Eine Familie sitzt auf einem Sofa im Wohnzimmer und schaut voller Freude auf ein Smartphone
Ihre Fragen. Unsere Antworten.

FAQ los­le­ben

Sie haben Fragen zur losleben App und zu losleben Web? Von der Registrierung bis zur Einreichung? Wir haben die passenden Antworten. Klicken Sie einfach auf die gewünschte Frage und erhalten Sie Ihre Antwort.

Registrierung losleben App

Wie kann ich mich in der App regis­trie­ren?

Wenn Sie die App aus Ihrem Store geladen haben, müssen Sie sich erstmals registrieren. Sie haben die Möglichkeit zwischen der Registrierung mit Ihrer Polizzennummer oder der Registrierung mit Identitätsprüfung zu wählen.

Welche Daten benö­tige ich für die Regis­trie­rung mit Poliz­zen­num­mer?

Sie benötigen folgende Daten: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Polizzennummer, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Zum Abschließen der Registrierung wählen Sie ein Passwort (Kombination aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen) und danach erhalten Sie einen TAC per SMS, den Sie in der App eingeben müssen. Dann kann es bereits mit der ersten Einreichung losgehen.

Mit welcher Poliz­zen­num­mer kann ich mich regis­trie­ren?

Sie können sich mit jeder Polizzennummer eines Ihrer Verträge bei uns registrieren. Das Einreichen von Rechnungen ist über die App in der Krankenversicherung (Ambulant-Tarife und Taggeld) möglich. Schäden können Sie in der Haushalts-, Eigenheim- und Kfz-Versicherung einreichen.

Muss ich mich jedes Mal neu ein­log­gen?

Wenn Sie die App über einen längeren Zeitraum nicht benutzen, werden Sie aus Sicherheitsgründen automatisch ausgeloggt. Sie haben die Möglichkeit den biometrischen Login zu aktivieren, danach können Sie sich mit Touch-ID oder Face-ID schneller anmelden. Wenn Sie den biometrischen Login nicht aktivieren möchten, dann erfolgt der Login mittels Passwort und zugesendetem TAC.

Ich kann mich nicht regis­trie­ren, obwohl meine Daten korrekt sind?

Bitte wenden Sie sich direkt an unser Kundenservice. Wir überprüfen gemeinsam Ihre Daten bzw. wo es bei der Registrierung haken könnte. Wenn Sie es eilig haben, dann stehen Ihnen unsere Online-Formulare in der Zwischenzeit ohne Registrierung für Ihre Einreichung bzw. Ihre Schadensmeldung bereit.

Kann ich mit einem Huawei-Gerät die los­le­ben-App nutzen?

Nein, leider nicht. An neueren Huawei-Geräten werden die Google Play Services aufgrund von Beschränkungen durch die US-Regierung nicht unterstützt. Da unsere Dienste auch die Verwendung von Google Play Services erfordern, ist die losleben App auf diesen Geräten nicht erreichbar. Bitten nutzen Sie dafür unser losleben Web, das über den Internet-Browser mit den gleichen Zugangsdaten nutzbar ist.

Registrierung losleben Web

Welche Daten benö­tige ich für die erst­ma­lige Regis­trie­rung?

Als Privatkund:in benötigen Sie folgende Daten: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Polizzennummer, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Zum Abschließen der Registrierung wählen Sie ein Passwort (Kombination aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen) und danach erhalten Sie einen TAC per SMS, den Sie auf meinewienerstaedtische.at eingeben müssen. Dann können Sie losleben Web nutzen.

Als Firmenkund:in benötigen Sie folgende Daten: Firmenname, Firmenbuchnummer (optional), Polizzennummer, Handynummer und E-Mail-Adresse. Um feststellen zu können, ob Sie berechtigt sind sich als Firmenkunde zu registrieren, wird zusätzlich der Upload eines Firmenbuchauszugs (wenn Eintrag im Firmenbuch vorhanden), eines Ausweisdokuments (einer zeichnungsberechtigten Person) und einer Vollmacht (optional) benötigt. Die Vollmacht wird dann notwendig, wenn sich nicht die zeichnungsberechtigte Person selbst, sondern ein:e Vertreter:in der Firma registriert. Sobald die Daten überprüft wurden, erhalten Sie ein Mail an die angegebene E-Mail Adresse mit dem Link zur Abschluss der Registrierung. Die Überprüfung der Daten erfolgt in der Regel innerhalb eines Tages. Der Link leitet Sie wieder zu losleben Web, wo nach Erhalt eines TAC ein Passwort vergeben werden muss. Nach diesem letzten Schritt können Sie sich mit der E-Mail Adresse und dem vergebenen Passwort sofort einloggen.

Warum muss als Fir­men­kund:in für die Regis­trie­rung ein:e Fir­men­buch­aus­zug / Aus­weis­do­ku­ment / Voll­macht hoch­ge­la­den werden?

Durch den Upload der entsprechenden Dokumente (Firmenbuchauszug, Ausweis, ggf. Vollmacht) kann die Berechtigung für den Zugang zu losleben Web überprüft werden. Dadurch wird sichergestellt, dass nur bevollmächtigte Personen die Informationen zu den Verträgen abrufen können.

Mit welcher Poliz­zen­num­mer kann ich mich regis­trie­ren?

Sie können sich mit jeder Polizzennummer eines Ihrer Verträge bei uns registrieren. Das Einreichen von Rechnungen ist über die App in der Krankenversicherung (Ambulant-Tarife und Taggeld) möglich. Schäden können Sie in der Haushalts-, Eigenheim- und Kfz-Versicherung einreichen.

Muss ich mich jedes Mal neu ein­log­gen?

Aus Sicherheitsgründen werden Sie nach 15 Minuten oder beim manuellen Schließen des Browserfensters automatisch abgemeldet. Bitte melden Sie sich erneut an.

Wer kann sich für los­le­ben Web regis­trie­ren?

Als Privatkund:in kann sich jede:r Versicherungsnehmer:in, die:der mindestens einen aufrechten Vertrag bei der Wiener Städtischen Versicherung hat, für losleben Web registrieren. Auch versicherte Personen in der Krankenversicherung, die nicht Versicherungsnehmer:in sind, können sich anmelden und jene Inhalte sehen, zu denen sie vertraglich berechtigt sind.

Als Firmenkund:in kann sich jede:r Versicherungsnehmer:in, die:der mindestens einen aufrechten Vertrag bei der Wiener Städtischen Versicherung hat, bei losleben Web registrieren.

