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Auslandsreise-Krankenversicherung

Infor­ma­ti­o­nen zum Bar­rie­re­frei­heits­ge­setz

Die Informationen nach Anlage 1 Abschnitt 3 des Barrierefreiheitsgesetzes geben Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte der Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie erfahren, welche Leistungsfälle sie abdeckt, welche Rechte und Pflichten Sie haben und welche Kosten entstehen können. Ziel ist es, alle Informationen klar und verständlich zu erklären, damit Sie gut informiert sind.

Was ist die Auslandsreise-Krankenversicherung?

Die Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt für Behandlungen bei Krankheit oder Unfall während einer Reise im Ausland, für einen Krankenhausaufenthalt oder die Behandlung durch einen Arzt in seiner Ordination. Es werden auch Kosten für die Behandlungen in einer Tagesklinik oder in der Ambulanz eines Krankenhauses und für verordnete Medikamente ersetzt.  

 

Ebenfalls versichert sind:  

  • ein medizinisch notwendiger Heimflug. 
  • die Mehrkosten für die Heimreise aus dem Ausland – zum Beispiel durch ein Sanitätsfahrzeug.  

  • die Suche und Bergung von Unfallopfern. 

 

Nicht versichert sind: 

  • Geburt und Schwangerschaftsuntersuchungen oder -abbrüche 

  • Schönheitsbehandlungen und -produkte 

  • Behandlungen wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauch 

  • Zahnbehandlungen ohne akute Schmerzen und Zahnersatz 

  • Therapien wie Logopädie oder Heilgymnastik 

  • Reha, Kuren und Behandlungen für ältere Menschen 

  • Heilbehelfe wie Brillen, Kontaktlinsen oder Schuheinlagen 

  • Impfungen zur Vorsorge 

 

Es gibt eine Auslandsreise-Krankenversicherung für eine einzelne Reise (bis 12 Monate) und es gibt eine Jahresauslandsreise-Krankenversicherung für alle Reisen innerhalb der Vertragslaufzeit. 

Die Auslandsreise-Krankenversicherung für eine Reise gilt für den angegebenen Reisezeitraum. 

Die Jahresauslandsreise-Krankenversicherung gilt für alle Reisen innerhalb eines Jahres, jedoch nur bis zu 42 Tagen. Wenn die Reise länger dauert, sind immer nur die ersten 42 Tage versichert. 

Was sind die Kosten einer Auslandsreise-Krankenversicherung?

Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung an uns bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns ausgemacht (etwa jährlich oder einmalig mittels Überweisung, Kreditkarte oder Bankeinzug). Damit Sie etwas ersetzt erhalten, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.  

Die tatsächliche Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Dingen ab, zum Beispiel ob Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung für eine einmalige Reise oder eine Jahres-Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist entweder für Sie allein oder für Familien abschließbar. Die Familie ist dann in der Auslandsreise-Krankenversicherung mitversichert.

Was deckt die Auslandsreise-Krankenversicherung?

Wir prüfen zuerst immer alle Arzt- und Krankenhausrechnungen und sagen dann, welche Kosten wir bezahlen.  

Die Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt die Kosten für notwendige medizinische Heilbehandlungen während der Reise im Ausland, die nicht aufschiebbar sind. Eine solche Heilbehandlung ist eine Behandlung in einem Krankenhaus oder durch einen Arzt, die notwendig und geeignet ist, um Ihre Gesundheit wiederherzustellen. 

Die Kosten für stationäre Behandlungen im Krankenhaus werden abzüglich der Leistungen der Sozialversicherung bezahlt. Das gilt für öffentliche Krankenhäuser und gleichwertige private Krankenhäuser. Wenn die Sozialversicherung nichts zahlt, übernehmen wir 90 % dieser Kosten. 

Wir übernehmen 90 % der Kosten für den Transport ins Krankenhaus, Medikamente oder Behandlungen, die nicht im Krankenhaus stattfinden, wenn die Sozialversicherung nichts zahlt. Wenn die Sozialversicherung einen Teil zahlt, übernehmen wir den Rest.

Wenn für die Rückreise nach Hause wegen einer Krankheit oder eines Unfalls extra Kosten entstehen (z. B. wenn Sie nicht mehr selbst fahren können oder ein Sanitätsfahrzeug brauchen), bezahlen wir 90 % der zusätzlichen Kosten. Wir übernehmen die Kosten für das günstigste Verkehrsmittel, das der Arzt empfiehlt.

Wir übernehmen die Kosten für den Heimflug in medizinisch notwendigen Fällen zu 100 %, wenn dieser Transport durch Tyrol Air Ambulance GmbH organisiert wird. 

Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kundin oder Kunde?

Als Kundin oder Kunde haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie in der Konformitätserklärung nachlesen.

Ihre wichtigsten allgemeinen Verpflichtungen:

  • Melden Sie einen Schaden so schnell wie möglich und geben Sie dabei richtige und vollständige Informationen.
  • Helfen Sie mit, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
  • Senden Sie Formulare und Unterlagen vollständig und schnell zurück.
  • Heben Sie wichtige Belege auf, wie z.B. Rechnungen oder Buchungsbestätigungen.

Wann beginnt und wann endet die Auslandreise-Krankenversicherung?

Informationen zum Beginn und Ende Ihrer Versicherung finden Sie in der Konformitätserklärung.

Bitte beachten Sie:  

Diese Information hilft Ihnen, die wichtigsten Punkte zu verstehen. Rechtlich gilt, was in dem Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.  

Wenn Sie weitere Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung haben oder eine Beschwerde einreichen möchten, können Sie sich gerne an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer sowie an unsere Serviceline unter der Telefonnummer +43 (0) 50 350 350 oder per E-Mail an kundenservice@wienerstaedtische.at wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter und bemühen uns, Ihr Anliegen zu lösen

 

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