FAQ Auslandsreise- und Reise-Krankenversicherung
Sie haben Fragen zu unserer Auslandsreise-Krankenversicherung und zur Reise-Krankenversicherung Austria? Wir haben die passenden Antworten. Klicken Sie einfach auf die gewünschte Frage und erhalten Sie Ihre Antwort.
Allgemeine Fragen
- Ab wann beginnt mein Versicherungsschutz?
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Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem von Ihnen im Abschlussprozess angegebenen Versicherungsbeginn bzw. Reisebeginn. Der frühestmögliche Versicherungsbeginn wird Ihnen im Zuge des Abschlussprozesses angezeigt.
- Wie erhalte ich meinen Versicherungsvertrag?
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Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie von uns unverzüglich eine E-Mail mit der Bestätigung des Zugangs sowie der Annahme des Antrages. Mit Zugang dieser E-Mail ist der Versicherungsvertrag abgeschlossen. In dieser E-Mail befindet sich Ihr gültiger Versicherungsvertrag (Polizze). Ergänzend erhalten Sie nochmals die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und die Allgemeinen Informationen übermittelt, die Sie bereits vor Abschluss heruntergeladen und bestätigt haben.
- Wo finde ich alle relevanten Telefonnummern?
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Alle für Ihr abgeschlossenes Produkt relevanten Telefonnummern finden Sie als Anhang in der Online-Polizze auf der Service-Card.
- Was mache ich bei einem medizinischen Notfall?
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Wenn Ihr Produkt Versicherungsschutz für die Auslandreise-Krankenversicherung enthält und Sie haben einen medizinischen Notfall, dann kontaktieren Sie uns bitte unter der Telefonnummer: +43 (0) 50 350 357. In allen anderen Fällen kontaktieren Sie uns über unsere Servicehotline: +43 (0) 50 350 350. Alle für Ihr Produkt relevanten Servicenummern finden Sie darüber hinaus auf der Servicecard in Ihrem Online-Versicherungsvertrag. Sie finden alle relevanten Informationen kompakt im Servicebereich zusammengestellt.
- Sind Behandlungen von pandemiebedingten Infektionen bei den Reiseversicherungsprodukten der Wiener Städtischen gedeckt?
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Ja, sofern keine Reisewarnung besteht, sind in unseren Online Reiseversicherungsprodukten medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland auch in Folge einer pandemiebedingten Infektion versichert.
Der Versicherungsschutz für Behandlungen auf Grund eines Krisenereignisses (z. B. Pandemie wie COVID-19) erlischt, wenn eine Reisewarnung (Stufe 5 oder 6) in Kraft tritt. Bitte beachten Sie die dafür maßgeblichen Reisewarnungen des österreichischen Außenamtes. Das heißt für Reisen, die ab Reisewarnung angetreten werden, besteht keine Deckung für Behandlungen im Zusammenhang mit dem Krisenereignis.Wenn die Reise schon begonnen hat und eine Reisewarnung in Kraft tritt, so erlischt der Schutz für Behandlungen im Zusammenhang mit dem Krisenereignis, wenn die versicherte Person weiter in der Krisenregion verbleibt.
- Werden die Kosten einer Rückholung aus dem Ausland aufgrund einer pandemiebedingten Infektion im Rahmen meiner Auslandsreise-Krankenversicherung übernommen?
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Ja, eine Rückholung aus medizinischen Gründen in Folge einer pandemiebedingten Infektion ist versichert, sofern keine Reisewarnung (siehe oben) besteht. Ob eine Rückholung erfolgen kann, hängt jedoch (neben dem Gesundheitszustand der Patientin:des Patienten und der medizinischen Versorgung vor Ort) von den Sicherheitsbestimmungen bzw. dem Krisenmanagement des jeweiligen Landes ab. Darauf haben weder unser Kooperationspartner Tyrolean Air Ambulance noch die Wiener Städtische als Versicherer Einfluss.
- Wie kann ich einen Versicherungsfall melden?
