
Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz
Die Informationen nach Anlage 1 Abschnitt 3 des Barrierefreiheitsgesetzes geben Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte der Veranstaltungsversicherung. Sie erfahren, welche Schäden sie abdeckt, welche Rechte und Pflichten Sie haben und welche Kosten entstehen können. Ziel ist es, alle Informationen klar und verständlich zu erklären, damit Sie gut informiert sind.
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Was ist die Veranstaltungsversicherung?
Die Veranstaltungsversicherung schützt Veranstalter vor finanziellen Risiken, falls bei einer Veranstaltung Schäden oder rechtliche Probleme auftreten.
Die Veranstaltungsversicherung gilt für eine Vielzahl von Veranstaltungen, wie etwa Bälle, Hochzeiten, Konferenzen, Weihnachtsmärkte etc.
Als Veranstalter sind Sie verantwortlich, wenn durch Ihr eigenes Verschulden oder durch das Verschulden von Personen, die für Sie arbeiten – wie zum Beispiel technisches Personal – Schäden entstehen. Das bedeutet, dass Sie für diese Schäden haften müssen.
Es gibt folgende zwei wesentliche Bausteine der Veranstaltungsversicherung.
Es können noch Erweiterungen zur Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung hinzugefügt werden.
Die Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung ist die Grundversicherung. Die Veranstalter-Rechtsschutz-Versicherung kann zusätzlich abgeschlossen werden und die Erweiterungen können nach Bedarf kombiniert werden.
Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung
Bei der Veranstalter-Haftpflichtversicherung zahlen wir für Schäden, die einer anderen Person während der Veranstaltung entstanden sind und verteidigt den Veranstalter (notfalls auch vor Gericht), wenn zu Unrecht etwas gefordert wird. Wenn zum Beispiel ein Gast bei einer Veranstaltung verletzt wird, Sie als Veranstalter dafür verantwortlich und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen wir die Kosten. Wenn bei einer Veranstaltung Sachen beschädigt werden und Sie als Veranstalter dafür haften, bezahlen wir zum Beispiel die Reparaturkosten.
Bitte beachten Sie: Schäden an Ihren eigenen Sachen sind durch die Veranstalter-Haftpflichtversicherung nicht versichert.
Veranstalter-Rechtsschutz-Versicherung
Mit der Veranstalter-Rechtsschutz-Versicherung bezahlen wir die Kosten, wenn der Veranstalter, die Agentur oder die Gäste wegen einer Straftat oder einer Unterlassung Probleme bekommen. Die Unterlassung von etwas bedeutet, dass man etwas absichtlich nicht tut, obwohl man dazu verpflichtet ist. Diese Straftat muss mit der Veranstaltung zu tun haben.
Wir zahlen die Kosten, wenn Sie vor ein Strafgericht, vor eine Verwaltungsbehörde oder vor ein Verwaltungsgericht müssen.
Wir übernehmen zum Beispiel die Anwaltskosten, die Gerichtsgebühren und auch die Kosten für Gutachter, Dolmetscher oder Zeugen, wenn das Gericht oder die Behörde sie braucht.
Erweiterungen in der Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung
Für die Veranstalter-Haftpflicht gibt es noch Erweiterungen, die man dazu nehmen kann, wenn man möchte. Damit kann man sich vor zusätzlichen Risiken schützen:
- Tätigkeitsschäden/Mietsachschäden/Schlüsselverlust: zum Beispiel wenn man Schlüssel verliert oder gemietete Sachen beschädigt.
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Bewachte Garderobe: Damit kann man Schäden an fremdem Gewand versichern, zum Beispiel, wenn man es beschädigt oder verliert.
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Bewirtung in Eigenregie: wenn man selbst Essen und Trinken bei der Veranstaltung hergibt.
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Umweltpaket: wenn man Schäden an der Umwelt versichern möchte. Zum Beispiel wegen Verschmutzung von Erde oder einem Fluss
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Zelte- und Tribünenrisiko: wenn man Zelte aufstellt oder eine Tribüne verwendet.
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Werbeständer oder Werbeplakate: wenn man so etwas zur Werbung verwendet.
Was sind die Kosten einer Veranstaltungsversicherung?
Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung an uns bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns ausgemacht (mittels Überweisung, Kreditkarte oder Bankeinzug). Damit Sie etwas ersetzt erhalten, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Die tatsächliche Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Dingen ab, wie der Art und Größe der Veranstaltung, der Teilnehmerzahl, der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und den gewählten Bausteinen oder Zusatzpaketen.
Was deckt die Veranstaltungsversicherung?
Wir prüfen zuerst immer alle Schäden und sagen dann, welche Schäden wir bezahlen. Schäden werden nur bis zu einer bestimmten Geldsumme bezahlt. Wir zahlen höchstens bis zu dem Betrag, den Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben.
Es gibt auch Fälle, in denen wir nicht zahlen. Zum Beispiel bei der Veranstalter-Haftpflichtversicherung, wenn jemand unberechtigt Ansprüche stellt. In diesem Fall helfen wir, sich dagegen zu wehren. Das gilt, wenn ein Schaden passiert, für den der Veranstalter nicht verantwortlich ist.
Versichert sind:
Schäden, die in Österreich passieren. Ansprüche, die nach den Gesetzen der USA, Kanada oder Australien gestellt werden, sind jedoch ausgeschlossen.
Nicht versichert sind:
- Die Nutzung von Autos, Flugzeugen und Motorbooten.
- Schäden, die absichtlich verursacht wurden oder Schadenersatzansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen.
Wenn jemand wegen vorsätzlicher Straftaten oder Fehler verurteilt wird, gibt es keinen Versicherungsschutz mehr. In diesem Fall müssen die bereits bezahlten Leistungen zurückgezahlt werden.
Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kundin oder Kunde?
Als Kundin oder Kunde haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie in der Konformitätserklärung nachlesen.
Ihre wichtigsten allgemeinen Verpflichtungen:
- Melden Sie einen Schaden so schnell wie möglich und geben Sie dabei richtige und vollständige Informationen.
- Helfen Sie mit, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
- Senden Sie Formulare und Unterlagen vollständig und schnell zurück.
- Heben Sie wichtige Belege auf, wie z.B. Rechnungen oder Buchungsbestätigungen.
Wann beginnt und wann endet die Veranstaltungsversicherung?
Informationen zum Beginn und Ende Ihrer Versicherung finden Sie in der Konformitätserklärung.
Bitte beachten Sie:
Diese Information hilft Ihnen, die wichtigsten Punkte zu verstehen. Rechtlich gilt, was in dem Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.
Wenn Sie weitere Fragen zur Veranstaltungsversicherung haben oder eine Beschwerde einreichen möchten, können Sie sich gerne an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer sowie an unsere Serviceline unter der Telefonnummer +43 (0) 50 350 350 oder per E-Mail an kundenservice@wienerstaedtische.at wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter und bemühen uns, Ihr Anliegen zu lösen