Ein junges glückliches Paar sitzt im Auto und liest eine Landkarte.
Die internationale Versicherungskarte für Autoreisen ins Ausland

Inter­na­ti­o­nale Ver­si­che­rungs­karte (ehe­ma­lige "Grüne Karte")

Mit dem Auto ins Ausland? Denken Sie rechtzeitig an die Internationale Versicherungskarte ("Grüne Karte"). Informationen dazu finden Sie hier oder unter 050 350 350. Nutzen Sie unser Formular und fordern Sie Ihre Internationale Versicherungskarte gleich online an!

Ihre Fragen und unsere Antworten zur Internationalen Versicherungskarte (ehemalige "Grüne Karte")

Mit dem Auto ins Ausland - wozu brauche ich eine Inter­na­ti­o­nale Ver­si­che­rungs­karte (ehe­ma­lige "Grüne Karte")?

Um auch im Ausland einen Versicherungsnachweis erbringen zu können, sollten Sie bei Autoreisen unbedingt eine internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) mitführen. In den meisten europäischen Staaten ist zwar das amtliche Fahrzeugkennzeichen als Nachweis einer gültigen Versicherung ausreichend. Anders ist es aber z. B. in Albanien oder Nordmazedonien: Das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie bescheinigt bei Fahrten ins Ausland das Bestehen einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung.

Bevor Sie mit dem Auto ins Ausland fahren, informieren Sie sich bitte über den örtlichen Geltungsbereich Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung, da in bestimmten Ländern ein zusätzlicher Versicherungsschutz erforderlich ist. Der örtliche Geltungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung der Wiener Städtischen erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn.

In welchen euro­pä­i­schen Ländern muss die Inter­na­ti­o­nale Ver­si­che­rungs­karte (ehe­ma­lige "Grüne Karte“) auf jeden Fall mit­ge­führt werden?

Die Internationale Versicherungskarte ist verpflichtend in folgenden Ländern mitzuführen:

  • Albanien (AL)
  • Großbritannien (GB)
  • Moldawien (MD)
  • Montenegro (MNE)
  • Nordmazedonien (MK)
  • Türkei (TR)
  • Ukraine (UA)
  • Weißrussland (BY)

Es ist sinnvoll, die grüne Versicherungskarte auch in jenen Ländern mitzuführen, in denen sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Es kommt immer wieder vor, dass sie bei Kontrollen im jeweiligen Land verlangt wird (z.B. Grüne Karte in Italien oder Kroatien etc.).

Was ist bei Reisen in Ländern mit außer­eu­ro­pä­i­schen Ter­ri­to­rien (z.B. Türkei) zu berück­sich­ti­gen?

In Ländern außerhalb Europas ist es erforderlich die kostenpflichtige "Große Internationale Versicherungskarte" (ehemalige "Große Grüne Karte") mitzuführen. Diese ist vor Reiseantritt abzuschließen und kann nur langfristig für die gesamte Vertragsdauer als Vertragsbestandteil in die Polizze aufgenommen werden.

Was ist im Rahmen der "Großen Inter­na­ti­o­na­len Ver­si­che­rungs­karte" ver­si­chert?

Die "Große Internationale Versicherungskarte" (ehemalige "Große Grüne Karte") bestätigt die Erweiterung örtlichen Geltungsbereiches des Kfz-Haftpflichtschutzes für bestimmte Länder.

Ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf eine bestehende Kfz-Kasko oder -Insassenunfall  gewünscht, kann das vor Reiseantritt beantragt werden.

Für welche Länder ist die kos­ten­pflich­tige "Große Inter­na­ti­o­nale Ver­si­che­rungs­karte" erfor­der­lich bzw. abschließ­bar?

Die kostenpflichtige "Große Internationale Versicherungskarte" (ehemalige "Große Grüne Versicherungskarte") ist in folgenden Ländern erforderlich:

  • Israel (IL)
  • Marokko (MA)
  • Tunesien (TN)
  • Türkei (TR)
  • Aserbaidschan (AZ)

Die Große Internationle Versicherungskarte bestätigt die Erweiterung des Kfz-Haftpflichtschutzes für diese Länder. Ohne dieser haben Sie keinen Versicherungsschutz in den angeführten Ländern.

