
FAQ Freizeit & Reise
Sie haben Fragen zu unseren Produkten aus dem Bereich Freizeit & Reise? Wir haben die passenden Antworten. Klicken Sie einfach auf die gewünschte Frage und erhalten Sie Ihre Antwort.
Freizeitaktivitäten
- Wogegen ist mein Musikinstrument versichert?
-
Der Basis-Schutz bietet Absicherung bei
- Transportmittelunfall
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Naturkatastrophen
- Leitungswasser
- Raub, Einbruchdiebstahl
- In der Nachtzeit (22 Uhr bis 6 Uhr) nur in bewachter Garage
Der Premium-Schutz bietet zusätzlich Deckung bei
- Diebstahl und Abhandenkommen
- Bruch und Beschädigung
- Vertauschen
- Liegenlassen
- Vernässung
- Deckung auch nachtsüber im versperrten Fahrzeug
- Ist mein Musikinstrument bei der Haushaltsversicherung mitversichert?
-
Ja, in der Wohnung gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasser und Sturmschäden.
- Wie wird die Prämie für mein Instrument berechnet?
-
Die Prämie richtet sich nach dem Wert des Instruments, ob es ein mechanisches oder elektrisches ist und nach dem örtlichen Geltungsbereich, also wo das Instrument versichert sein soll und nach dem gewünschten Leistungsumfang also Basis oder Premium.
- Ist mein Instrument nachts im Kfz versichert?
-
Beim Basisschutz muss sich das Kfz zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in einer bewachten Garage befinden, beim Premiumschutz auch nachts über im versperrten Fahrzeug.
- Welche Schäden werden durch die Bootsversicherung gedeckt?
-
Deckungsumfang:
- Schiffsunfall bzw. Unfall
- Beschädigung und Vandalismus
- Sinken
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Naturkatastrophen
- Diebstahl, Raub
Die Versicherung gilt:
- zu Wasser
- während des Zuwasserlassens und des Anlandholens
- während der Transporte am Landweg, einschließlich der Ladevorgänge
- während des Sommer- und Winterlagers
- Auf welcher Grundlage wird die Prämie der Bootsversicherung berechnet?
-
Die Prämie wird auf Basis des Zeitwertes des Bootes versichert. Boote, die älter als 10 Jahre sind werden nicht versichert.
Reise
- Wo finde ich alle Informationen zum Thema Reiseversicherungen mit Online-Abschluss?
-
Unsere FAQs zur Reiseversicherung finden Sie in unserem Service-Bereich. Hier finden Sie selbstverständlich auch alle Infos zu den weiteren Reiseversicherungs-Varianten, wie der Auslandsreise-Krankenversicherung, der Reise-Krankenversicherung Austria und der Reisekasko-Versicherung.
- Gilt die E-Card auch im benachbarten Ausland?
-
Die E-Card gilt in den EU-Mitglieds- und EWR-Staaten, der Schweiz, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina, doch ausschließlich bei Vertragsärzt:innen und in öffentlichen Spitälern. Die Leistungen der E-Card sind an österreichische Standardsätze gebunden. Die Differenz ist privat zu erbringen. Das kann je nach Urlaubsregion beachtlich sein. Daher ist es sinnvoll vor dem Urlaub vorzusorgen und eine Reisekrankenversicherung abzuschließen.
- Kann ich mich kurz vor der Abreise noch versichern?
-
Ja. Sie können Ihre Reiseversicherung online mit wenigen Klicks bis kurz vor Ihrer Abreise abschließen. Das ist via Smartphone oder Tablet auch noch am Flughafen oder am Bahnhof möglich.
- Kann ich eine Reise stornieren solange ich noch nicht im Flugzeug bin?
-
Als Reiseantritt gilt das Verlassen der Heimatgemeinde. Wenn man jedoch die Reise z. B. aufgrund von Krankheitssymptomen nicht fortsetzen kann, handelt es sich um einen Reiseabbruch und kein Storno. In solchen Fällen leistet die Reiseabbruchversicherung - eine Variante der Reiseversicherung.
- Zahlt meine Kfz-Haftpflichtversicherung wenn ich auf einer Reise einen Autounfall verursache?
-
Wenn Sie Ihre Reise mit dem eigenen Auto antreten und einen Autounfall verursachen, dann sind Fremdschäden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Doch auf dem Schaden am eigenen Fahrzeug bleibt man zu 100 % sitzen, wenn man keine Vollkasko-Versicherung hat. Es empfiehlt sich daher eine Kfz-Reisekaskoversicherung abzuschließen. Diese schützt das eigene Fahrzeug bzw. optional mit dem Freizeitpaket auch private Gegenstände (z. B. Tauchausrüstung, Golfausrüstung, Laufausrüstung) im Auto und in versperrten Dachboxen.