Ich kann mich nicht regis­trie­ren, obwohl meine Daten korrekt sind?

Sie haben alle Daten korrekt eingegeben und können sich trotzdem nicht registrieren. Dann wenden Sie sich bitte direkt an unser Kundenservice. Wir überprüfen gemeinsam Ihre Daten bzw. wo es bei der Registrierung haken könnte.

Wie erfolgt die Anmel­dung zu los­le­ben Web nach der Regis­trie­rung?

Wir nutzen die Zwei-Faktoren-Authentifizierung. Nach dem Anmelden mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort, erhalten Sie eine TAN per SMS, die sie zusätzlich eingeben müssen. Erst danach sind Sie bei losleben Web angemeldet.

Kann der mir per SMS zuge­sandte Anmel­de­code mehr­mals ver­wen­det werden?

Ein Anmeldecode kann nur ein einziges Mal verwendet werden und verliert automatisch seine Gültigkeit für weitere Anmeldungen. Bei jeder neuen Anmeldung (auch bei Fehleingaben) muss ein weiterer Anmeldecode angefordert werden.

Wie lange ist der Anmel­de­code per SMS gültig?

Der an Ihre mobile Rufnummer zugesandte Anmeldecode ist für 5 Minuten gültig. Bei jeder neuen Anmeldung (auch bei Fehleingaben) muss ein weiterer Anmeldecode angefordert werden.

Ich bin im Ausland und habe den Anmel­de­code per SMS nicht erhal­ten – was kann ich tun?

Im Ausland kann die ordnungsgemäße Zustellung des Anmeldecodes per SMS-Dienst nicht sichergestellt werden.

Wir empfehlen deshalb für den Zugriff im Ausland die losleben-App zu nutzen. Dort können Sie nach Einstellen des biometrischen Logins (zB Face-ID) sofort auf Ihre Versicherungsdaten zugreifen.

Kann ich für den Ein­stieg meine Daten der los­le­ben App nutzen?

Für Privatkund:innen gilt: Wenn Sie unsere losleben-App bereits nutzen, verwenden Sie bitte die gleichen Login-Daten.

Registrierung mit Identitätsprüfung losleben App

Welche Unter­la­gen und Daten benö­tige ich für die Regis­trie­rung mit Iden­ti­täts­prü­fung?

Sie benötigen ein gültiges Ausweisdokument im Original. Sie können sich mit einem europäischen Personalausweis, dem europäischen Scheckkarten- oder Papierführerschein und mit einem Reisepass registrieren. Nach der erfolgreichen Identitätsprüfung und zum Abschließen der Registrierung benötigen Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer. Zum Abschließen der Registrierung wählen Sie ein Passwort (Kombination aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen) und danach erhalten Sie einen TAC per SMS, den Sie in der App eingeben müssen. Dann kann es bereits mit der ersten Einreichung losgehen. 

Mit welchen Aus­weis­do­ku­men­ten kann ich meine Iden­ti­tät in der App prüfen?

Mit einem europäischen Personalausweis, einem europäischen Scheckkarten- oder Papierführerschein oder mit einem Reisepass. Andere als die genannten Ausweisdokumente sind nicht möglich, auch wenn sie ein Foto enthalten.

Wer kann sich mit der Iden­ti­täts­prü­fung regis­trie­ren?

Der:Die Versicherungsnehmer:in bzw. die versicherte Person ab Vollendung des 16. Lebensjahres.

Welche Seite muss ich bei den Aus­weis­do­ku­men­ten foto­gra­fie­ren?

Nach der Auswahl des Ausweisdokuments, mit dem Sie sich registrieren möchten, werden Sie sicher durch den Prozess geführt. Halten Sie nur Ihren Ausweis im Original bereit. 

Wie lange dauert die Iden­ti­täts­prü­fung?

Normalweise unter einer Minute. Sollte es trotzdem mal länger dauern, dann müssen Sie nicht warten, sondern werden per Push-Notification benachrichtigt (bitte unbedingt aktivieren, wenn Sie danach im Zuge der Registrierung mit einem iPhone gefragt werden).

Worauf muss ich bei den Fotos achten?

Das Foto, das Sie vom Ausweis machen, muss gut lesbar und ohne Spiegelung sein. Beim Selfie achten Sie bitte darauf, dass Sie auch gut erkennbar sind, z.B. die Augen bei Brillenträgern. 

Was pas­siert, wenn ich trotz erfolg­rei­cher Iden­ti­täts­prü­fung, die Regis­trie­rung nicht gleich abschließe?

Wenn Sie die Registrierung nicht innerhalb von sechs Stunden abschließen, müssen Sie die Identitätsprüfung aus Sicherheitsgründen wiederholen.

Meine Iden­ti­täts­prü­fung ist fehl­ge­schla­gen, was kann ich tun?

Sie haben die Möglichkeit den Prozess zu wiederholen oder sich alternativ mit Ihrer Polizzennummer und Ihrem Namen zu registrieren. Bei einer Wiederholung stellen Sie sicher, dass Sie das Ausweisdokument in der App auswählen, mit dem Sie sich registrieren möchten, das Ausweisdokument gültig und Ihr Selfie gut erkennbar ist.

Ich habe ein gül­ti­ges Aus­weis­do­ku­ment und kann mich trotz­dem nicht regis­trie­ren, wer kann mir helfen?

Für die Registrierung ist es wesentlich, dass die Daten des Ausweisdokuments mit Ihren Kundendaten, die bei uns gespeichert sind, ident sind. Sollten Sie Ihren Namen geändert haben und ihn uns noch nicht bekanntgegeben haben, kann es mitunter zu einem Problem führen. Es kann auch bei der Datenerfassung immer wieder zu Fehlern kommen, was natürlich sehr unangenehm ist, allerdings die Registrierung verhindert. In diesem Fall wenden Sie sich umgehend an unsere Serviceline unter kundenservice@wienerstaedtische.at und wir lösen das Problem schnell.

Wer erhält meine Ausweis- und Foto­da­ten und wie lange werden diese gespei­chert?

Wenn die Registrierung erfolgreich war, werden die Daten in unseren Systemen sicher aufbewahrt. Die Daten werden beim Anbieter nach 3 Tagen gelöscht. Wenn die Registrierung nicht erfolgreich war, werden die Daten umgehend in allen betroffenen Systemen gelöscht.

Funktionen losleben App und Web

Welche Funk­ti­o­nen bietet los­le­ben?

