Viele Hände mit verschiedenen Hautfarben bilden zusammen ein Herz. Das zeigt: Alle Menschen gehören dazu.
Haushaltsversicherung

Infor­ma­ti­o­nen zum Bar­rie­re­frei­heits­ge­setz

Die Informationen nach Anlage 1 Abschnitt 3 des Barrierefreiheitsgesetzes geben Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte der Haushaltsversicherung. Sie erfahren, welche Schäden sie abdeckt, welche Rechte und Pflichten Sie haben und welche Kosten entstehen können. Ziel ist es, alle Informationen klar und verständlich zu erklären, damit Sie gut informiert sind

Was ist die Haushaltsversicherung?

Die Haushaltsversicherung deckt Schäden am Wohnungsinhalt. Wohnungsinhalt ist alles, was sich in einer Wohnung befindet. Das sind zum Beispiel

  • Möbel, Bilder, Spiegel,
  • Glastüren, Türen, Vorhänge,
  • Haushaltsgegenstände, Haushaltsmaschinen,
  • Wäsche, Bekleidung,
  • Audio- und Videogeräte (TV-, Radio-, CD-, DVD-Geräte), CDs und DVDs, Tonbandgeräte, Plattenspieler, Schallplatten, Foto-Film- und Videoausrüstungen,
  • Computer samt Zubehör,
  • optische Geräte,
  • Musikinstrumente, Bücher,
  • Sport- und Campingausrüstung,
  • Heimwerkerausrüstung sowie sämtliche Hobby-Sachen.

Versichert sind grundsätzlich auch Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Briefmarken, Münzsammlungen sowie Einbauten und Zusatzausstattungen, die von Ihnen vorgenommen wurden.

Bei Bargeld, Wertpapieren, Schmuck, Briefmarken und Münzsammlungen gelten bei Einbruchdiebstahl Entschädigungsgrenzen. Das bedeutet, dass der Schaden höher sein kann als die Geldleistung durch uns.

Bitte beachten Sie:

Nicht versichert sind oft

  • Kraftfahrzeuge und deren Anhänger
  •  Motor-, Segelboote samt Zubehör und Luftfahrzeuge
  • Handelswaren und gewerbliche Lager aller Art
  •  Geschäfts- und Sammelgelder.

 

Nicht versichert sind weiters oft

  • Schäden durch Kriegsereignisse, Aufruhr oder Aufstand
  • Schäden durch außergewöhnliche Naturereignisse sowie durch Kernenergie.

 

Ebenfalls nicht versichert sind

  • Schäden durch Unbenutzbarkeit von Räumen
  • Sachschäden, die absichtlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden
  • Sachschäden, die mit Absicht falsch dargestellt wurden
  • Sachen von Untermietern oder zahlenden Gästen

 

Die Haushaltsversicherung enthält auch eine private Haftpflichtversicherung. Diese schützt Sie, wenn Sie im Alltag jemandem unbeabsichtigt einen Schaden zufügen. Auch Ihre Familienmitglieder sind geschützt, wenn diese mit Ihnen in derselben Wohnung leben.

Zum Beispiel:

  • Sie wischen den Boden, warnen nicht und ein Besucher rutscht aus und verletzt sich.
  • Ihr Kind fährt mit dem Fahrrad gegen ein fremdes Auto und macht eine Delle.

In solchen Fällen zahlt die Haftpflichtversicherung.

Die private Haftpflichtversicherung zahlt nicht nur bei berechtigten Forderungen, sondern hilft auch, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Der Schutz gilt nur für den privaten Bereich – nicht für die Arbeit oder für Autos mit Kennzeichen.

Was sind die Kosten einer Haushaltsversicherung?

Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung an uns bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns ausgemacht (etwa jährlich oder monatlich, mittels Bankeinzug). Damit Sie etwas ersetzt erhalten, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen. 

Die tatsächliche Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der vereinbarten Summe sowie der Lage und dem Inhalt der Wohnung. 

Ist die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der Wert des Wohnungsinhalts, heißt das „Unterversicherung“. In diesem Fall zahlen wir den Schaden nur anteilig, im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert. 

Was deckt die Haushaltsversicherung?

Wir prüfen zuerst immer alle Schäden und sagen dann, welche Schäden wir bezahlen. Schäden werden nur bis zu einer bestimmten Geldsumme bezahlt. Wir zahlen höchstens bis zu dem Betrag, den Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben. 

Schäden sind nur dann versichert, wenn sie durch eine versicherte Gefahr eintreten. 

Wir ersetzen Ihren Schaden zum Beispiel:  

  • nach einem Brand 
  • wenn der Blitz eingeschlagen hat 
  • wenn bei Ihnen eingebrochen wurde 
  • bei Schäden, die ein Sturm (oder eine andere „Elementargefahr“) verursacht hat 
  • wenn Leitungswasser austritt 

 

Die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn jemand zu Recht den Ersatz eines Schadens von Ihnen verlangt.
Sie hilft aber auch, wenn jemand etwas von Ihnen verlangt, obwohl Sie nichts falsch gemacht haben. Dann helfen wir, den Anspruch abzuwehren.

Beispiel:
Einer Ihrer Besucher behauptet, Sie hätten Schuld an seinem Sturz. Wir prüfen den Fall.
Wenn Sie keine Schuld haben, zahlen wir nicht – aber wir übernehmen die Anwaltskosten, um Sie zu verteidigen.

Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kundin oder Kunde?

Als Kundin oder Kunde haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie in der Konformitätserklärung nachlesen.

Ihre wichtigsten allgemeinen Verpflichtungen:

  • Melden Sie einen Schaden so schnell wie möglich und geben Sie dabei richtige und vollständige Informationen.
  • Helfen Sie mit, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
  • Senden Sie Formulare und Unterlagen vollständig und schnell zurück.
  • Heben Sie wichtige Belege auf, wie z.B. Rechnungen oder Buchungsbestätigungen.

Wann beginnt und wann endet die Haushaltsversicherung?

Informationen zum Beginn und Ende Ihrer Versicherung finden Sie in der Konformitätserklärung.

Bitte beachten Sie:  

Diese Information hilft Ihnen, die wichtigsten Punkte zu verstehen. Rechtlich gilt, was in dem Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.  

Wenn Sie weitere Fragen zur Haushaltsversicherung haben oder eine Beschwerde einreichen möchten, können Sie sich gerne an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer sowie an unsere Serviceline unter der Telefonnummer +43 (0) 50 350 350 oder per E-Mail an kundenservice@wienerstaedtische.at wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter und bemühen uns, Ihr Anliegen zu lösen

 

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