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Ihre Fragen. Unsere Antworten.

FAQ Pension & Ver­mö­gen

Sie haben Fragen zu unseren Produkten aus dem Bereich Pension & Vermögen? Wir haben die passenden Antworten. Klicken Sie einfach auf die gewünschte Frage und erhalten Sie Ihre Antwort.

Allgemeine Fragen

Warum soll ich vor­sor­gen?

Eine private Vorsorge ist aus vielerlei Gründen äußerst sinnvoll. Beispielsweise zur Bildung von Kapital, als Absicherung der Angehörigen für den Ablebensfall, um sich den Lebensstandard im Alter erhalten zu können, zur Ausgleichung der Pensionslücke und als Ergänzung zur gesetzlichen Pension oder um die Begräbniskosten abdecken zu können. Je nachdem was für Sie persönlich wichtig ist, haben Sie die Möglichkeit aus unserer breiten Produktpalette zu wählen.
Gerne vereinbaren wir ein persönliches Beratungsgespräch zu diesem wichtigen Thema.

Was ist der Deckungs­stock?

Als Deckungsstock bezeichnet man ein Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens, das getrennt vom übrigen Vermögen des Unternehmens zu verwalten ist. Der Deckungsstock ist in der Höhe des Deckungserfordernisses des direkten Gesamtgeschäfts zu bilden. Als Deckungserfordernis werden die bedeckungspflichtigen versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebens­versicherung, in der Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung und in der Unfallversicherung nach der Lebens­versicherung definiert. Die Versicherungsunternehmen haben dafür zu sorgen, dass das Deckungserfordernis durch die dem Deckungsstock gewidmeten Vermögenswerte stets voll erfüllt ist. Deckungsstöcke gewährleisten die Erfüllbarkeit der rechtlichen Ansprüche der Versicherungsnehmer:innen.

Wie und wo kann ich einen Leis­tungs­fall aus dem Bereich Pension & Ver­mö­gen melden?

Bei Erreichen des individuell geplanten Ablaufs Ihrer gewählten Vorsorgeform oder im Ablebensfall der versicherten Person kontaktieren Sie uns zur Leistungserbringung bitte über unser online Kontaktformular zu Pension & Vermögen.


Was pas­siert wenn ich meine Prämie einmal nicht zahlen kann?

Für Fälle wie Arbeitslosigkeit, lange Krankheit oder Babykarenz bietet wir spezielle Zusatztarife an, die Sie in Ihren Vertrag einschließen können, um abgesichert zu sein. Selbstverständlich gibt es bei einigen Produkten auch die Möglichkeit einer Prämienfreistellung oder einer Prämienreduktion. Bitte kontaktieren Sie Ihre:n Berater:in oder unser telefonisches Kundenservice rund um die Uhr unter der Telefonnummer +43 (0)50 350 350 um sicher zu gehen, dass die Voraussetzungen in Ihrem Vertrag hierfür gegeben sind.

Wie kann ich wich­tige Ver­trags­da­ten ändern?

Für Adressänderungen, Namensänderungen oder Änderungen Ihrer Bankdaten stehen Ihnen unsere Formulare zur Verfügung.

Vermögensaufbau

Was ist der Unter­schied zwi­schen einer klas­si­schen und einer fonds­ge­bun­de­nen Lebens­ver­si­che­rung?

Bei einer klassischen Lebensversicherung wird Ihre Sparprämie, das ist die Prämie abzüglich Versicherungssteuer und Kosten, im klassischen Deckungsstock veranlagt. Sie erhalten eine garantierte Verzinsung und Ihr Vertrag ist zusätzlich auch gewinnbeteiligt. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wählen Sie ganz nach Ihrem Risikoprofil selbst Ihre Veranlagungsstrategie und partizipieren an der Wertentwicklung der Ihrem Vertrag rechnerisch zugeordneten Fondsanteile. Die Fondsauswahl können Sie während der Laufzeit auch immer wieder ändern.

Bei den sogenannten „Hybrid“ Produkten werden die Veranlagungsmöglichkeiten der klassischen und der fondsgebundenen Lebensversicherung in einem Vertrag angeboten.

Informieren Sie sich in einem persönlichem Beratungsgespräch zu diesem wichtigen Thema.

Wann ist eine Lebens­ver­si­che­rung sinn­voll?