Folgende Funktionen finden Sie als Privatkund:in in losleben:

  • Vertragsübersicht auf einen Klick
  • Überblick über alle Versicherungsfälle
  • schnelle und einfache Schadensmeldung
  • Informationen zum Stand der Schadenserledigung
  • direkte Kontaktaufnahme mit ihrer Betreuerin:ihrem Betreuer oder der Serviceline
  • digitale Dokumentenzustellung in ‚Postfach‘
  • Wertstandsauskunft zur fondsgebundenen Lebensversicherung (aktuell nur in losleben Web)
  • Shop für den schnellen Abschluss einer Reise- oder Haushaltsversicherung (aktuell nur in der losleben App)
Welche Doku­mente werden mir in das Post­fach von los­le­ben zuge­stellt?

Mit losleben erhalten Sie alle Versicherungsdokumente wie etwa Polizzen, Gewinnbescheinigungen bzw. Wertnachrichten und Zahlscheine digital zugestellt. Eine Ausnahme bilden Versicherungsverträge zur Lebensversicherung. Diese müssen wir Ihnen aus rechtlichen Gründen postalisch zusenden. Eine digitale Kopie wird direkt in losleben Web abgelegt.

Kann ich in los­le­ben Web einen Schaden melden?

Privatkund:innen stehen folgende Möglichkeiten zur Schadensmeldung zur Verfügung: Sie können direkt über  losleben WEb Rechnungen von Ärzt:innen, Therapeut:innen, über Medikamente oder Heilbehelfe zu Ihrer Privatarztversicherung und Bestätigungen über den Aufenthalt in einem Krankenhaus, einer Kur- oder Rehaeinrichtung über Ihre Taggeldversicherung schnell und bequem einreichen. Sie können auch einen Schaden zu Ihrer Haushalts- oder Eigenheimversicherung und Kfz-Versicherung melden und Rechnungen und Bilder hochladen.

In allen anderen Fällen werden Sie derzeit auf unsere Website in den Schadensbereich weitergeleitet.

Firmenkund:innen werden zur Meldung von Schäden auf die Website weitergeleitet.

Wo sehe ich, welche Schäden bzw. Rech­nun­gen ich bisher gemel­det habe?

Wenn Sie auf den Button „Versicherungsfälle einsehen“ klicken, sehen Sie sowohl gemeldete Schäden als auch eingereichte Rechnungen für Gesundheitsleistungen. Zudem sehen Sie, ob Ihr Versicherungsfall noch in Bearbeitung oder bereits erledigt ist.

Was ist die Zustim­mung zur elek­tro­ni­schen Kom­mu­ni­ka­tion?

Die Zustimmung zur elektronischen Kommunikation regelt, dass wir Ihnen Ihre Versicherungsdokumente auf elektronischem Weg zustellen dürfen. >>Zur Vereinbarung.

Kann ich mir, obwohl ich mich für die elek­tro­ni­sche Ver­ein­ba­rung ange­mel­det habe, Doku­mente auf Papier zusen­den lassen?

Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet, Ihnen Ihre Dokumente, die Sie bereits elektronisch erhalten haben, auf Anfrage einmalig kostenfrei auf Papier zur Verfügung zu stellen.

Sie können den gewünschten Versandweg Ihrer Dokumente - digital oder postalisch- in losleben Web selbst umstellen.

Wann gilt ein Doku­ment als zuge­stellt?

Sobald das Dokument im losleben Postfach verfügbar ist, gilt es als zugestellt. Sie werden entweder per E-Mail oder per SMS informiert. Die Einstellung Ihrer Benachrichtigungswünsche können Sie direkt in losleben Web unter „Daten & Einstellungen“ – „ Benachrichtigungen“ anpassen.

Vollmacht - losleben Web

Was ist eine Voll­macht? Was bevöll­mäch­tige ich damit?

Mit einer Vollmacht können Sie auf das losleben-Web-Konto einer anderen Person zugreifen und bestimmte Aktionen tätigen. Als Privatkund:in können Sie Vollmachten an andere Privatkund:innen vergeben oder selbst eine Vollmacht erhalten.

Firmenkunden: Als Firmenkunde ist aktuell nur die Vergabe einer Vollmacht an eine:n Privatkund:in möglich.

Ich habe eine aktive Voll­macht, um auf ein anderes Post­fach zuzu­grei­fen. Gibt es diese Funk­tion wei­ter­hin?

Nein, die bestehenden Vollmachten für das Postfach wurden gelöscht. Sollten Sie eine Vollmacht neu vergeben wollen, können Sie dies in losleben Web unter "Kontoeinstellungen" -> "Vollmachten" -> "Vollmachten verwalten" tun.

Wie kann ich eine Voll­macht ertei­len?

Eine neue Vollmacht können Sie als Vollmachtgeber:in direkt in losleben Web unter "Kontoeinstellungen" -> "Vollmachten" -> "Vollmachten verwalten" erteilen.

Welche Daten benö­tige ich, um jeman­dem eine Voll­macht zu ertei­len?

Privatkund:innen: Um eine Vollmacht erteilen zu können geben Sie bitte die E-Mail Adresse der zu bevollmächtigenden Person, mit der sie:er in losleben registriert ist und das Geburtsdatum ein. Die E-Mail-Adresse muss mit der Registrierung übereinstimmen.

Firmenkund:innen: Bei der Vollmachtvergabe als Firmenkund:in benötigen Sie zusätzlich ein Ausweisdokument, sowie ein ausgefülltes Vollmachtsformular. Die Vorlage für das Vollmachtsformular finden Sie hier.

Welche Vor­aus­set­zun­gen müssen für eine Voll­macht gegeben sein?

Vollmachtgeber:in und Vollmachtnehmer:in müssen beide Vertragspartner der Wiener Städtischen Versicherung sein. Bei der:dem Vollmachtnehmer:in muss es sich um eine natürliche Person handeln, die in losleben registriert ist. Außerdem muss die angegebene E-Mail-Adresse jener entsprechen, mit der die:der Vollmachtnehmer:in in losleben registriert ist.

 

Ich bin Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler. Gilt die Voll­macht auch für solche Zwecke?

Nein, die Vollmacht darf NICHT zu gewerblichen Zwecken, wie z.B. der Verwaltung von Verträgen durch Versicherungsvermittler, verwendet werden.

Wie kann ich eine beste­hende Voll­macht löschen?

Wenn Sie in losleben Web registriert sind und eine vergebene Vollmacht löschen möchten, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Serviceline oder gehen Sie dafür in die "Kontoeinstellungen". Unter "Vollmachten" finden Sie die bestehenden Vollmachten, welche Sie per Klick auf "Vollmacht löschen" einfach entfernen können. Als Vollmachtnehmer:in wenden Sie sich bitte an unsere Serviceline um eine Vollmacht löschen zu lassen.