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Alle Informationen zur Meldung eines Versicherungsfalles und welche Unterlagen wir benötigen, finden Sie im Servicebereich auf unserer Website.
- Für welche Länder brauche ich eine Auslandsreise-Krankenversicherung?
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Eine Auslandreise-Krankenversicherung ist für Reisen in alle Länder dieser Welt sinnvoll. Egal ob für eine lange Reise oder mehrmalige kürzere Reisen im Jahr. Bitte informieren Sie sich jedenfalls vor Ihrer Reise, wo eine Auslandsreise-Krankenversicherung für die Einreise verpflichtend ist.
- Welche Leistungen sind bei einer Auslandsreise-Krankenversicherung gedeckt?
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Eine Auslandsreise-Krankenversicherung schützt Sie weltweit bei Krankheit oder Unfall im Ausland. Bei Leistung durch Ihre Sozialversicherung übernehmen wir die Differenz der Kosten bei unaufschiebbaren Behandlungen. Sollte keine Leistung durch Ihre Sozialversicherung erfolgen, dann übernehmen wir 90 % der Kosten. Weiters sind Sie bei der Suche und Bergung nach einem Unfall abgesichert. Und besonders wichtig im Ausland ist der SOS-Rückholdienst bei medizinischer Notwendigkeit.
- Wie lange vorher muss man eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen?
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Eine Auslandsreise-Krankenversicherung muss bei Reiseantritt, spätestens jedoch vor der Ausreise aus Österreich abgeschlossen werden.
Auslandsreise-Krankenversicherung mit Jahresschutz (Tarif RE/RF)
- Gibt es für diesen Online-Abschluss Altersbeschränkungen?
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Bei Abschluss der Auslandsreise-Krankenversicherung mit SOS Rückholdienst nach den Tarifen RE und RF können im Rahmen des Familientarifes Kinder bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres versichert werden. Ansonsten gibt es für diesen Online-Abschluss keine weiteren Altersbeschränkungen.
- Wo gilt der Versicherungsschutz?
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Sie haben Versicherungsschutz in allen Ländern der Welt (mit Ausnahme Österreichs und jener Ländern, in denen Sie bzw. Ihre versicherten Angehörigen schon vor der Abreise einen Wohnsitz haben).
- Was bedeutet Jahresschutz?
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Ein Jahresschutz ist ein langfristiger Dauervertrag, der für mindestens ein Jahr abgeschlossen wird und sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Versichert sind alle Reisen innerhalb der Vertragslaufzeit für die maximale Reisedauer von 42 Tagen bzw. 6 Wochen pro Reise. Sollten Sie eine längere Reise planen, wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre:n Versicherungsberater:in bzw. unsere Serviceline unter +43 (0) 050 350 350 oder unter kundenservice@wienerstaedtische.at.
- Was ist der SOS-Rückholdienst?
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Der SOS-Rückholdienst holt Sie und Ihre mitversicherte Familie im Ernstfall nach Österreich zurück. Ohne Summenbegrenzung übernehmen wir die zusätzlichen Kosten einer Heimfahrt bzw. eines Heimfluges der:des erkrankten oder verletzten Versicherten.
Auslandsreise-Krankenversicherung für große, einmalige Reisen (Tarif RVI/RVS)
- Gibt es für diesen Online-Abschluss Altersbeschränkungen?
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Nach Tarif RVI können Personen bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres versichert werden.
Nach Tarif RVS können Personen bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres, die während der Dauer der Versicherung im Zuge ihres Studiums oder ihrer Schulausbildung ein Auslandssemester, ein Auslandspraktikum oder eine Famulatur im Ausland absolvieren, versichert werden.
- Was bedeutet Einmalabschluss?
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Ein Einmalabschluss ist ein kurzfristiger Versicherungsvertrag, der nur für die Dauer der geplanten Reise abgeschlossen wird. Dieses Produkt kann für Reisen bis zu einer maximalen Dauer von 12 Monaten abgeschlossen werden. Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung für die gleiche Reise ist nicht möglich.