Lebensversicherungen können vielen verschiedenen Zwecken dienen, z. B.  als finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen im Todesfall, als Pensionsvorsorge, als langfristiger Kapitalaufbau oder zur Absicherung von Kreditfinanzierungen.

Bis zu welchem Alter kann ich eine Lebens­ver­si­che­rung abschlie­ßen?

Das Eintrittsalter ist tarif- bzw. produktabhängig. Nutzen Sie unsere zahlreichen Kontaktmöglichkeiten um ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Wo kann ich den Wert­stand meiner fonds­ge­bun­de­nen Lebens­ver­si­che­rung erfah­ren?

Der Wertstand wird Ihnen einmal jährlich per Post zugesandt. Sollten Sie zwischenzeitlich Informationen benötigen, steht Ihnen unser Team unter der Fondshotline +43 (0)50 350 351 gerne zur Verfügung.

Wo liegt der Unter­schied zwi­schen einer Er- und einer Able­bens­ver­si­che­rung?

Eine reine Ablebensversicherung dient ausschließlich der Absicherung im Todesfall und soll die Hinterbliebenen vor finanziellen Schwierigkeiten bewahren. Die Prämie deckt nur das Risiko des Ablebens und enthält keine Sparprämie. Die Er- und Ablebensversicherung kombiniert Ablebensschutz und Vermögensaufbau, denn es wird ein Teil der Prämie in den klassischen Deckungsstock nach VAG investiert.

Was bedeu­tet es, wenn ich meine Lebens­ver­si­che­rung noch während der Lauf­zeit wieder auflöse?

Sie können Ihre Lebensversicherung unter Berücksichtigung der bedingungsgemäßen Kündigungsfristen schriftlich beenden. Ob es eine Rückvergütung bzw. einen Rückkaufswert gibt, ist produktabhängig. Sollten Sie Ihren Vertrag verpfändet oder abgetreten haben, wäre für eine Auflösung zusätzlich eine Zustimmung der Pfandgläubigerin:des Pfandgläubigers erforderlich.

Eine Sonderkonstellation ergibt sich bei der prämienbegünstigen Zukunftsvorsorge. Aufgrund der staatlichen Förderung und der Steuerbegünstigungen sieht der Gesetzgeber hierbei eine zwingende Mindestvertragsdauer von 10 Jahren vor, in der über die zur Zahlung vereinbarten Prämien nur im Rahmen einer Prämienfreistellung verfügt werden kann. Ein Rückkauf ist in diesem Zeitraum ausgeschlossen.

Informieren Sie sich in einem persönlichem Beratungsgespräch über die Nachteile, bevor Sie sich zu einer Kündigung entschließen.

Wer bekommt im Todes­fall die ver­ein­barte Ver­si­che­rungs­summe aus­be­zahlt?

Die:Der Versicherungsnehmer:in legt bei Vertragsabschluss namentlich fest, wer im Todesfall der versicherten Person die vereinbarte Leistung erhalten soll.

Bis wann muss in der Lebens­ver­si­che­rung der Todes­fall des Ver­si­che­rungs­neh­mers gemel­det werden?

Da es Verjährungsfristen für die Auszahlung der Leistung gibt ist der Todesfall so rasch wie möglich mittels Sterbeurkunde zu melden.

Wie lange dauert die Aus­zah­lung der ver­ein­bar­ten Leis­tungs­summe bei der Able­bens­ver­si­che­rung bei Tod des Ver­si­che­rungs­neh­mers?

Das ist unterschiedlich, es ist davon abhängig, wie lange die Prüfung auf den Leistungsanspruch dauert, ob es namentliche Bezugsberechtigte gibt oder ob ein Verlassenschaftsverfahren abgewartet werden muss.

Nachhaltige Geldanlage

Was ver­steht man unter einer nach­hal­ti­gen Geld­an­lage?

Das Kriterium der Nachhaltigkeit ist neben Zinsen und Rendite ein weiterer Aspekt zur Beurteilung einer Geldanlage. Nachhaltige Geldanlagen tragen auf sehr unterschiedliche Weise zur Verbesserung der allgemeinen ökologischen, sozialen und gesellschaftlichen Entwicklung bei. Nachhaltige Geldanlagen bieten einen Mehrwert für Anleger:innen, die Natur, die Umwelt und die Gesellschaft.

Sind nach­hal­tige Geld­an­lagen auch ertrag­reich?