Was darf ein:e Voll­macht­neh­mer:in?

Privatkund:innen:
Vollmachtnehmer:innen haben folgende Befugnisse:

  • Einsicht in persönlichen Daten
  • Einsicht in abgelaufene, aktuelle und zukünftige Verträge, Versicherungsfälle, Nachrichten und Dokumente
  • Anforderung von Dokumenten (z.B. internationale Versicherungskarte)
  • Änderung der personenbezogenen Daten (Name, Titel, Adresse, Zahlweg)
  • Telefonische und schriftliche Auskunft bei der Serviceline einholen
  • Einreichung von Rechnungen und Meldung von Schäden

Firmenkund:innen:
Vollmachtnehmer:innen haben folgende Befugnisse:

  • Einsicht in Firmendaten
  • Einsicht in abgelaufene, aktuelle und zukünftige Verträge, Versicherungsfälle, Nachrichten und Dokumente
  • Anforderung von Dokumenten (z.B. internationale Versicherungskarte)
  • Änderung der Firmendaten (Firmenname, Adresse, Zahlweg)
  • Telefonische und schriftliche Auskunft bei der Serviceline einholen
Was darf ein:e Voll­macht­neh­mer:in nicht?

Privatkund:innen:
Vollmachtnehmer:innen haben keine Befugnis für:

  • die Anforderung von Datenschutzauskünften
  • die Änderung der Kontoeinstellungen (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Passwort, Versandweg, Vollmachten)
  • den Zugriff auf Vollmachten

Firmenkund:innen:
Vollmachtnehmer:innen haben keine Befugnis für:

  • Anfragen zu Betroffenenrechten gemäß Art. 15-21 DSGVO
  • die Änderung der Kontoeinstellungen (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Passwort, Versandweg, Vollmachten)
  • den Zugriff auf Vollmachten
Mein:e Voll­mach­neh­mer:in hat in meinem Namen eine Ände­rung vor­ge­nom­men, die ich nicht wollte. Welche Mög­lich­kei­ten habe ich?

Durch die individuellen Zugangsdaten (Benutzername / Passwort) von Vollmachtgeber:in und Vollmachtnehmer:in lassen sich Zugriffe und vor allem Erklärungen einer bestimmten Person bzw. Zugangsberechtigung zuordnen.

Verantwortlich ist letztlich aber die:der Vollmachtgeber:in, weil „im Namen und auf Rechnung der:des Vollmachtgeber:in“ gehandelt wird, dem muss auch vorab zugestimmt werden. Bitte erteilen Sie daher nur eine Vollmacht an Ihnen nahestehende Personen.

Im Falle einer Änderung Ihrer Daten (Name, Titel, Adresse, Zahlweg) durch die:den Vollmachtnehmer:in erhalten Sie zudem eine Benachrichtigung per Mail.

Kann ich meine Voll­mach­ten auch über die los­le­ben App ver­wal­ten?

Vollmachen können derzeit nur über losleben Web verwaltet werden. Sie können dort neue Vollmachen hinzufügen oder bestehende Vollmachen löschen.

Allgemeines zum Einreichen

Muss ich eine Ein­rei­chung immer sofort abschlie­ßen?

Wenn Ihnen noch wichtige Unterlagen in der Krankenversicherung fehlen, dann können Sie die Einreichung unter Entwürfe speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren. Achten Sie nur auf die bedingungsgemäßen Einreichfristen.

In der Haushalt-, Eigenheim- und Kfz-Versicherung können Sie, um Einreichfristen zu wahren, den Schadensfall auch bei fehlenden Unterlagen (z.B. Anzeigebestätigung in der Parkschaden) einreichen. Losleben sagt Ihnen sofort, was fehlt. Sie haben die Möglichkeit die fehlenden Unterlagen nach der Einreichung direkt in der losleben App nachzumelden. Eine Nachmeldung in losleben Web ist nicht möglich.

Wo sehe ich meine bis­he­ri­gen Ein­rei­chun­gen?

Ihre Abrechnungen finden Sie im Bereich Archiv. Noch in Bearbeitung befindliche Einreichungen finden Sie unter Aktuelles.

Einreicharten in der Krankenversicherung

Was sind ärzt­li­che Behand­lun­gen?

Ärztliche Behandlungen sind medizinisch notwendige Heilbehandlungen, die in der Ordination einer Ärztin:eines Arztes oder in der Ambulanz/Tagesklinik eines Krankenhauses durch eine:n Dr. med. durchgeführt werden.

Was sind Behand­lun­gen (kein Arzt)?

Das sind medizinisch notwendige Heilbehandlungen, die von einem dafür berechtigten Therapeuten durchgeführt werden. Die Behandlung wird von einer:einem (Dr.med) verordnet, dieser führt die Behandlung aber nicht selbst durch. Darunter zählen u.a. Osteopathie, Physiotherapie, TCM-Behandlung, Akupunktur, Homöopathie etc.

Was sind Medi­ka­mente | Rezept­ge­büh­ren?

Medikamente sind Arzneimittel, die bei Beeinträchtigung der Gesundheit verordnet werden. Einige Medikamente werden direkt von der Sozialversicherung übernommen und die:der Patient:in bezahlt die jedes Jahr in der Höhe neu festgelegte Rezeptgebühr. Rezeptgebühren werden zu 100% von Ihrer Privatarztversicherung vergütet. Bei Medikamenten ist die Vergütung mit 80 % begrenzt, d.h. Sie tragen einen Selbstbehalt von 20 %.

Bitte beachten Sie, dass Nahrungsergänzungsmittel keine Medikamente im Sinne der vertraglichen Vergütung darstellen.

Was sind Heil­be­helfe?

Unter Heilbehelfe fallen Brillen, Kontaktlinsen, Hörapparate, orthopädische Korsette, orthopädische Schuheinlagen und die orthopädische Ausstattung von Schuhen, nicht jedoch zur Körper- und Krankenpflege dienende Apparate, wie z.B. Eisbeutel, Fieberthermometer, Inhalationsapparate, Milchpumpe, etc. 

Was ist eine schul­me­di­zi­ni­sche Behand­lung?

Eine schulmedizinische Behandlung ist eine ärztliche Diagnose und Therapie, die nach wissenschaftlich anerkannten Methoden durchgeführt wird. Die Methode wird an einer medizinischen Hochschule gelehrt.

Was ist eine alter­na­tiv­me­di­zi­ni­sche Behand­lung?