- Muss ich für den Abschluss des RVS studieren?
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Nein, nach Tarif RVS können jene Personen bis zur Vollendung des 35. Lebensjahrs versichert werden, die während der Dauer ihres Studiums oder ihrer Schulausbildung ein Auslandssemester, ein Auslandspraktikum oder eine Famulatur im Ausland absolvieren.
Reise-Krankenversicherung AUSTRIA (Tarif RVV und Tarif RVA)
- Wer braucht eine Reise-Krankenversicherung für Österreich?
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Eine Reise-Krankenversicherung für Österreich ist für alle Österreich-Gäst:innen wichtig. Denn nur so ist die beste medizinische Versorgung im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung während einer Österreich-Reise garantiert. Unsere Reise-Krankenversicherung Austria schützt Österreich-Besucher:innen vor diesen Kosten.
Darüber hinaus benötigen nach Österreich einreisende Personen in bestimmten Fällen eine für die Aufenthaltsdauer gültige und anerkannte Reise-Krankenversicherung als Voraussetzung für die Erteilung eines Visums/eines Aufenthaltstitels durch ein Konsulat/eine Botschaft. Unsere Reiseversicherung Austria ist dafür bestens geeignet.
- Gibt es für diesen Online-Abschluss Altersbeschränkungen?
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Nach Tarif RVV und RVA können Personen bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres versichert werden.
- Warum braucht ein:e Österreich-Besucher:in eine Reise-Krankenversicherung?
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Die beste medizinische Versorgung im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung während einer Österreich-Reise ist das Wichtigste, damit die:der Patient:in schnell wieder gesund wird. Und da entstehen ganz rasch Kosten, die keinesfalls zu unterschätzen sind und die von der Österreich-Gästin:vom Österreich-Gast selbst getragen werden müssen. Unsere Reise-Krankenversicherung Austria schützt Österreich-Besucher:innen vor diesen Kosten.
Darüber hinaus benötigen nach Österreich einreisende Personen in bestimmten Fällen eine für die Aufenthaltsdauer gültige und anerkannte Reise-Krankenversicherung als Voraussetzung für die Erteilung eines Visums/eines Aufenthaltstitels durch ein Konsulat/eine Botschaft. Unsere Reiseversicherung Austria ist dafür bestens geeignet.
- Welcher Tarif gilt für mich (abhängig von Visumspflicht und Aufenthaltsdauer)?
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- Tarif RVV
Bei einem Aufenthalt mit Visumspflicht von 4 bis 12 Monate in Österreich gilt der Tarif RVV.
Der umfassende Versicherungsschutz nach Tarif RVV beinhaltet auch Versicherungsleistungen aus dem Tarif RVA und ist grundsätzlich in Österreich und im Schengen-Raum gültig. Für Versicherungsleistungen in Österreich gilt ausschließlich der Tarif RVV. Im Schengen-Raum ausgenommen Österreich besteht Anspruch auf die Versicherungsleistungen gemäß Tarif RVA. - Tarif RVA
Bei einem Aufenthalt ohne Visumspflicht von 1 bis 12 Monate in Österreich und bei einem Aufenthalt mit Visumspflicht von 1 bis 3 Monaten in Österreich gilt der Tarif RVA.
Gemäß Tarif RVA haben Sie Versicherungsschutz in Österreich. Für versicherte Personen, die für die Einreise nach Österreich ein Visum für bis zu 3 Monate benötigen, gilt der Versicherungsschutz im gesamten Schengen-Raum.
- Tarif RVV
- Beinhaltet meine Reise-Krankenversicherung Austria Schutz für pandemiebedingte Infektionen (z.B. COVID-19)?