Eine gute Rendite und ein gutes Gewissen können durchaus nebeneinander bestehen. Man kann auch von einer „doppelten Rendite“ sprechen: die finanziellen Erträge und der positive Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft.

Ist mein nach­hal­ti­ges Invest­ment auch kri­sen­si­cher?

Auch nachhaltige Investments sind den Schwankungen an den Kapitalmärkten ausgesetzt. Dabei hat sich gezeigt, dass viele nachhaltig gemanagte Produkte gut durch bisherige Krisen gekommen sind.

Was ist der ECO SELECT INVEST?

Der ECO SELECT INVEST ist ein fondsgebundenes Vorsorgeprodukt mit laufender Prämienzahlung. Bei Vertragsabschluss kann aus der aktuellen Fondsliste für ECO SELECT INVEST ausgewählt werden, die sich ausschließlich aus nachhaltigen Fonds nach den ESG-Kriterienzusammensetzt. ECO SELECT INVEST ist die erste fondsgebundene Lebensversicherung, die mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet wurde.

Ist ein Wechsel der Ver­an­la­gung möglich?

Nach Vertragsabschluss besteht bedingungsgemäß die Möglichkeit, zweimal monatlich kostenlos zu switchen, wobei nur innerhalb unserer Fondsliste für ECO SELECT INVEST geswitcht werden kann.

Kann man beim ECO SELECT INVEST auch einen Anteil im klas­si­schen Deckungs­stock ver­an­la­gen oder später in diesen wech­seln?

Nein, im Rahmen von ECO SELECT INVEST – der ersten fondsgebundenen Lebensversicherung mit dem Österreichischen Umweltzeichen - ist dies nicht möglich. Für die Veranlagung stehen ausschließlich die Fonds aus der aktuellen Fondsliste für ECO SELECT INVEST zur Wahl.

Kann man auch einen Fonds neu aus­wäh­len, der sich nicht in der aktu­el­len Fonds­liste für ECO SELECT INVEST befin­det?

Für das Produkt ECO SELECT INVEST ist das nicht möglich. Es stehen ausschließlich nachhaltige Fonds nach den ESG-Kriterien zur Verfügung. Werden andere Fonds gewünscht, dann ist ein Produktwechsel erforderlich.

Ist eine ein­ma­lige Zuzah­lung möglich?

Eine einmalige Zuzahlung ist bereits unmittelbar nach der Polizzierung des Versicherungsvertrages möglich. Sie können die Einzahlung unter Angabe der Polizzennummer und Verwendungszweck „Zuzahlung“ von sich aus (z.B. über Online-Banking) auf das Konto der Erste Bank, IBAN: AT80 2011 1403 1000 7618, tätigen. Die Dokumentation Ihrer Zuzahlung erfolgt in Form einer Nachtragspolizze.

In welcher Höhe kann zuge­zahlt werden?

Eine Zuzahlung kann nach der Polizzierung des Versicherungsvertrages im Rahmen der steuerlichen Novationsgrenze erfolgen, d.h. Sie können während der Prämienzahlungsdauer maximal im Ausmaß der bei Vertragsbeginn vereinbarten Prämiensumme zuzahlen.

Zuzahlungen können auch in mehreren Teilbeträgen von jeweils mind. EUR 1.000,- zu frei wählbaren Terminen während der Prämienzahlungsdauer getätigt werden. Wertanpassungen reduzieren den maximalen Zuzahlungsbetrag nicht.

Ermittlung der Prämiensumme: Prämienzahlungsdauer x Jahresprämie jeweils zu Vertragsbeginn

Ein Beispiel: Monatsprämie EUR 100,--, Prämienzahlungsdauer 15 Jahre
Jahresprämie EUR 1.200,-- x 15 Jahre = EUR 18.000,-- Gesamtprämiensumme
Für diesen Vertrag ist eine Gesamtzuzahlung in Höhe von EUR 18.000,-- möglich. Durch mehrere Teilbeträge darf diese Gesamtsumme aber nicht überschritten werden.

Sind Tei­lent­nah­men kos­ten­pflich­tig bzw. steu­er­schäd­lich?

Teilentnahmen sind kostenfrei möglich. Der verbleibende Rückkaufswert / prämienfreie Wertstand muss nach der Teilentnahme mind. EUR 1.000,-- betragen.