Für den Iran (IR) wird trotz Internationalem Versicherungskarten-Abkommen kein Versicherungsschutz ausgestellt.

Wo gilt die Inter­na­ti­o­nale Ver­si­che­rungs­karte nicht?

Die Internationale Versicherungskarte (ehemalige "Grüne Karte") gilt nicht im Kosovo.

Wann muss eine Grenz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen werden?

Eine Grenzversicherung ist für jene Länder abzuschließen, in denen die Internationale Versicherungskarte als Nachweis für einen aufrechten Kfz-Haftpflicht-Schutz nicht gilt oder anerkannt wird.

Was ist eine Grenz­ver­si­che­rung?

Reisen Sie in ein Land ein, in dem die Internationale Versicherungskarte (ehemalige "Grüne Karte") nicht als Versicherungsnachweis gilt oder anerkannt wird, ist eine kostenpflichtige Grenzversicherung vor Ort abzuschließen. Die Prämie ist bei der Einreise zu bezahlen.

Die Grenzversicherung weist nach, dass das Fahrzeug, mit dem eingereist wird, Kfz-haftpflichtversichert ist. Die nationalen Deckungssummen sind meist sehr niedrig. Im Schadensfall werden weitaus geringere Leistungen als in Österreich ausbezahlt.

Da die Prämien unterschiedlich sind, ist es ratsam, sich vor Antritt einer Reise entweder bei einem Autofahrerklub oder bei der Botschaft des Landes zu informieren.

Was ist vor einer Fahrt in den Urlaub zu beach­ten?
  • Überprüfen Sie, ob die Internationale Versicherungskarte (ehemalige "Grüne Karte") abgelaufen ist. Ist dies der Fall, beantragen Sie bitte umgehend eine neue.
  • Reisen Sie in Länder, wo die „Große Internationale Versicherungskarte“ erforderlich ist, besorgen Sie sich diese vor Reiseantritt.
  • Der Aufkleber für das Staatenkennzeichen („A-Pickerl“) auf dem Auto ist notwendig, wenn Sie noch kein EU-konformes Kennzeichen haben. Außerhalb der EU ist es ratsam, dieses neben dem EU-Kennzeichen anzubringen.
Wo bekomme ich die Inter­na­ti­o­nale Ver­si­che­rungs­karte (eha­ma­lige "Grüne Karte")?

Sie können die Internationale Versicherungskarte ganz bequem online anfordern oder sich rund um die Uhr an unser telefonisches Kundenservice unter der Nummer +43 (0)50 350 350 wenden.

Bitte bedenken Sie die erforderliche Bearbeitungszeit und fordern Sie das Dokument rechtzeitig vor Reiseantritt an.

Kunden, die im Kundenportal registriert sind, können die internationale Versicherungskarte einfach mit einem Knopfdruck ausdrucken. Bitte beachten Sie, dass dies nur für neu abgeschlossene Versicherungsverträge ab 1.7.2020 gilt. Für alle anderen bitte wir Sie, diese bei uns zu bestellen. Wir senden Ihnen die Internationale Versicherungskarte per E-Mail zu.

Wir wünschen Ihnen einen sorgenfreien Urlaub!

Warum gibt es die Inter­na­ti­o­nale Ver­si­che­rungs­karte (ehe­ma­lige "Grüne Karte") nur auf Papier und nicht digital?

Aktuell muss die Internationale Versicherungskarte (ehemalige "Grüne Karte") in Papierform vorgewiesen werden.

Kann ich mir die Inter­na­ti­o­nale Ver­si­che­rungs­karte (ehe­ma­lige "Grüne Karte") selbst auf weißem Papier aus­dru­cken?

Seit 1.7.2020 ist es möglich die Internationale Versicherungskarte auf weißem Papier selbst auszudrucken. Sie erhalten dann die internationale Versicherungskarte von uns per E-Mail als PDF und können diese selbst zu Hause "schwarz auf weiß" ausdrucken. Eine bestehende Internationale Versicherungskarte auf grünem Papier behält bis zum Ablauf weiterhin ihre Gültigkeit.

Im Postfach Ihres Kundenportals können Sie die internationale Versicherungskarte direkt selbst ausdrucken.

Lesen Sie dazu auch die Informationen zur Neuerung auf der Website des Versicherungsverbandes.

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