FAQ Betrieb & Absicherung
Sie haben Fragen zu unseren Produkten aus dem Bereich Betrieb & Absicherung ? Wir haben die passenden Antworten. Klicken Sie einfach auf die gewünschte Frage und erhalten Sie Ihre Antwort.
Versicherungen für Unternehmen
- Wo und wie kann ich einen Schaden aus dem Bereich BusinessClass melden?
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Gerne können Sie einen Schaden aus Ihrer Business Class-Versicherung über unser Online Schadensformular zur Business Class melden.
- Was sichert die Betriebsversicherung ab?
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Versicherbar sind Gebäude, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte, Fahrzeuge.
- Was sind die Leistungen einer Transportversicherung im Schadenfall?
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Versichert gilt der Handelswert und in dessen Ermangelung der gemeine Wert, den die Güter am Ort der Absendung bei Beginn der Versicherung haben, unter Hinzurechnung der Versicherungskosten sowie derjenigen Kosten, die bis zur Annahme der Güter durch die:den Frachtführer:in entstehen. Dieser Wert gilt auch bei Eintritt des Versicherungsfalles.
- Ist die Ware bei einer Zwischenlagerung noch versichert?
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Ja, das Entladen, Zwischenlagern, Verladen von Gütern in einem Nothafen, der infolge des Eintritts einer versicherten Gefahr angelaufen wurde sind mitversichert.
Wohnhausversicherung
- Ist eine Gebäudeversicherung Pflicht?
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Eine Pflichtversicherung besteht nicht, die Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung dürfen aber bei Mietobjekten im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter:innen überwälzt werden.
Haftung & Recht
- Was bedeutet Betriebshaftpflicht?
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Betriebshaftpflicht ist der Schutz des Vermögens von natürlichen und juristischen Personen (Wirtschaftssubjekten) vor Belastungen aufgrund von Schadenersatzansprüchen. Ob EPU- oder KMU-Betriebshaftpflicht, oder eine Betriebs-Haftpflichtversicherung für größere Unternehmen: Wir bieten Ihnen für jede Unternehmensgröße die passende Absicherung.
- Wie viel kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung?
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Die Kosten richten sich hauptsächlich nach der Betriebsart, dem Jahresumsatz und der Jahreslohnsumme.
- Wofür bauche ich eine Betriebshaftpflichtversicherung?
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Nach dem Schadenersatzrecht haften Unternehmen für Schäden in unbegrenzter Höhe, teilweise auch mit dem Privatvermögen. Schäden, vor allem auch Personenschäden, können sehr hohe Schadenersatzansprüche nach sich ziehen, daher ist das Haftpflichtrisiko absolut existenzgefährdend.
- Für wen ist eine Berufshaftpflichtversicherung geeignet?
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Für alle, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, wie Gesundheitsberufe, Sportlehrer:innen, usw.
- Wie viel kostet eine Berufshaftpflichtversicherung?
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Die Berufshaftpflichtversicherung wird meist mit einer fixen Pauschalprämie verrechnet.
- Ich habe noch zusätzliche Fragen. An wen kann ich mich wenden?
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Wenn Sie Fragen zu den Produkten haben oder eine Beschwerde an uns richten möchten, steht Ihnen Ihr/e VersicherungsberaterIn bzw. unsere Serviceline unter +43 (0) 50 350 350 oder unter kundenservice@wienerstaedtische.at gerne zur Verfügung. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu regeln.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher:innen haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Betriebliche Vorsorge
- Für wen eignet sich die Pensionszusage besonders?
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Eine Firmenpension auf der Grundlage einer Pensionszusage ist dann für Sie interessant, wenn Sie…
- geschäftsführende:r GmbH-Gesellschafter:in sind (bis 100% Firmenanteil).
- Führungs- und Schlüsselkräfte langfristig absichern und an das Unternehmen binden möchten.
- eine kostengünstige Alternative zu einer Gehaltserhöhung für die o.a. Personen suchen.
- die Attraktivität Ihres Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt steigern wollen.
- Was sollte man bei der Pensionszusage beachten?
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Mit einer Pensionszusage bzw. der auf dieser Grundlage zur Ansparung eingerichteten Pensionsrückdeckungsversicherung schaffen Sie eine private Pension, die über das Unternehmen finanziert wird. Diese betriebliche Vorsorge mindert den Unternehmensgewinn und damit die Steuer. Die Pensionszusage kann individuell gestaltet werden – ganz nach den Anforderungen des Betriebes und der abzusichernden Personen. Das dafür in der Versicherung angesparte Kapital ist im Fall der Verpfändung zugunsten der versicherten Person in jedem Fall sicher – und bleibt damit, auch bei Insolvenz erhalten.
- Bekomme ich eine Abfertigung nach dem System „alt“ oder „neu“?
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Ob Sie Anspruch auf Abfertigung „alt“ oder „neu“ haben hängt davon ab, wann Ihr Dienstverhältnis begonnen hat:
- die „Abfertigung neu“ kommt bei jenen Arbeitsverhältnissen zur Anwendung, die nach dem 31.12.2002 begonnen haben.
- die „Abfertigung alt“ betrifft jene Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1.1.2003 begonnen haben.
- Was sind die entscheidenden Unterschiede zwischen „Abfertigung alt“ und „Abfertigung neu“?
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System „Abfertigung alt“:
- Abhängig von der Dauer des Dienstverhältnisses besteht ein steigender Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Monatsgehältern – beginnend nach 3 Dienstjahren mit 2 Monatsgehältern. Nach 25 Dienstjahren ist das Maximum erreicht – ein ganzes Jahresgehalt.
- Wenn z.B. ein:e Mitarbeiter:in im Jahr 2019 bereits zumindest 17 Dienstjahre hat (d.h. er ist seit zumindest 2002 bei der:dem aktuellen Arbeitgeber:in beschäftigt), so besteht bereits einen Anspruch auf 6 Monatsgehälter.
- Dieser Anspruch auf „Abfertigung alt“ besteht allerdings nur unter der Voraussetzung der Beendigung des Dienstverhältnisses gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Zu diesen anspruchsbegründenden Beendigungen des Dienstverhältnisses zählen z.B. eine Kündigung durch die:den Arbeitgeber:in oder die Beendigung des Dienstverhältnisses im Zuge der Pensionierung.
System „Abfertigung neu“:- Im neuen System erfolgt eine laufende Beitragszahlung durch die:den Arbeitgeber:in an eine betriebliche Vorsorgekasse. Alle Arbeitgeber:innen zahlen für die Mitarbeiter:innen, die ab 2003 in ihr Unternehmen eingetreten sind, monatlich 1,53% der Lohnsumme an eine Vorsorgekasse, die daraus im Laufe der Jahre ein Vorsorgekapital für die betroffenen Mitarbeiter:innen anspart.
- Hauptunterschied zum alten System: Unabhängig von der Art der Beendigung des Dienstverhältnisses haben Mitarbeiter:innen in jedem Fall Anspruch auf Leistung des für sie angesparten Kapitals – hier wird nur danach unterschieden, ob im Zuge einer Beendigung des Dienstverhältnisses bereits Anspruch auf Auszahlung besteht, oder ob der:dem Mitarbeiter:in für die Auszahlung eine spätere Beendigung abwarten muss.