jedoch viele gesetzliche Vorschriften und Haftungsrisiken verbunden. Mit unserem Drohnencheck erfahren Sie, worauf Sie achten müssen. Im Anschluss können Sie die passende Drohnenversicherung gleich online abschließen.
Im Überblick: Unsere Drohnen-Haftpflichtversicherungen im Vergleich
Häufig gestellte Fragen zur Drohnenversicherung
Was kostet eine Drohnenversicherung?
Die Kosten für eine Drohnenversicherung hängen davon ab, ob Sie das unbemannte Luftfahrzeug gewerblich oder privat nutzen, weiters vom Modell (und seiner Kategorie) sowie der gewählten Versicherungssumme und -bausteine.
Welche Drohnen sind versicherungspflichtig?
Seit dem 31.12.2020 gilt:
Wenn Ihre Drohne kein Spielzeug ist, brauchen Sie eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung nach dem EU-Drohnengesetz. Diese Versicherung zahlt, wenn durch Ihre Drohne ein Schaden entsteht, z.B. an Sachen oder Personen.
Mit unserem Drohnencheck finden Sie schnell eine passende Versicherung. Sie beantworten einige Fragen. Danach erhalten Sie eine Produktempfehlung, die zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen passt. Für Drohnen und Flugmodelle der Betriebskategorie „open“ können Sie die Versicherung direkt online beantragen. Für andere Kategorien stellen Sie bitte eine Angebotsanfrage.
Eine Drohne ist kein Spielzeug, wenn sie einen Sensor (z.B. eine Kamera) hat und eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- Sie kann Daten von Personen aufnehmen, zum Beispiel Fotos oder Videos. Das gilt auch bei einem Abfluggewicht von 250 g oder weniger.
- Sie kann bei einem Aufprall auf einen Menschen mehr als 80 Joule Bewegungsenergie erreichen (zum Beispiel Racing-Drohnen). Das gilt auch für Drohnen mit 250 g oder weniger.
- Sie erreicht weniger als 79 Joule Bewegungsenergie und fliegt unter 30 Metern. Das gilt auch für Drohnen mit 250 g oder weniger.
Bewegungsenergie (Joule) bedeutet, wie stark die Kraft ist, mit der die Drohnen bei einem Aufprall wirkt.
Diese Regeln gelten für alle Drohnen und Flugmodelle. Das Abfluggewicht ist dafür nicht entscheidend.
Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es, um Drohnen fliegen zu dürfen?
Seit 31.12.2020 ist die EU-Drohnenverordnung (EU (VO) 2019/947) in Kraft. Diese definiert einige Voraussetzungen für den Drohnenflug. Die:der Pilot:in muss mindestens 16 Jahre alt sein. Die Registrierung bei der Austro Control muss eine volljährige Person (z.B. bei Minderjährigen die:der Erziehungsberechtigte) durchführen. Für diese Registrierung benötigen Sie bereits die Polizzennummer einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung der Drohne/n. Bei Drohnen mit einem Gewicht über 250 Gramm und der Kategorie open, ist die Absolvierung eines Online-Drohnenführerscheins im Zuge der Online-Registrierung erforderlich. In den Kategorien specific und certified gibt es zusätzlich noch – wie bisher – eine Bewilligungs-/Zertifizierungspflicht der Drohne durch die Austro Control. Auch Flugmodelle fallen seit 31.12.2020 in die Betriebskategorie open.
Ich habe bereits eine Drohnenversicherung bei der Wiener Städtischen und möchte das unbemannte Luftfahrzeug wechseln. Wie gehe ich vor?
Wenn Sie ein neues/anderes unbemanntes Luftfahrzeug in Betrieb haben, können wir Ihren bestehenden Luftfahrt-Haftpflicht-Vertrag gerne anpassen. Übermitteln Sie uns bitte die Daten in dieser Angebotsanfrage zum Drohnenwechsel. Danach wird sich gerne ein:e Mitarbeiter:in aus dem zuständigen Bereich bei Ihnen melden.
Ist eine Drohne in der Haushaltsversicherung mitversichert?
Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung unserer Haushaltsversicherung ist die Haltung und Verwendung von Drohnen, mit einem Abfluggewicht von max. 250 g, einer max. Bewegungsenergie unter oder gleich 79 Joule und einer Flughöhe von max. 30 Metern mitversichert.
Trotzdem kann für Drohnen laut EU-Gesetz Versicherungspflicht bestehen, die den Abschluss einer gesonderten Luftfahrt-Haftpflichtversicherung notwendig macht (die Haftpflicht im Rahmen der Haushaltsversicherung ist dann nicht mehr ausreichend).
Sind Drohnen unter 250 g versicherungspflichtig?
Eine Drohne ist versicherungspflichtig, wenn sie einen Sensor hat, zum Beispiel eine Kamera, und zusätzlich eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- Sie kann Daten von Personen aufnehmen, zum Beispiel Fotos oder Videos. Das gilt auch bei einem Abfluggewicht von 250 Gramm oder weniger.
- Sie kann bei einem Aufprall auf einen Menschen mehr als 80 Joule Bewegungsenergie erreichen. (zum Beispiel Racing-Drohnen.)
- Sie erreicht mehr als 79 Joule Bewegungsenergie und fliegt höher als 30 Meter.
Bewegungsenergie (Joule) bedeutet, wie stark die Kraft ist, mit der die Drohnen bei einem Aufprall wirkt.
Wenn diese Punkte zutreffen, müssen Sie sich als Betreiber:in bei der zuständigen Flugbehörde registrieren. Außerdem benötigen Sie eine eigene Haftpflichtversicherung für die Drohne.
Mit unserem Drohnencheck finden Sie schnell eine passende Versicherung. Sie beantworten einige Fragen. Danach erhalten Sie eine Produktempfehlung, die zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen passt. Für Drohnen und Flugmodelle der Betriebskategorie „open“ können Sie die Versicherung direkt online beantragen. Für andere Kategorien stellen Sie bitte eine Angebotsanfrage.