
Reisekasko-Versicherung
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Reisekasko-Versicherung
- Wo gilt die Reisekasko-Versicherung?
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Die Versicherung erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn sowie auf die Kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren. Bei Transport des Fahrzeugs zu Wasser wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn die Verladeorte innerhalb des örtlichen Geltungsbereichs liegen. Ansonsten endet er mit Beendigung des Beladevorgangs in Europa.
- Kann ich mich auch außerhalb Europas versichern?
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Sie können den Versicherungsschutz auf die außereuropäischen Gebiete der Staaten Türkei, Israel, Tunesien, Marokko und Russland erweitern. Dazu müssen Sie im Online-Abschluss bei der Länderdeckung die Option „Europa inkl. Erweiterung“ auswählen.
- Was bedeutet „auf erstes Risiko“?
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Die Entschädigung ist mit der vereinbarten Versicherungssumme maximiert. Es erfolgt im Versicherungsfall keine Prüfung des tatsächlich aktuell gültigen Versicherungswerts (Zeitwert).
- Was ist die Höchstleistungsgrenze?
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Die Versicherungsleistung ist nach Abzug des fixen Selbstbehalts lt. Tarif mit der Höchstleistungsgrenze limitiert. Damit wir ausreichend Versicherungsschutz gewährleisten können, muss die Versicherungssumme dem Zeitwert des versicherten Fahrzeuges entsprechen. Die Versicherungsleistung ist auch mit dem Zeitwert im Falle der Schadenabwicklung und Feststellung durch einen Sachverständigen limitiert.
- Wie wird die Höchstleistungsgrenze ermittelt?
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Im Rahmen des Online-Abschlusses gelangen Sie zu „Höchstleistungsgrenze berechnen“. Die Berechnung erfolgt aufgrund Ihrer Eingabe des Listenpreises, des Wertes der Sonderausstattung und des Alters Ihres Fahrzeugs. Bitte beachten Sie, dass diese Werte Schätzungen sind. Wenn das Fahrzeug mehr oder weniger wert ist, wählen Sie die am besten passende Höchstleistungsgrenze, die vorgeschlagen wird.
- Was bedeutet Selbstbehalt ohne Vorbesichtigung?
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Der vereinbarte Selbstbehalt (der Anteil, den Sie im Versicherungsfall selbst tragen müssen) gilt dann, wenn Sie das Fahrzeug, das Sie versichern möchten, frühestens 30 Tage vor Abschluss der Reisekasko-Versicherung auf etwaige Vorschäden bei einer EXPERTA Drive-In Station besichtigen lassen.
Geht sich die Besichtigung vor Ihrem Urlaubsantritt nicht aus, dann genießen Sie dennoch Versicherungsschutz, der Selbstbehalt beträgt dann in jedem Versicherungsfall 1.000 Euro.
- Wo kann ich mein Fahrzeug besichtigen lassen?
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Das Fahrzeug ist bei einer EXPERTA Drive-In Station zu besichtigen. Wo sich eine in Ihrer Nähe befindet, erfahren Sie, wenn Sie auf EXPERTA klicken oder bei der SchadenService-Nummer der Wiener Städtischen unter +43 (0) 050 350 355 anrufen. Vereinbaren Sie einen Termin und nehmen Sie Ihre ausgedruckte Online-Polizze mit. Dort wird die Durchführung der Besichtigung vermerkt.
- Was ist der Bonusvorteil?
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Innerhalb eines Monats nach Ablauf Ihrer Reisekasko-Versicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Voll-, Parkschaden- oder Teilkaskoversicherung zu vergünstigten Konditionen für dasselbe Fahrzeug abzuschließen. Ohne neuerliche Besichtigung, wenn die Besichtigung im Zuge des Abschlusses der Reisekasko-Versicherung erfolgte. Mit dabei ist ein Gutschein in Höhe von 111 Euro auf die Prämie Ihres neuen Ganzjahres-Schutzes. Den dazu passenden Gutschein finden Sie nach Abschluss in Ihrem Bestätigungs-E-Mail.
Online-Abschluss Reisekasko-Versicherung
- Gibt es für diesen Online-Abschluss Altersbeschränkungen?
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Für den Abschluss einer Reisekasko-Versicherung gibt es keine Altersbeschränkung.
- Wie erhalte ich meinen Versicherungsvertrag?
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Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie von uns unverzüglich eine E-Mail mit der Bestätigung des Zugangs sowie der Annahme des Antrages. Mit Zugang dieser E-Mail ist der Versicherungsvertrag abgeschlossen. In dieser E-Mail befindet sich Ihr gültiger Versicherungsvertrag (Polizze). Ergänzend erhalten Sie nochmals die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und die Allgemeinen Informationen übermittelt, die Sie bereits vor Abschluss heruntergeladen und bestätigt haben.
Freizeitpaket
- Was leistet das Freizeitpaket?
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Das Freizeitpaket bietet zusätzlichen Schutz bei Einbruchsdiebstahl in das Fahrzeug, bei Diebstahl des gesamten Fahrzeugs, bei Einbruchdiebstahl aus versperrten Kfz-Fahrrad- und Skiträger, versperrten Anhängern, versperrten Dachboxen, sowie Naturgewalten, Dachlawinen, Brand oder Explosion, jeweils bis zur Höhe von 3.000 Euro auf erstes Risiko, mit dem jeweiligen Selbstbehalt.
Versichert sind auch private Gegenstände zur Ausübung Ihres Hobbys in der Freizeit, wie z.B. Fahrräder, Ski-, Golf-, Tennis-, Surf-, Tauchausrüstung, Musikinstrumente u.ä.
- Was ist im Freizeitpaket nicht versichert?
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Nicht versichert sind beispielsweise technisches und elektronisches Equipment inkl. Zubehör auch, wenn sie sportlichen oder musikalischen Zwecken dienen, wie z.B. Kameras, Mobiltelefone, Videogeräte, u.ä.
Außerdem ist der (Wohnwagen-)Anhänger selbst nicht im Rahmen des Freizeitpakets versichert. Für diesen wählen Sie bitte, wenn Sie ihn versichern möchten, einen selbständigen Reisekasko-Vertrag.
- Kann ich nur das Freizeitpaket abschließen?
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Nein, das ist nicht möglich.
Melden eines Schadens/einer Leistung
- Wie kann ich einen Versicherungsfall melden?
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Alle Informationen zur Meldung eines Versicherungsfalles und welche Unterlagen wir benötigen, finden Sie im Servicebereich auf unserer Website. Folgende Versicherungsfälle sind unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle durch die:den Versicherungsnehmer:in/Lenker:in anzuzeigen: Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen, mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen, Brand, Explosion und Kollision mit Tieren oder mit einem unbekannten Fahrzeug (Parkschaden).
Kontaktmöglichkeiten
- Ich habe noch zusätzliche Fragen. An wen kann ich mich wenden?
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Wenn Sie in unseren umfangreichen FAQs nicht fündig geworden sind, Fragen zu den Produkten haben oder uns eine Anregung mitteilen möchten, steht Ihnen Ihr:e Versicherungsberater:in bzw. unsere Serviceline unter +43 (0) 50 350 350 oder unter kundenservice@wienerstaedtische.at gerne zur Verfügung. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu regeln.
Sie können Ihre Beschwerde an die Beschwerdestelle beim Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Stubenring 1, 1010 Wien, versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at schicken.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher:innen haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.