Eine glückliche Familie bereitet sich auf eine Reise vor. Die zwei Töchter sitzen auf dem gepackten Koffer und strecken die Arme in die Luft.

FAQ Rei­se­ver­si­che­rung

Sie haben Fragen zu unserer Reiseversicherung mit Online-Abschluss? Wir haben die passenden Antworten. Klicken Sie einfach auf die gewünschte Frage und erhalten Sie Ihre Antwort.

Reiseversicherung

Was bedeu­tet Jahres­schutz?

Ein Jahresschutz ist ein langfristiger Dauervertrag, der für mindestens ein Jahr abgeschlossen wird und sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Versichert sind alle Reisen innerhalb der Vertragslaufzeit für die maximale Reisedauer von 42 Tagen bzw. 6 Wochen. Sollten Sie eine längere Reise geplant haben, wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre:n Versicherungsberater:in bzw. unsere Serviceline unter +43 (0) 50 350 350 oder unter kundenservice@wienerstaedtische.at.

Was bedeu­tet Ein­mal­ab­schluss?

Ein Einmalabschluss ist ein kurzfristiger Versicherungsvertrag, der nur für die Dauer der geplanten Reise abgeschlossen wird. Der Vertrag endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Versichert sind alle Reisen innerhalb der Vertragslaufzeit für die maximale Reisedauer von 42 Tagen bzw. 6 Wochen. Sollten Sie eine längere Reise geplant haben, wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre:n Versicherungsberater:in bzw. unsere Serviceline unter +43 (0) 50 350 350 oder unter kundenservice@wienerstaedtische.at.

Im Zuge der Bedarfsanalyse zur Reiseversicherung stellen wir Ihnen auch Fragen zur geplanten Reisedauer. Wir bieten Ihnen in Folge nur jene Produkte zum Abschluss an, die Ihrem Bedarf entsprechen.

Wann erfolgt die Bezah­lung einer Ein­mal­prä­mie?

Eine Einmalprämie wird direkt nach dem Online-Abschluss über die von Ihnen gewählte Zahlungsweise verrechnet. Das bedeutet, dass diese einmalig und nicht in monatlichen Raten (nicht wiederkehrend) abgebucht wird.

Die Höhe einer Einmalprämie variiert aufgrund der von Ihnen im Online-Abschluss gewählten Anzahl an Monaten Ihrer geplanten Reise (Reisedauer).

Wie kann mir die Beda­rfs­ana­lyse helfen?

Mit der Bedarfsanalyse bekommen Sie nach Eingabe der geforderten Angaben eine Übersicht über empfohlene Reiseschutz­produkte mit Informationen zum Produkt gemäß Ihren Angaben. Dort können Sie direkt eine Auswahl treffen.

Ab wann beginnt mein Ver­si­che­rungs­schutz?

Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem von Ihnen im Abschlussprozess angegebenen Versicherungsbeginn bzw. Reisebeginn. Der frühestmögliche Versicherungsbeginn wird Ihnen im Zuge des Abschlussprozesses angezeigt. Für die Stornoversicherung gilt folgendes: Bei Abschluss der Stornoversicherung am Tag der Reisebuchung gilt der Versicherungsschutz für die Stornokosten sofort. Haben Sie Ihre Reise bereits vor dem Tag des Versicherungsabschlusses gebucht, dann gilt gemäß Versicherungs­bedin­gungen eine 10-tägige Wartefrist. Auf das konkrete Datum, ab wann der Versicherungsschutz gilt, werden Sie im Zuge des Abschlussprozesses hingewiesen und finden Sie auf Ihrem Online-Versicherungsvertrag (Polizze). Im Versicherungsfall müssen Sie das Buchungsdatum nachweisen.

Was bedeu­tet der zusätz­li­che Stor­no­schutz PLUS RISK?

Die Stornoversicherung (Reiserücktrittsversicherung) inkl. des zusätzlichen Stornoschutzes PLUS RISK bedeutet mehr versicherte Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchgründe und umfasst die komplette Reise: von der Buchung bis zu Ihrer sicheren Rückkehr. Sie können beispielsweise Ihre geplante Reise nicht antreten oder müssen diese abbrechen – mit diesem exklusiven Schutz sind Sie auf der sicheren Seite. Genaue Informationen zu den Stornogründen finden Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die PLUS RISK Reise-Stornoversicherung. Diese finden Sie im Online-Abschluss der Reiseversicherung.

