
FAQ Veranstalterversicherung
Sie haben Fragen zur Veranstalterversicherung? Wir haben die passenden Antworten. Klicken Sie einfach auf die gewünschte Frage und erhalten Sie Ihre Antwort.
Veranstaltungsversicherung
- Für welche Events lohnt sich eine Veranstaltungsversicheurng?
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Grundsätzlich ist eine Veranstalterhaftpflicht immer sinnvoll.
Eine Veranstaltungsversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz vor der umfangreichen Haftung, die das Gesetz einer:einem Veranstalter:in auferlegt. Veranstalter:innen haften für alle Schäden aus eigenem Verschulden, sowie aus Verschulden von Erfüllungsgehilf:innen, Teilnehmer:innen bzw. Gäst:innen, ohne Limit mit ihrem gesamten Vermögen.
- Was deckt die Veranstaltungshaftpflicht?
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Die Veranstaltungsversicherung deckt je nach gewählten Paketen Personen- und Sachschäden, sowie Vermögensschäden, inklusive Auf- und Abbau, Tätigkeits- und Mietsachschäden, Schlüsselverlust, Garderobe, Bewirtung in Eigenregie, Umweltpaket, Zelt- und Tribünenrisiko, Sachschaden Regressrisiko, Werbeständer und Plakate.
Die:Der Versicherungsnehmer:in und die für sie:ihn handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses mitversichert. Dies gilt jedoch nicht für Dritte, die aufgrund eines Werkvertrages zur Erreichung des Veranstaltungszweckes tätig werden.
- Ist eine Veranstaltungsversicherung Pflicht?
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Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Vermieter:innen von Veranstaltungsräumlichkeiten verlangen allerdings oft den Nachweis einer bestehenden Versicherung, sonst erfolgt die Vermietung nicht.
- Wie viel kostet eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung?
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Die Kosten einer Veranstaltungsversicherung variieren je nach den gewählten Leistungen und der gewählten Versicherungssumme. Lassen Sie sich beraten oder berechnen Sie Ihre Prämie gleich online.
- Welche Personen sind durch die Veranstaltungsversicherung abgesichert?
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Die:Der Versicherungsnehmer:in und die für die:den Versicherungsnehmer:in handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses mitversichert. Dies gilt jedoch nicht für Dritte, die aufgrund eines Werkvertrages zur Erreichung des Veranstaltungszweckes tätig werden.
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Veranstaltungsversicherung online abschließen zu können?
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Sie müssen Ihren Wohn-/ Firmensitz in Österreich haben und die Veranstaltung darf für maximal 5.000 Personen sein.
- Wie lange bin ich versichert?
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Sie sind für den versicherten Veranstaltungszeitraum inklusive Auf- und Abbau versichert. Die maximale Versicherungsmöglichkeit beträgt 7 Tage. Sie werden sicher durch den Online-Prozess geführt.
- Was ist unter ,,mitversicherte Agentur" zu verstehen?
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Bei einer mitversicherten Agentur handelt es sich zum Beispiel um Ihre beauftragte Event-Agentur, die Sie bei Ihrer Veranstaltung in diversen Sachen unterstützt.
- Welche Veranstaltungen kann ich online nicht versichern?
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Für einige Arten von Veranstaltungen können wir keinen Schutz bieten. Dazu zählen unter anderem Demos, Aufmärsche, Streiks, Aussperrungen, Extremsportveranstaltungen, das sind Veranstaltungen bzw. Aktivitäten wie Rafting, Canyoning, Skydiving, Heli-Skiing, Fallschirmspringen, Paragleiten, Drachenfliegen, Bungee-Jumping, Tauchen, Perchtenläufe, Radrennen und dergleichen.
Die vollständige Auswahl finden Sie direkt im Online-Abschluss. Bei Fragen dazu wenden Sie sich an unsere Serviceline + 43 050 350 350.
- Was bedeutet die Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung?
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Die Versicherungssumme gilt für Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden, die auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind. Sie können eine Versicherungssumme bis 5 Mio Euro wählen.
- Gibt es einen Selbstbehalt und was bedeutet er?
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Ja, es gibt einen und da der Selbstbehalt für jeden Versicherungsfall gilt, ist dies jener Anteil, der im Schadenfall selbst von der:vom Versicherten zu bezahlen ist.
- Was ist ein reiner Vermögensschaden?
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Ein reiner Vermögensschaden beruht weder auf einem Sachschaden noch einem Personenschaden, z.B. es wird eine Kundin:ein Kunde in einem Geschäft nach Geschäftsschluss versehentlich eingesperrt und seine Theaterkarten verfallen dadurch.
- Für wen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung relevant?
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Für alle Berufsgruppen die durch ihre Verstöße keine Personen oder Sachschäden anrichten können, wie eine Anwältin:ein Anwalt, der eine Einspruchsfrist versäumt.
- Welche Leistungen werden durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erbracht?
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Ersetzt wird der entstandene unmittelbare Vermögensschaden, z.B. die Kundin:der Kunde der im Geschäft versehentlich eingesperrt wird, versäumt seinen Flug und muss auf einen teureren Flug umbuchen, ersetzt werden die Mehrkosten des Fluges.
Rechtschutz-Versicherung
- Wogegen kann ich mich versichern?
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Mit der Straf-Rechtsschutzversicherung werden Ihre rechtlichen Interessen in einem Strafverfahren wahrgenommen und die Kosten übernommen. Die Veranstaltungsversicherung sichert Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter ab bzw. wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab.
- Wogegen schützt mich die Straf-Rechtsschutzversicherung?
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Ihre rechtlichen Interessen in einem Strafverfahren werden wahrgenommen und die Kosten dafür von der Versicherung übernommen.
- Was ist die Versicherungssumme bei der Rechtsschutzversicherung?
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In der Rechtsschutzversicherung steht Ihnen die Versicherungssumme pro Versicherungsfall zur Verfügung und ersetzt sämtliche Kosten des Rechtsstreites, wie Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachten,…
Wir bieten eine Versicherungssumme bis 250.000 Euro an.
Kontaktmöglichkeiten
- Ich habe noch zusätzliche Fragen. An wen kann ich mich wenden?
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Wenn Sie in unseren umfangreichen FAQs nicht fündig geworden sind, Fragen zu den Produkten haben oder uns eine Anregung mitteilen möchten, steht Ihnen Ihr:e Versicherungsberater:in bzw. unsere Serviceline unter +43 (0) 50 350 350 oder unter kundenservice@wienerstaedtische.at gerne zur Verfügung. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu regeln.
Sie können Ihre Beschwerde an die Beschwerdestelle beim Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Stubenring 1, 1010 Wien, versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at schicken.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher:innen haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.