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Ja, die Reise-Krankenversicherung Austria (Tarif RVV und Tarif RVA) beinhaltet innerhalb Österreichs einen Schutz für pandemiebedingte Infektionen. Außerhalb Österreichs besteht im Schengen-Raum für pandemiebedingte Infektionen in Regionen, für die eine Reisewarnung der zuständigen österreichischen Behörde (Stufe 5 oder 6) vorliegt oder in Kraft tritt, kein Versicherungsschutz.
- Eignet sich die Reise-Krankenversicherung Austria für den Erhalt eines Visums?
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Ja, die Reise-Krankenversicherung Austria ist für die Erlangung eines Visums/Aufenthaltstitels geeignet.
- Wo finde ich Informationen bezüglich der Einreise nach Österreich?
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Informationen zur Einreise und dem Aufenthalt in Österreich bzw. dem Schengen-Raum finden Sie hier.
- Welche Länder zählen zu den Schengenstaaten?
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Die Länder, die der Schengen-Raum umfasst, finden Sie hier.
- Ich benötige kein Visum, für welche Dauer kann ich die Versicherung abschließen?
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Unterliegen Sie nicht der Visumspflicht, kann der Tarif RVA für max. 12 Monate abgeschlossen werden.
- Welche Krankenversicherung braucht man für ein Visum in Österreich?
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Nach Österreich einreisende Personen brauchen in bestimmten Fällen eine für die Aufenthaltsdauer gültige und anerkannte Reise-Krankenversicherung als Voraussetzung für die Erteilung eines Visums/eines Aufenthaltstitels durch ein Konsulat/eine Botschaft. Unsere Reiseversicherung Austria ist dafür bestens geeignet.
- Ich benötige ein Visum, für welche Dauer kann ich die Versicherung abschließen?
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Unterliegen Sie der Visumspflicht, kann die Reiseversicherung gemäß Tarif RVA für ein bis max. drei Monate oder die Reiseversicherung gemäß Tarif RVV für vier bis max. zwölf Monate abgeschlossen werden.
- Wie lange ist die Reisebestätigung bei "ab Einreise" gültig?
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Wenn beim Versicherungsbeginn die Möglichkeit „ab Einreise“ gewählt wurde, dann ist die Reisebestätigung für maximal 12 Monate ab Ausstellungdatum gültig. D.h. die Einreise nach Österreich muss bis spätestens 12 Monate nach Ausstellungdatum erfolgen. Für eine spätere Einreise ist der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben. Beispiel: Abschluss am 15.12.2022, letzter Einreisetag ist am 14.12.2023.
- Was ist der SOS-Rückholdienst?
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Der SOS-Rückholdienst bringt Sie im Ernstfall zu Ihrem Wohnort zurück. Ohne Summenbegrenzung übernehmen wir die zusätzlichen Kosten einer Heimfahrt bzw. eines Heimfluges der:des erkrankten oder verletzten Versicherten.
- Ist diese Versicherung zur Erlangung einer Niederlassungsbewilligung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geeignet?
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Diese Versicherung ist nur für Aufenthalte bis zu einem Jahr und ohne Niederlassungsabsicht in Österreich geeignet. Sie ist nicht zur Erlangung einer Niederlassungsbewilligung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geeignet. Sollten Sie dafür Versicherungsschutz benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihr:e Versicherungsberater:in bzw. unsere Serviceline unter +43 (0) 50 350 350 oder kundenservice@wienerstaedtische.at.
Kontaktmöglichkeiten
- Ich habe noch zusätzliche Fragen. An wen kann ich mich wenden?
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Wenn Sie in unseren umfangreichen FAQs nicht fündig geworden sind, Fragen zu den Produkten haben oder uns eine Anregung mitteilen möchten, steht Ihnen Ihr:e Versicherungsberater:in bzw. unsere Serviceline unter +43 (0) 50 350 350 oder unter kundenservice@wienerstaedtische.at gerne zur Verfügung. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu regeln.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher:innen haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Sie können Ihre Beschwerde auch direkt bei uns bei folgender E-Mail-Adresse kundenservice@wienerstaedtische.at einbringen.