Ich kann meine gebuchte Reise nicht antre­ten, weil ich am Coro­na­vi­rus erkrankt bin. Zahlt die Stor­no­ver­si­che­rung?

Ja, Stornierungen einer versicherten Reise aufgrund von einer akuten Erkrankung an COVID-19 gelten als versichert.

Ich muss meine Reise abbre­chen, weil ich eine Corona-Infek­tion habe. Bekomme ich die Rei­se­kos­ten aus der Rei­se­ver­si­che­rung ersetzt?

Ja, Reiseabbruch aufgrund von einer akuten Erkrankung an COVID-19 gilt als versichert.

Online-Abschluss Reiseversicherung

Gibt es für diesen Online-Abschluss Alters­be­schrän­kun­gen?

Bei Abschluss einer unserer PLUS RISK-Reiseversicherungen können im Rahmen des Familientarifes Kinder bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres versichert werden. Ansonsten gibt es für diesen Online-Abschluss keine weiteren Altersbeschränkungen.

Worauf muss ich bei der Wahl der Rei­se­dauer achten?

Die maximale Reisedauer für die Plus Risk Reiseversicherungen beträgt 42 Tage pro Reise. Die im Online-Abschluss angegebenen Reisedaten (Reisebeginn und Reiseende) sind mit Ihrer Reise ident.

Wie erhalte ich meinen Ver­si­che­rungs­ver­trag?

Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie von uns unverzüglich eine E-Mail mit der Bestätigung des Zugangs sowie der Annahme des Antrages. Mit Zugang dieser E-Mail ist der Versicherungsvertrag abgeschlossen. In dieser E-Mail befindet sich Ihr gültiger Versicherungsvertrag (Polizze). Ergänzend erhalten Sie nochmals die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und die Allgemeinen Informationen übermittelt, die Sie bereits vor Abschluss heruntergeladen und bestätigt haben.

Melden eines Versicherungsfalles

Wo finde ich alle rele­van­ten Tele­fon­num­mern?

Alle für Ihr abgeschlossenes Produkt relevanten Telefonnummern finden Sie als Anhang in der Online-Polizze auf der Service-Card und in der Wallet, wenn eine solche für das Produkt erstellt wird.

Wie kann ich einen Ver­si­che­rungs­fall melden?

Alle Informationen zur Meldung eines Versicherungsfalles und welche Unterlagen wir benötigen, finden Sie im Servicebereich auf unserer Website

Was mache ich bei einem medi­zi­ni­schen Notfall?

Wenn Ihr Produkt Versicherungsschutz für die Auslandreise-Krankenversicherung enthält und Sie haben einen medizinischen Notfall, dann kontaktieren Sie uns bitte unter der Telefonnummer: +43 (0) 50 350 357. In allen anderen Fällen kontaktieren Sie uns über unsere Servicehotline: +43 (0) 50 350 350. Alle für Ihr Produkt relevanten Servicenummern finden Sie darüber hinaus auf der Servicecard in Ihrem Online-Versicherungsvertrag. Sie finden alle relevanten Informationen kompakt im Servicebereich zusammengestellt.

Kontaktmöglichkeiten

Ich habe noch zusätz­li­che Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie in unseren umfangreichen FAQs nicht fündig geworden sind, Fragen zu den Produkten haben oder uns eine Anregung mitteilen möchten, steht Ihnen Ihr:e Versicherungsberater:in bzw. unsere Serviceline unter +43 (0) 50 350 350 oder unter kundenservice@wienerstaedtische.at gerne zur Verfügung. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu regeln.

Sie können Ihre Beschwerde an die Beschwerdestelle beim Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Stubenring 1, 1010 Wien, versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at schicken.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher:innen haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

Rei­se­ver­si­che­rung

Auf den Urlaub freuen und entspannt verreisen: Mit Ihrer Reiseversicherung sind Sie vom Reiseantritt bis zur Rückkehr geschützt. Sie entscheiden frei, welcher Schutz mit ins Gepäck kommt.