Unter einer alternativmedizinischen Behandlung werden Behandlungsmethoden und diagnostische Konzepte verstanden, die eine Alternative oder eine Ergänzung zu wissenschaftlich begründeten Behandlungsmethoden darstellen. Auch für diese Methoden gibt es umfassende Ausbildungen.

Was reiche ich unter Taggeld ein?

Wenn Ihre Krankenversicherung einen Taggeld-Tarif umfasst, dann können Sie - abhängig von Ihrem Tarif - nach einem Krankenhaus-, einen Kur- oder Rehaaufenthalt, die Aufenthaltsbestätigung einreichen und erhalten das vertraglich vereinbarte Taggeld pro Aufenthaltstag.

Sie haben auch die Möglichkeit, wenn Sie über einen Sonderklasse-Tarif verfügen und im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes auf der allgemeinen Klasse liegen, das Ersatztagegeld bei Nichtinanspruchnahme der Sonderklasse über die App zu beantragen.

Was ist ein Kran­ken­haus­au­fen­halt?

Darunter zählt ein mindestens 24 Stunden dauernder stationärer Aufenthalt zur Behandlung wegen Krankheit oder Unfall

Was ist ein Kur-Auf­ent­halt?

Eine medizinisch notwendige Kur wird Ihnen von Ihrer Ärztin:Ihrem Arzt verschrieben und von Ihrer Sozialversicherung genehmigt.

Was ist ein Reha-Auf­ent­halt?

Eine Reha hat zum Ziel den ursprünglichen Gesundheitszustand der Patientin:des Patienten wiederherzustellen. Dieser wird ärztlich verordnet und muss von Ihrer Sozialversicherung genehmigt werden.

Rechnungen einreichen (Krankenversicherung)

Muss sich in der Kran­ken­­ver­­­si­che­rung jede ver­­­si­cherte Person in einem Vertrag regis­trie­ren, wenn diese Ein­rei­chun­gen vor­neh­men möchte?

Ab Vollendung des 14. Lebensjahres kann sich jede versicherte Person eines Vertrages registrieren und Einreichungen für sich selbst durchführen. Die:Der Versicherungsnehmer:in kann nach einer Registrierung für jede versicherte Person im Vertrag Einreichungen durchführen. Gemäß Datenschutzgesetz, sieht nur die jeweils einreichende Person auch die selbst eingereichten Rechnungen.

Welcher Kran­ken­ver­si­che­rungs­ta­rif ist berech­tigt Ein­rei­chun­gen per App vor­zu­neh­men?

Die folgenden Krankenversicherungstarife (Privatarzt) sind berechtigt Rechnungen per losleben-App einzureichen.

Ergänzend können Sie mit einem Taggeld aus Krankenhauskostentarifen (=Sonderklasse),  Taggeldtarif, SV-Ersatztarife und Gruppenversicherungen Aufenthaltsbestätigungen einreichen

KürzelTarifbezeichnung
ABArztkostenversicherung für ambulante Heilbehandlungen, Heilbehelfe und Medikamente (Alttarif)
CATOP MED Ambulant - Arztkostentarif für ambulante Heilbehandlungen (auch Komplementärmedizin!), Heilbehelfe und Medikamente
CXMEDplus Privatarzt - Arztkostentarif für ambulante Heilbehandlungen (auch Komplementärmedizin!), Heilbehelfe und Medikamente - UNISEX
CZTOP MED Zahn - Zahn-Zusatztarif zu Krankenhaus-Kostentarifen
HKZusatztarif für ambulante Heilbehandlungen Ordination/Hausbesuch/Behandlung usw.)
KMKomplimed Arztkostentarif für ambulante Heilbehandlungen (auch Komplementärmedizin!), Heilbehelfe und Medikamente
PCASozialversicherungsersatz "allgemeine Klasse" inkl. ambulanter Leistungen
PCSSozialversicherungsersatz "Sonderklasse" inkl. ambulanter Leistungen
TVArztkostentarif analog HK (Alttarif - nur zu Alttarifen wie HV, HZ)
TVN Arztkostentarif analog HK (Alttarif)
VZ Spezialtarif für oberösterreichische Gemeindebedienstete
XCA Sozialversicherungsersatz "allgemeine Klasse" inkl. ambulanter Leistungen
XCS Sozialversicherungsersatz"Sonderklasse" inkl. ambulanter Leistungen
XK Spezialtarif für oberösterreichische Gemeindebedienstete
HM MEDplus Kombi PRO
HA MEDplus Kombi
TAA  Sozialversicherungsersatztarif für Tierärzte
TAFSozialversicherungsersatztarif für Familienangehörige von Tierärzten
Mein Tarif ist nicht auf­ge­lis­tet, wie kann ich meine Rech­nun­gen ein­rei­chen?

Sollte Ihr Tarif nicht in der obigen Auflistung enthalten sein, nutzen Sie bitte unsere Online-Formulare für die Einreichung Ihrer Arztrechnungen.

Benö­tige ich für die Ein­rei­chung einer Rech­nung in der Kran­ken­ver­si­che­rung eine ärzt­li­che Ver­ord­nung?

Gemäß Versicherungsbedingungen sind ärztliche Verordnungen beizubringen. Da uns bewusst ist, dass es nicht immer eine solche gibt, haben Sie die Möglichkeit Medikamentenrechnungen und Rechnungen über Heilbehelfe auch ohne ärztliche Verordnung einzureichen. Wir behalten uns allerdings das Recht vor, je nach Inhalt der Rechnung, eine solche nachträglich anzufordern. D.h. wenn Sie eine Verordnung haben, reichen Sie diese bitte gleich mit ein. Das erspart uns Rückfragen und Sie kommen schneller zu Ihrem Geld.
 

Welche Inhalte sind auf der Rech­nung erfor­der­lich?

Honorarnoten müssen den Namen der Ärztin:des Arztes, den Namen der Patientin:des Patienten, die Diagnose und die Behandlungsmethode sowie den bezahlten Rechnungsbetrag beinhalten. Diese Daten werden für die Abrechnung benötigt.

Bitte achten Sie darauf, dass auch auf Medikamentenrechnungen der Name der Patientin:des Patienten angeführt ist.

Reichen Sie bitte bei Rückvergütungen durch die Sozialversicherung ausschließlich den Abrechnungsbrief der Sozialversicherung ein. Andere Informationen, wo die Rückvergütung ersichtlich ist (z.B. Kontoauszug) können die Auszahlung verzögern.
 

