Mann unterzeichnet Unterlagen bei einer Besprechung.
Investor Relations

Emis­sion

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Letzte Änderung: 3. Juli 2017

Mit Emission der 3,5%-Nachranganleihe der WIENER STÄDTISCHEN (ISIN AT0000A1VKJ4) und deren Einbeziehung in den Dritten Markt der Wiener Börse ist die EU-Marktmissbrauchsverordnung auf die WIENER STÄDTISCHE ab Juni 2017 anwendbar. Gemäß den Bestimmungen der EU-Marktmissbrauchsverordnung haben Personen, die bei der WIENER STÄDTISCHEN Führungsaufgaben wahrnehmen sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen, Transaktionen mit Finanzinstrumenten der WIENER STÄDTISCHEN unverzüglich nach Abschluss des Geschäfts der WIENER STÄDTISCHEN und FMA zu melden, sofern diese die Schwelle von EUR 5.000,- pro Jahr erreichen. Anschließend hat die WIENER STÄDTISCHE eine unionsweite Veröffentlichung der Directors‘ Dealings-Meldung innerhalb von 3 Geschäftstagen nach Abschluss der Transaktion zu veranlassen. Details zu Directors‘ Dealings werden von der WIENER STÄDTISCHEN an dieser Stelle veröffentlicht.

Aktuell wurden für das Jahr 2017 keine veröffentlichungspflichtigen Directors‘ Dealings gemeldet.