Sind Prä­mi­en­pau­sen möglich?

Ja, ab dem 4. Versicherungsjahr können während der Vertragsdauer zweimal für einen Zeitraum von jeweils bis zu 11 Monaten und ab einem Wertstand von EUR 1.000,-- Prämienpausen beantragt werden. Der Vertrag wird nach Ablauf der Prämienpause automatisch zu den ursprünglichen Konditionen reaktiviert. Zwischen zwei Prämienpausen muss der Vertrag zumindest 12 Monate prämienpflichtig aufrecht sein.

Was pas­siert, wenn ein gewähl­ter Fonds das Öster­rei­chi­sche Umwelt­zei­chen ver­liert?

Verliert ein gewählter Fonds nicht mehr nachhaltig ist. Dann werden Sie umgehend darüber informiert und gebeten einen anderen Fonds aus der Fondsliste für ECO SELECT INVEST auszuwählen. Sollten wir von Ihnen keine Rückmeldung erhalten läuft der Vertrag unverändert weiter.

Der Fonds, der die Nachhaltigkeitskriterien nicht mehr erfüllt, kann nicht mehr neu ausgewählt werden. Es kann auch nicht mehr in diesen Fonds geswitcht werden.

Pensionsvorsorge

Ab wann sollte ich mit einer pri­va­ten Pen­si­ons­vor­sorge begin­nen?

Produkte für die Pensionsvorsorge können bereits für Neugeborene abgeschlossen werden. Durch die lange Laufzeit kann auch schon mit kleinen Prämien sinnvoll für die Pension vorgesorgt werden. Daher gilt hier: Je früher desto besser.

Was ist eine private Pen­si­ons­vor­sorge?

Pensions-Vorsorge bedeutet: Man sorgt rechtzeitig dafür vor, dass man im Alter genug Geld zum Leben hat.

In Österreich gibt es drei Möglichkeiten der Pensions-Vorsorge:

  • gesetzliche Pensions-Versicherung
  • betriebliche Altersvorsorge
  • freiwillige private Vorsorge

Die gesetzliche Pensions-Versicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen. Durch die betriebliche und die private Pensionsvorsorge kann man zusätzlich vorsorgen und hat dann mehr Geld im Alter zur Verfügung. Dadurch ist man finanziell besser abgesichert. Und man kann den eigenen Lebensstandard besser erhalten.

Wann sollte man eine private Pen­si­ons­vor­sorge abschlie­ßen?

Je früher, desto besser. Ein Blick auf das Pensionskonto ist für viele Österreicher:innen ernüchternd. Deshalb sollten Sie am besten heute mit der privaten Pensionsvorsorge beginnen. Denn je früher Sie starten, desto länger ist der Zeitraum, den man zum Ansparen zur Verfügung hat.

Warum ist eine private Pen­si­ons­vor­sorge sinn­voll?

Da die staatliche Pension geringer ist als das Einkommen während der Erwerbstätigkeit, ist es wichtig mit einer privaten Altersvorsorge zusätzlich vorzusorgen. So muss man in der Pension nicht auf den gewohnten Lebensstandard verzichten und minimiert die sogenannte Pensionslücke. Jetzt die Pensionslücke mit unserem Pensionsrechner berechnen.

 

Was ist eine staat­lich geför­derte Pen­si­ons­vor­sorge?

Zur staatlich geförderten Pensionsvorsorge gehören spezielle Versicherungs- und Investmentfondsprodukte, die vom Staat mit zusätzlichen Prämien gefördert werden. Diese haben folgende Merkmale:

  • 10-jährige Mindestbindungsfrist
  • Garantie auf Einzahlungen (und staatliche Prämie)
  • Bezug einer lebenslangen Rente, wenn die Ansparphase wie vereinbart eingehalten wurde.
  • Die Einzahlungen müssen zu festgelegten Sätzen in Aktien angelegt werden.

Außerdem gibt es viele Steuererleichterungen. In der Ansparphase (während der Einzahlungen) fallen keine Kapitalertrags-, Einkommens-, Erbschafts- oder Versicherungssteuern an. In der Auszahlungsphase (also beim Bezug der Rente) fällt keine Einkommenssteuer an.

Wann ist eine staat­lich geför­derte Pen­si­ons­vor­sorge sinn­voll?