Kann ich Jah­res­kos­ten­auf­stel­lun­gen meiner Apo­theke ein­rei­chen?

Bitte reichen Sie in der App keine Jahreskostenaufstellungen ein. Der Vorteil der App liegt darin, dass Sie jede Rechnung sofort fotografieren und einreichen können. Wenn Sie trotzdem eine Jahreskostenaufstellung einreichen möchten, ersuchen wir Sie auf unser Online-Formular auf der Website zu wechseln.

Ich möchte gerne mehrere Rech­nun­gen in einem Schritt ein­rei­chen, geht das?

Bitte reichen Sie in der App jede Rechnung einzeln ein. Der Vorteil der App liegt darin, dass Sie jede Rechnung sofort fotografieren und einreichen können. Wenn Sie trotzdem Ihre Rechnungen sammeln möchten und zu einem späteren Zeitpunkt einreichen möchten, ersuchen wir Sie auf unser Online-Formular auf der Website zu wechseln.

Was mache ich mit den Ori­gi­nal-Rech­nun­gen?

Grundsätzlich sind die Unterlagen sieben Jahre hindurch aufzubewahren. Die Sieben-Jahres-Frist läuft vom Schluss des Kalenderjahres, für das die letzte Eintragung vorgenommen wurde. So sind z.B. die Belege des Kalenderjahres 2024 bis Ende des Kalenderjahres 2031 aufzubewahren.

Brauche ich zwin­gend eine Abrech­nung der Pflicht­ver­si­che­rung?

Ja, sofern Sie die Rechnung(en) vorab bei Ihrer Pflichtversicherung einreichen, erhalten Sie die Differenzkosten im Rahmen Ihrer Jahreshöchstleistung rückerstattet. Ohne Abrechnung Ihrer Pflichtversicherung bzw. wenn Sie keine Rückvergütung erhalten, bekommen Sie max. den lt. Tarif vorgesehenen prozentuellen Vergütungsbetrag.

Was pas­siert, wenn ich eine Rech­nung ein­rei­che, die ich noch nicht an die Pflicht­ver­si­che­rung geschickt habe?

Bitte senden Sie vor Einreichung einer Rechnung, bei der Sie eine Rückvergütung durch Ihre Sozialversicherung erwarten, diese in jedem Fall vorher an Ihre Sozialversicherung. Reichen Sie die Rechnung ohne Sozialversicherungsvergütung bei uns ein, erhalten Sie eine maximale Rückerstattung von 80%. Eine Nachverrechnung ist nicht möglich.

Was bedeu­tet „Selbst­be­halt bezahlt“ oder „Er­stat­tung erhal­ten“ bzw. „keine Erstat­tung erhal­ten“ in der App?

Wenn Sie von Ihrer Sozialversicherung eine Rückerstattung erhalten haben, dann wählen Sie bitte „Erstattung erhalten“ aus. Damit haben Sie die Möglichkeit den Abrechnungsbeleg Ihrer Sozialversicherung upzuloaden. Haben Sie keine Erstattung erhalten, weil Sie die Rechnung nicht eingereicht oder eine Ablehnung erhalten haben, dann wählen Sie "keine Erstattung beantrag" bzw. „keine Erstattung erhalten“ aus.

Wenn Sie keine Rückvergütung erhalten, sondern nur einen Selbstbehalt bezahlt haben (z.B. Anfertigung von orthopädischen Einlagen durch Ihren Orthopäden), dann wählen Sie bitte „Selbstbehalt bezahlt“ aus.
 

Wie reiche ich eine Hono­rar­note bei meiner Pflicht­ver­si­che­rung ein?

Informationen, wie Sie Rechnungen von Wahlärzt:innen, Wahltherapeut:innen, Heilbehelfe, Hilfsmittel, u.ä. bei Ihrer Pflichtversicherung einreichen, finden Sie auf: http://www.sozialversicherung.at.

Kann ich Rech­nun­gen aus dem Vorjahr rück­wir­kend ein­rei­chen?

Ja, sofern die entsprechende Versicherung dafür bereits bestanden hat, können Sie Rechnungen aus dem aktuellen Kalenderjahr sowie aus max. zwei Jahren davor einreichen.

Werden weitere Unter­la­gen benö­tigt?

Im Bedarfsfall können eventuell weitere Unterlagen von Ihnen angefordert werden, die Sie uns bitte nach Aufforderung übermitteln. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie umgehend kontaktieren.

Woher bekomme ich die Auf­ent­halts­be­stä­ti­gung?

Diese erhalten Sie nach Beendigung eines Krankenhaus- Kur- oder Reha-Aufenthaltes.

Welche Inhalte sind auf der Auf­ent­halts­be­stä­ti­gung erfor­der­lich?

Bestätigungen müssen den Namen des Krankenhauses, der Kur- bzw. Rehaeinrichtung, der Ärztin:des Arztes, den Namen der Patientin:des Patienten, die Diagnose (idealerweise ICD Code) und die Aufenthaltsdauer beinhalten. Diese Daten werden für die Abrechnung benötigt.

Kann ich Auf­ent­halts­be­stä­ti­gun­gen aus dem Vorjahr rück­wir­kend ein­rei­chen?

Ja, sofern die entsprechende Versicherung dafür bereits bestanden hat, können Sie Bestätigungen aus dem aktuellen Kalenderjahr sowie aus max. zwei Jahren davor einreichen.

Sind ärzt­li­che Ver­ord­nun­gen zusätz­lich ein­zu­rei­chen?

Sie haben die Möglichkeit bei einem Krankenhausaufenthalt den Arztbrief und bei einem Kuraufenthalt die Bewilligung ergänzend hochzuladen. Wenn Sie diese Unterlagen griffbereit haben, dann reichen Sie diese gleich ein. Das erspart uns möglicherweise Rückfragen.

Muss ich einen Unfall­be­richt im Falle eines unfall­be­ding­ten Kran­ken­haus­auf­ent­hal­tes ein­rei­chen?

Wenn Sie diese Unterlagen griffbereit haben, dann reichen Sie diese gleich ein. Das erspart uns möglicherweise Rückfragen.

Was ist der ICD-Code?

ICD heißt „Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (englisch International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) und ist das wichtigste weltweit anerkannte Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen. Es wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben und kurz auch als Internationale Klassifikation der Krankheiten (englisch International Classification of Diseases) bezeichnet.

Einreichen Haushalt | Eigenheim | Kfz-Versicherung

Welche Schäden kann ich in der App zur Haus­halts- und Eigen­heim­ver­si­che­rung ein­rei­chen?

