Ein Paar sitzt eng beieinander auf einer Wiese in einem Park. Die Frau umarmt den Mann von hinten, beide lächeln. Im Hintergrund ist eine moderne Stadt-Silhouette zu sehen.
Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge

Staat­lich und statt­lich geför­dert: Ihre Prä­mi­en­pen­sion.

Sorgenfrei an die Zukunft denken? Mit sorgenfreie.prämienpension, der staatlich geförderten Pensionsvorsorge. Die für Sie an der Börse arbeitet, Ihnen die Förderung sichert und Steuern spart. Legen Sie Ihr Geld ganz flexibel an. Die Prämienpension ist die Basis für Ihre private Vorsorge.

Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge – Ihre Vorteile

  • + 4,25 % staatliche Förderung auf Ihre Prämie
  • keine Versicherungssteuer auf Ihre Prämie
  • das eingezahlte Kapital ist garantiert
  • garantierte lebenslange, steuerfreie Zusatzpension
Eine Geschäftsfrau mit Brille lächelt mit verschränkten Armen in die Kamera

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Warum brauche ich eine staatlich geförderte Pensionsvorsorge?

„Weil ich auch mit 70 so leben möchte, wie ich es mir vorstelle. Die Pensionsvorsorge hilft mir dabei.“
Annika, 35 Jahre

Für die Pension privat vorzusorgen ist wichtiger denn je. Eine private, lebenslange Zusatzrente ist neben der staatlichen und der betrieblichen Pensionsvorsorge eine wichtige Ergänzung, um in der Pension den gewohnten Lebensstandard zu erhalten.

 

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Im Überblick: Die staatlich geförderte Pensionsvorsorge

Bezeichnung sor­gen­freie.prä­mi­en­pen­sion
Beschreibung Die private Pensionsvorsorge, die staatlich gefördert ist.
Hervorhebung Aktiv vorsorgen mit Steuervorteilen
Eigenschaften
  • 4,25 % staatlich gefördert
  • ohne Versicherungssteuer
  • bis 3.817,04* Euro jährlich einzahlen
  • das eingezahlte Kapital ist garantiert
  • gute Ertragschancen
  • führend am österreichischen Markt 
  • lebenslange Zusatzpension
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Häufig gestellte Fragen zur geförderten Pensionsvorsorge

Was ist eine staat­lich geför­derte Pen­si­ons­vor­sorge?

Zur staatlich geförderten Pensionsvorsorge gehören spezielle Versicherungs- und Investmentfondsprodukte, die vom Staat mit zusätzlichen Prämien gefördert werden. Diese haben folgende Merkmale:

  • 10-jährige Mindestbindungsfrist
  • Garantie auf Einzahlungen (und staatliche Prämie)
  • Bezug einer lebenslangen Rente, wenn die Ansparphase wie vereinbart eingehalten wurde.
  • Die Einzahlungen müssen zu festgelegten Sätzen in Aktien angelegt werden.

Außerdem gibt es viele Steuererleichterungen. In der Ansparphase (während der Einzahlungen) fallen keine Kapitalertrags-, Einkommens-, Erbschafts- oder Versicherungssteuern an. In der Auszahlungsphase (also beim Bezug der Rente) fällt keine Einkommenssteuer an.

Wann ist eine staat­lich geför­derte Pen­si­ons­vor­sorge sinn­voll?

Für die Pension privat vorzusorgen ist wichtiger und sinnvoller denn je. Eine private, lebenslange Zusatzrente ist neben der staatlichen und der betrieblichen Pensionsvorsorge eine wichtige Ergänzung, um in der Pension den gewohnten Lebensstandard zu erhalten.  Je früher man damit anfängt – desto besser.

Wie wird die Pen­si­ons­vor­sorge geför­dert?

Die prämienbegünstige Zukunftsvorsorge wird folgendermaßen gefördert:

  • staatliche Förderung
  • keine Versicherungssteuer auf die Prämie
  • das eingezahlte Kapital ist garantiert
  • garantierte, lebenslange, steuerfreie Zusatzpension
Ist es möglich, eine staat­lich geför­derte Zukunfts­vor­sorge vor­zei­tig zu kün­di­gen?

Ja, eine vorzeitige Kündigung der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge ist frühestens nach 10 Jahren möglich – allerdings mit finanziellen Nachteilen (zB Rückzahlung der staatlichen Prämien, nachträgliche Versteuerung der Erträge, Verlust der Kapitalgarantie,…)

Weitere Fragen

* Die Höhe der staatlichen Förderung wird jährlich neu festgesetzt und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge. Für das Jahr 2026 beträgt die staatliche Förderung 4,25 % der im Jahr 2026 geleisteten Prämien, wobei die Höhe der geförderten jährlichen Einzahlung maximal 3.817,04 Euro beträgt. Gemäß Einkommensteuergesetz ist für den Erhalt der Förderung eine Erklärung der/des Steuerpflichtigen notwendig, innerhalb eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren auf eine Rückzahlung des aus den geleisteten Beiträgen resultierenden Anspruchs zu verzichten.

Die eingezahlten Prämien sind bei Auszahlung als lebenslange Pension (Verrentung) oder bei Kapitalabfindung bei Bezug der gesetzlichen Alters-, Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension inklusive der staatlichen Förderungen garantiert. Im Todesfall während der Prämienzahlungsdauer sind die eingezahlten Prämien inklusive der staatlichen Förderung garantiert. Bei Unfalltod wird der garantierte Betrag um 50 % erhöht.  Bitte beachten Sie die steuerlichen Konsequenzen bei einmaliger Auszahlung der Versicherungsleistung (Nachversteuerung der Kapitalerträge mit 27,5 %, Rückzahlung der Hälfte der staatlichen Förderung).

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