Für die Pension privat vorzusorgen ist wichtiger und sinnvoller denn je. Eine private, lebenslange Zusatzrente ist neben der staatlichen und der betrieblichen Pensionsvorsorge eine wichtige Ergänzung, um in der Pension den gewohnten Lebensstandard zu erhalten.  Je früher man damit anfängt – desto besser.

Wie wird die Pen­si­ons­vor­sorge geför­dert?

Die prämienbegünstige Zukunftsvorsorge wird folgendermaßen gefördert:

  • staatliche Förderung
  • keine Versicherungssteuer auf die Prämie
  • das eingezahlte Kapital ist garantiert
  • garantierte, lebenslange, steuerfreie Zusatzpension
Was bedeu­tet „aus­ge­stoppt" in Zusam­men­hang mit der Zukunfts­vor­sorge?

Einige Anbieter:innen der Zukunftsvorsorge haben während der Finanzkrise die Veranlagung Ihres Produktes aufgrund fallender Aktienkurse umgeschichtet, um die zugesagten Kapitalgarantien sicherzustellen. In diesem Fall können Anleger:innen nicht mehr von steigenden Kursen profitieren. Konkret könnte das bedeuten, dass für die bisher eingezahlten Prämien und die erhaltenen Förderungen nicht mehr als die Kapitalgarantie am Ende der Mindestlaufzeit zur Verfügung steht. Die Prämienpension der Wiener Städtischen ist von dieser Problematik NICHT betroffen.

Was pas­siert bei der prä­mi­en­ge­för­der­ten Zukunfts­vor­sorge, wenn ich mir das ange­sparte Kapital aus­zah­len lasse anstatt eine Rente zu bezie­hen?

Verrentung bedeutet, dass das angesparte Kapital in der Form einer lebenslangen (monatlichen) Rente ausbezahlt wird. Wünschen Sie hingegen eine einmalige Auszahlung, dann muss die halbe staatliche Förderung zurückgezahlt werden und es erfolgt eine Nachversteuerung der Erträge.

Was bedeu­tet „Prä­mi­en­freistel­lung“?

Prämienfreistellung bedeutet, dass die Pflicht zur Einzahlung der Prämien ausgesetzt wird und das bisher vorhandene Deckungskapital im Vertrag verbleibt. Das ursprüngliche Sparziel wird dadurch nicht mehr erreicht und die Deckung für eventuell inkludierte Zusatzversicherung könnte dabei verloren gehen. Der Vertrag bleibt dabei aufrecht.
 
Informieren Sie sich in einem persönlichem Beratungsgespräch über die Konsequenzen, bevor Sie sich für eine Prämienfreistellung entscheiden.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Was ist eine fonds­ge­bun­dene Lebens­ver­si­che­rung?

Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung wählen Sie ganz nach Ihrem Risikoprofil selbst Ihre Veranlagungsstrategie und nehmen an der Wertentwicklung der Fondsanteile, die Ihrem Vertrag rechnerisch zugeordnet sind, teil. Die Fondsauswahl können Sie während der Laufzeit auch immer wieder ändern.

Informieren Sie sich in einem persönlichem Beratungsgespräch zu diesem wichtigen Thema.

Wie viel kostet eine fonds­ge­bun­dene Lebens­ver­si­che­rung?

Wählen Sie eine realistische Prämienhöhe. Bedenken Sie bei der Berechnung, dass später beispielsweise Kosten für ein Eigenheim, ein neues Auto, die Ausbildung Ihrer Kinder etc. auf Sie zukommen könnten. Lassen Sie sich zu diesem wichtigen Thema unbedingt von unseren Expert:innen beraten.

 

Ist eine fonds­ge­bun­dene Lebens­ver­si­che­rung sinn­voll?

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist vor allem für Anleger:innen sinnvoll, die langfristig sparen und für die Zukunft vorsorgen möchten. Sie zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • flexible Anlage
  • steuerbegünstigt
  • finanzielle Absicherung für die Familie
  • individuell gestaltbar
  • individuelle Auszahlung

Kindervorsorge: Junior's Best Invest

Bis zu welchem Alter kann ich als Ver­si­che­rungs­neh­mer:in für das Kind vor­sor­gen?

Sie können Junior's Best Invest bis zum 80. Lebensjahr abschließen. Das versicherte Kind darf maximal 15 Jahre alt sein. Ab EUR 30,–- monatlich sind Sie dabei. Zusätzlich können Sie Einmalbeträge ab EUR 1.000 zuzahlen. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, Hochrechnungen werden bis zum 65. Lebensjahr des Kindes dargestellt.