Sie können jeden Schaden zu Ihrem aufrechten Haushalt- bzw. Eigenheimvertrag melden: Glasbruch, Verstopfung, Austritt Leitungswasser, Sturm, Blitzschlag, Hagel, Schnee, Naturkatastrophe, Einbruch, Diebstahl, Raub, Feuer Brand, Aufsperrdienst (wenn dieser benötigt wurde), aufgetautes Tiefkühlgut

Welche Schäden kann ich in der App zur Kfz-Ver­si­che­rung ein­rei­chen?

Sie können jeden Schaden zu Ihrem versicherten Kraftfahrzeug melden: Unfall, Parkschaden, Glasschaden, Naturgewalt, Zusammenstoß mit einem Tier, Tierbiss, Einbruch, Diebstahl, Vandlismus, Brand. Das besondere ist, dass sie bei einem Unfall, wenn ihr Fahrzeug und das gegnerische Fahrzeug beschädigt sind, nur eine Meldung machen müssen, der Rest wird von losleben erledigt.

Wie melde ich in der Kfz-Ver­si­che­rung einen Unfall­scha­den, bei dem mein Fahr­zeug und ein anderes Fahr­zeug beschä­digt sind?

Sie wählen ganz bequem Unfall und werden mit den richtigen Fragen sicher durch den Prozess geführt. Sie müssen nur eine Meldung machen, den Rest erledigt losleben für Sie.

Woher weiß ich, was ich alles angeben muss?

Die App führt sie je nach Auswahl Ihrer Schadenskategorie sicher durch den Prozess. Sie können nichts vergessen.

Wie lange habe ich Zeit, einen Schaden zu melden?

Bitte beachten Sie dazu die Ihrem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Welche Infor­ma­ti­o­nen bekomme ich nach der Ein­rei­chung über­mit­telt?

Sie erhalten sofort nach der Einreichung eine Schadensnummer zugewiesen. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Schadensfall haben, können Sie unter Angabe dieser Schadensnummer, uns direkt kontaktieren.

Was bedeu­tet der Status unvoll­stän­dig?

Der Status "unvollständig" wird immer dann angezeigt, wenn Sie den Schaden bei uns eingereicht haben, jedoch nicht alle erforderlichen Dokumente (z.B. Bilder vom Schaden, ein Kostenvoranschlag, eine Anzeigebestätigung...) eingereicht haben. Sie haben die Möglichkeit, diese nachzureichen. Die Meldung Ihres Schadens ist jedenfalls bei uns angekommen, wenn Sie die Schadensnummer sehen.

Fragen zu den Dokumenten

Welches Datei­for­mat ist zum Hoch­la­den meiner Belege not­wen­dig?

In der App haben Sie die Möglichkeit direkt ein Foto Ihrer Rechnung, der Verordnung, des Arztbriefes... zu machen, ein bestehendes Foto oder eine PDF-Datei von Ihrem Smartphone hochzuladen. Fotos vom Schaden sind nur als Bilddatei möglich.

Worauf muss ich beim Ein­rei­chen von Doku­men­ten achten?

Bitte scannen / fotografieren Sie nur leserliche und vollständige Dokumente. Das erleichtert die zügige Abrechnung.

Muss ich alle Doku­mente beim Melden des Scha­dens bereits vor­lie­gen haben?

Je mehr der erforderlichen Dokumente Sie bereits bei der Meldung des Schadens einrechen, desto besser ist das für die Beurteilung Ihres Schadensfalls. Sie haben allerdings die Möglichkeit, Dokumente zu einem späteren Zeitpunkt nachzureichen. Bitte melden Sie jedenfalls unverzüglich den Schadensfall.

Abrechnung

In welcher Form erhalte ich die Abrech­nung?

Die Abrechnung in der Krankenversicherung können Sie direkt in der App bei der konkreten Einreichung einsehen (bei Android Geräten herunterladen, iOS steht demnächst zur Verfügung).

Der Abrechnungsbrief wird Ihnen wie folgt zugestellt:

  • Sie sind nur in der losleben-App registriert: dann erhalten Sie die Abrechnung auf dem Postweg zugestellt.
  • Sind sind nur in der losleben-App registriert und nutzen den E-Brief der Post: dann erhalten Sie das Abrechnungsschreiben digital über den E-Brief zugestellt.
  • Wenn Sie sich bereits für losleben Web registriert haben, dann erhalten Sie den Abrechnungsbrief direkt in das Postfach von losleben Web digital zugestellt.

Zu Ihrem Schaden in der Haushalts- oder Eigenheimversicherung und Kfz-Versicherung erfahren Sie den Status der Abrechnung direkt in der App. Sie erhalten auch eine Push-Benachrichtigung, wenn Sie diese aktiviert haben.
 

Wie lange muss ich auf meine Abrech­nung warten?

Krankenversicherung: Wenn die Einreichung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und keine weiteren Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie Ihre Abrechnung innerhalb von 14 Werktagen. In Ausnahmefällen kann es auch zu längeren Wartezeiten kommen. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Einreichung haben, kontaktieren Sie unsere Serviceline unter + 43 (0) 50 350 350 oder kundenservice@wienerstaedtische.at.
Haushalts- und Eigenheimversicherung oder Kfz-Versicherung: die Abrechnung hängt vom jeweiligen Schadensfall ab und kann daher pauschal nicht beantwortet werden. Wenn alle Unterlagen vorliegen und der Anspruch ordnungsgemäß geprüft ist, wir der Schadensfall zügig erledigt.

Was pas­siert, wenn mir eine nicht zuste­hende Leis­tung (Kran­ken­ver­si­che­rung) aus­be­zahlt wird?

Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass unsere tariflichen Leistungen semi-automatisiert verarbeitet werden. Sollte in diesem Zusammenhang irrtümlich eine tariflich nicht zustehende Leistung ausgewiesen werden oder zur Auszahlung kommen, kann daraus kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Derartige Angaben und Zahlungen stellen somit kein Anerkenntnis hinsichtlich eines die tatsächlich tariflich zustehende Leistung übersteigenden Betrages dar. Wir behalten uns bei manueller Überprüfung die Rückforderung einer zu Unrecht erfolgten Leistung vor.

Wie werde ich über eine mög­li­che Ableh­nung infor­miert?

Krankenversicherung: Sollten wir Ihnen eine eingereichte Rechnung oder Aufenthalt ablehnen (z.B. Jahreshöchstleistung erreicht, vertraglicher Ausschluss…), dann erhalten Sie von uns das übliche Abrechnungsschreiben und wir informieren Sie über die genauen Gründe.

