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12.10.2015

Höchstzulässiger Garantiezinssatz sinkt auf 1 % p.a.

Der FMA-Vorstand hat in einem Pressegespräch am 10.09.2015 angekündigt, den maximal zulässigen Garantiezins für Verträge der klassischen Lebensversicherung von 1,5 % auf 1,0 % zu senken.

Bestehende Verträge sind von dieser Veränderung nicht betroffen.

Für die Vertragsentwicklung ist jedoch nach wie vor die Gesamtverzinsung (= Garantieverzinsung und Gewinnbeteiligung) wesentlich.

Somit ist die Lebensversicherung ohne Kest gegenüber anderen Veranlagungsformen im Vorteil.

Wir raten unseren Kunden jedoch den Abschluss noch vor Jahreswechsel.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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