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Neues EU-Gesetz: Drohnencheck der Wiener Städtischen bringt Sicherheit


Der Drohnen-Boom ist gerade in der Weihnachtszeit besonders groß. Ab 31. Dezember 2020 gilt jedoch das neue, europaweite Drohnengesetz, das zahlreiche Änderungen bringen wird. Mit dem Drohnencheck der Wiener Städtischen sind Halter immer auf der richtigen Seite.

Drohnen sind auch als Weihnachtsgeschenk äußerst beliebt und sorgen für staunende Augen unterm Christbaum. Von Spielzeugdrohnen über Mini-Drohnen mit Kamera bis hin zu einem leistungsfähigen Quadrocopter für Profis – die Auswahl an Drohnen ist beträchtlich. Auf die Drohnenkäufer und -halter kommen durch das neue EU-Gesetz, das mit 31. Dezember in Kraft treten wird, viele Neuerungen zu. So müssen alle Piloten von Drohnen über 250 g Startgewicht zusätzlich zur Registrierung einen Online-Lehrgang absolvieren. Wiegt die Drohne zwischen 900 g und 4 kg, ist darüber hinaus noch eine Theorieprüfung vorgesehen. Die Wiener Städtische bringt mit ihrem Online-Drohnencheck Licht ins Dunkel der Drohnenwelt: „Mit unserem Service kann man mit ein paar Klicks rasch feststellen, in welche Kategorie die Drohne fällt und ob diese registrierungs- bzw. versicherungspflichtig ist“, sagt Wiener Städtische Vorstandsdirektorin Doris Wendler. Alle Informationen zum Drohnencheck können unter wienerstaedtische.at/drohnencheck abgerufen werden. 

Registrieren heißt versichern

Künftig soll keine Drohne* ohne passenden Versicherungsschutz mehr in die Luft gehen. Davon ausgenommen ist die Spielzeugdrohne*. Denn eine Registrierung bei der Flugbehörde ist künftig nur mehr unter Angabe einer Polizzennummer einer Luftfahrthaftpflicht-Versicherung für Drohnen möglich. Daher benötigt jede Drohne* eine solche Versicherung, bevor die Online-Registrierung erfolgt. Das sind im Prinzip alle Drohnen ab 250 g Abfluggewicht und auch Drohnen unter 250 g Abfluggewicht, sofern diese mit einem Sensor ausgestattet sind. Auch Drohnen, die bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (sogenannte „High-Speed- oder Race-Drohnen“) oder die bisherigen Minidrohnen (mit einem Abfluggewicht unter 250 g, jedoch mit Kamera) sind dazu verpflichtet.  

Online-Drohnenversicherung abschließen

„Eine gute Absicherung ist nicht nur die beste Vorsorge, sondern nun auch gesetzlich geregelt. Durch die gesetzlichen Vorgaben wird für mehr Sicherheit in der Luft und am Boden gesorgt“, sagt Wendler. Für die behördliche Registrierung der Drohne ist eine vorhandene Polizzennummer Voraussetzung. Die Luftfahrthaftpflicht-Versicherung für Drohnen versichert Personen- und Sachschäden, daraus entstehende Schadensersatzansprüche und Vermögensschäden bis zur Versicherungssumme von 1,5 Mio. Euro. Mitversichert sind der behördlich registrierte Halter und der berechtigte Benutzer von Drohnen in ganz Europa (im geografischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Ansprüche aus Verletzungen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte sind nicht inbegriffen. Die passende Versicherung können Piloten bei der Wiener Städtische einfach online abschließen, die Absicherung kostet je nach Fluggerät ab 7 Euro pro Monat.

 

* ausgenommen Spielzeugdrohne (Kleinstgeräte, die unter die EU-Spielzeug-Richtlinie fallen): Diese sind so konzipiert, um von Kindern unter 14 Jahre zum Spielen verwendet zu werden. Ihr Abfluggewicht ist max. 250 g, sie verfügen über keinen Sensor (keine Kamera) für die Speicherung von personenbezogenen Daten, die Bewegungsenergie beträgt max. 79 Joule und sie dürfen max. 30 Meter hoch fliegen.

 

Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung ist die größte Einzelgesellschaft der internationalen Versicherungsgruppe VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (VIG) mit Sitz in Wien und ist mit neun Landesdirektionen, 130 Geschäftsstellen und rund 4.000 Mitarbeitern präsent. Weiters verfügt das Unternehmen über Zweigniederlassungen in Italien und Slowenien. Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung ist ein innovativer und verlässlicher Partner für sämtliche Kundenbedürfnisse sowohl in privaten Lebenssituationen als auch im Gewerbe- und Firmenkundenbereich. 

Aufgrund ihrer Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde die Wiener Städtische als „familienfreundliches Unternehmen“ ausgezeichnet und zuletzt im Jahr 2018 vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend rezertifiziert.