Haushalts- und Eigenheimversicherung oder Kfz-Versicherung: Sie erhalten auf dem Postweg ein Schreiben, in dem wir Sie über die genauen Gründe informieren.

Die grundlegende Status-Information finden Sie auch in der App. Seit August 2020 können Sie den Abrechnungsbrief zu aktuellen Einreichungen auch in der App aufrufen. Sie erhalten auch eine Push-Benachrichtigung in der App, wenn Sie diese aktiviert haben.

Wann finde ich meine Abrech­nung im Bereich Archiv und wann unter Aktuell?

Nach einer Frist von 2 Wochen nach der Abrechnung wird die Information zur Einreichung bzw. zum Schadensfall in den Reiter Archiv verschoben.
 

Online-Abschlüsse mit losleben

Kann ich in los­le­ben auch Ver­si­che­run­gen online abschlie­ßen?

Ja. Aktuell ist es möglich, unsere Reiseversicherungen, Auslandsreise-Krankenversicherungen und die living.up Haushaltsversicherung direkt in der losleben-App abzuschließen. Wenn Sie einen Webabschluss bevorzugen, gehen Sie direkt auf unsere Website.

Wir sind laufend dabei, dieses digitale Service zu erweitern. Bald werden auch zusätzliche Versicherungsprodukte zum Abschluss in der losleben App zur Verfügung stehen.

Alle Fragen und Antworten zum Abschluss der Reiseversicherung in der losleben App finden Sie hier.

Apothekenrechnungen mit QR-Code einreichen

Was ist ein QR-Code?

Ein QR Code ist ein elektronisch lesbarer Code, der zum Beispiel mit der Foto App Ihres Smartphones eingelesen werden kann.

Wie bekomme ich den QR-Code für meine Apo­the­ken­rech­nung?

Bei Ihrem nächsten Apothekeneinkauf können Sie dort direkt nach einem QR-Code für Ihre Privatarztversicherung fragen. Der QR-Code Bon wird in der Apotheke neben der Rechnung auf Ihren Wunsch ausgedruckt und Sie können damit die Medikamentenrechnung schnell und einfach einreichen. Achtung! Den QR-Code nicht mit dem QR-Code auf der Rechnung verwechseln.

Der Ausdruck des QR-Code Bons ist derzeit nicht in allen Apotheken möglich. Wenn Ihre Apotheke keinen QR-Code Bon drucken kann, dann reichen Sie bitte Ihre Apothekenrechnung wie bisher mit der Rechnung ein.

 

Was kann ich mit dem QR-Code machen?

Mit dem QR Code können Sie Ihre Apothekenrechnungen ganz schnell einreichen.  Sie bekommen in der Apotheke auf Anfrage neben der Rechnung den QR-Code-Bon. Diesen scannen Sie dann in der losleben App (in losleben Web aktuell nicht möglich) ein und können sich über eine rasche Kostenrückerstattung durch Ihre Privatarztversicherung freuen. Sie können Ihre Medikamentenrechnungen aber wie bisher auch ohne QR-Code einreichen.

Sind meine Daten sicher?

Ja, Ihre Daten sind sicher. Die Inhalte des QR-Codes sind DSGVO-konform. Die Inhalte entsprechen denen des gedruckten Rechnungsbelegs. Es werden keine Kundendaten im QR-Code übernommen. Aus sicherheitstechnischen Überlegungen wurde der Inhalt jedoch einfach verschlüsselt. Somit kann der Beleg auch nicht durch Unbefugte ausgelesen werden, wenn er verloren gehen sollte.

 

Ich habe ver­ges­sen, in der Apo­theke nach dem QR-Bon zu fragen. Kann ich das noch nach­träg­lich machen?

Ja, das ist prinzipiell möglich. Fragen Sie bitte in Ihrer Apotheke nach. Sie können Ihre Apothekenrechnungen aber natürlich auch wie bisher ohne QR-Code einreichen.

 

Wie scanne ich den QR-Code in der los­le­ben App?
  1. Holen Sie sich Medikamente aus Ihrer Apotheke.
  2. Lassen Sie sich zusätzlich zum Beleg einen QR-Code geben.
  3. Öffnen Sie Ihre losleben-App.
  4. Erstellen Sie eine neue Einreichung und wählen Sie "Apothekenrechnungen mit QR-Code einreichen".
  5. Scannen Sie den QR-Code und schließen Sie die Einreichung ab.
  6. Erhalten Sie Ihr Geld schnell und unkompliziert.

Daten ändern

Kann ich direkt in der los­le­ben App Daten ändern?

Ja, Sie können Ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse oder Zahlungsart direkt in der App ändern.

Ich habe mein Pass­wort ver­ges­sen, was kann ich tun?

Sie können Ihr Passwort jederzeit zurücksetzen.

Kann ich mein Pass­wort ändern, auch wenn es mir bekannt ist?

Ja, das können Sie direkt in der App unter WEITERES erledigen.
 

Account löschen

Ich möchte meinen Account löschen. Wie geht das?

Privatkund:innen können Ihren Account jederzeit über die losleben-App selbst löschen. Sollten Sie die App nicht nutzen und Ihren Zugang zu losleben Web löschen wollen, wenden Sie sich bitte an unsere Serviceline.

Firmenkund:innen wenden sich bitte an unsere Serviceline.

Ich habe keinen Zugang mehr zum Inter­net. Was muss ich tun?

Wenn Sie keinen Zugang mehr zum Internet haben, dann melden Sie sich umgehend bei uns. Wir stellen dann die Zustellung Ihrer Versicherungsdokumente auf postalisch um.

Datensicherheit & Kontakt

Sind meine Daten sicher?

Ja, Ihre Daten werden über eine sichere Verbindung an uns übermittelt und ausschließlich vom zuständigen Serviceteam bearbeitet.

Sie erhalten ein Bestätigungsmail über die erfolgreiche Einreichung.

Ich habe noch zusätz­li­che Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie weiterführende Fragen zum Online-Service haben oder eine Beschwerde an uns richten möchten, steht Ihnen Ihr:e Versicherungsberater:in bzw. unsere Serviceline unter +43 (0) 50 350 350 oder unter kundenservice@wienerstaedtische.at gerne zur Verfügung. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu regeln.

los­le­ben

Schluss mit Papierkram. Mit losleben zeigen wir Ihnen die einfache Welt der Versicherung. Einen Schaden melden, Rechnungen einreichen, Verträge einsehen – wann und wo Sie wollen. Nutzen Sie unsere App oder Weblösung!