Was bietet der „Ver­sor­ger­schutz“?

Der „Versorger“ ist die:der mitversicherte Erwachsene, die:der den Vertrag für das Kind abschließt. Der Versorgerschutz stellt sicher, dass das Sparziel erreicht wird, auch wenn der Versorger, die:der Erwachsene, verstirbt. Den Zeitraum für diesen Schutz können Sie selbst wählen: fünf oder zehn Jahre – oder bis zum 18. bzw. 25. Lebensjahr des Kindes. Im Falle des Falles führen wir die bis zum Ablauf des Versorgerschutzes noch fälligen Prämien dem Vertrag als einmalige Kapitalleistung zu.

Was ver­steht man unter der Nach­fol­ge­klau­sel?

Mit der „Nachfolgeklausel“ können Sie im Falle Ihres Ablebens den Übergang des Vertrages auf das mitversicherte Kind regeln.

Unter welchen Vor­aus­set­zun­gen sind kos­ten­freie Ent­nah­men möglich?

Mit den attraktiven PLUS-Leistungen sind kostenfreie Entnahmen bei bestimmten Ereignissen möglich:

Bildungs-Plus
Durch das Bildungs-Plus ist jederzeit eine Teilentnahme für (Fort-)Bildungszwecke oder für den Erwerb eines Führerscheins wahlweise als Einmalauszahlung oder in Form einer Bildungsrente (Studium, Bildungskarenz, usw.) – möglich. Der  Versicherer kann Nachweise für die Fortbildung und deren Kosten verlangen. Das Bildungs-Plus kann pro Jahr bis zu zwei Mal in Anspruch genommen werden.

Wohnungs-Plus
Durch das Wohnungs-Plus ist jederzeit eine Teilentnahme für den Kauf, die Einrichtung oder die Renovierung einer Wohnung oder eines Hauses möglich. Der Versicherer kann Nachweise für die Kosten verlangen.

Familien-Plus
Durch das Familien-Plus kann bei Geburt eines Kindes bis zu 5.000 Euro und bei erstmaliger Heirat bis zu 10.000 Euro entnommen werden. Der Versicherer kann Nachweise für die Geburt bzw. Heirat verlangen.

Mobilitäts-Plus
Durch das Mobilitäts-Plus ist jederzeit eine Teilentnahme für den Erwerb eines Fahrrads, eines Mopeds/Motorrads oder eines Autos möglich. Der Versicherer kann Nachweise für den Erwerb verlangen.

Hinweis:
Für das Bildungs-Plus, das Wohnungs-Plus, das Familien-Plus und des Mobilitäts-Plus gilt: Für Entnahmen werden keine Kosten verrechnet und auf die Verrechnung des Rückkaufsabschlags wird verzichtet. Die verbleibende Deckungsrückstellung darf nach erfolgter Entnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten. Die vertraglichen Leistungen werden als Folge der Entnahme neu berechnet und dem Versicherungsnehmer dokumentiert. Ab dem Zeitpunkt der Verrentung sind keine Entnahmen möglich.

Sicherheits-Plus
Übergibt der Versicherungsnehmer den Vertrag an das versicherte Kind, können zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr des Kindes die Zusätze Family Plus oder Prämienerlass im Krankheitsfall nachträglich eingeschlossen werden.

Wann kann mein Kind über das Kapital ver­fü­gen?

Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag später auf Ihr erwachsenes Kind zu übertragen.  Danach hat Ihr Kind eine hohe Flexibilität: Weiter einzahlen, Veranlagung wechseln, Zusatzversicherungen einschließen oder den Vertrag später als Pensionsvorsorge nutzen. Mit den PLUS-Leistungen besteht auch die Möglichkeit, Beträge bei gewissen Anlässen kostenfrei zu entnehmen.

 

Wo finde ich die Auswahl an Fonds, die bei Junior's Best Invest ver­füg­bar sind?

Die Auswahl finden Sie tagesaktuell im Fondsreport auf unserer Website, und Sie wählen entsprechend aus. Je nachdem, was Ihnen besonders wichtig ist. Ihre Fondsauswahl können Sie zweimal im Monat kostenlos ändern.

 

Pension & Ver­mö­gen

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