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Auslandsreise-Krankenversicherung

Infor­ma­ti­o­nen zum Bar­rie­re­frei­heits­ge­setz

Die Informationen nach Anlage 1 Abschnitt 3 des Barrierefreiheitsgesetzes geben Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte der Auslandsreise-Krankenversicherung für Naturfreunde. Sie erfahren, welche Leistungsfälle sie abdeckt, welche Rechte und Pflichten Sie haben und welche Kosten entstehen können. Ziel ist es, alle Informationen klar und verständlich zu erklären, damit Sie gut informiert sind.

Was ist die Auslandsreise-Krankenversicherung für Naturfreunde?

Die Auslandsreise-Krankenversicherung für Naturfreunde zahlt für Behandlungen bei Krankheit oder Unfall während einer Reise im Ausland, für einen Krankenhausaufenthalt oder die Behandlung durch einen Arzt in seiner Ordination. Es werden auch Kosten für die Behandlungen in einer Tagesklinik oder in der Ambulanz eines Krankenhauses und für verordnete Medikamente ersetzt.  

 

Ebenfalls versichert sind:  

  • ein medizinisch notwendiger Heimflug. 
  • die Mehrkosten für die Heimreise aus dem Ausland – zum Beispiel durch ein Sanitätsfahrzeug.  

 

Nicht versichert sind: 

  • Geburt und Schwangerschaftsuntersuchungen oder -abbrüche 

  • Schönheitsbehandlungen und -produkte 

  • Behandlungen wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauch 

  • Zahnbehandlungen ohne akute Schmerzen und Zahnersatz 

  • Therapien wie Logopädie oder Heilgymnastik 

  • Reha, Kuren und Behandlungen für ältere Menschen 

  • Heilbehelfe wie Brillen, Kontaktlinsen oder Schuheinlagen 

  • Impfungen zur Vorsorge 

 

Es gibt zwei Produkte der Auslandsreise-Krankenversicherung für Naturfreunde für alle Reisen innerhalb der Vertragslaufzeit: das Produkt mit Leistungsobergrenze (Tarif SOE / SOF) und das Produkt mit umfassendem Schutz (Tarif RE / RF).

Die Auslandsreise-Krankenversicherung gilt für alle Reisen innerhalb eines Jahres für eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Reise.

Diese betragen für den Tarif SOE / SOF 56 Tage und für den Tarif RE / RF 42 Tage. Wenn die Reise länger dauert, sind jeweils nur ersten 56 bzw. 42 Tage versichert.

Was sind die Kosten einer Auslandsreise-Krankenversicherung für Naturfreunde?

Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung an uns bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns ausgemacht (etwa jährlich oder einmalig mittels Bankeinzug). Damit Sie etwas ersetzt erhalten, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.  

Die tatsächliche Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Dingen ab, zum Beispiel ob Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung mit Leistungsobergrenze oder mit umfassendem Schutz abschließen.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung für Naturfreunde ist entweder für Sie allein oder für Familien abschließbar. Die Familie ist dann in der Auslandsreise-Krankenversicherung für Naturfreunde mitversichert.

Was deckt die Auslandsreise-Krankenversicherung für Naturfreunde?

Wir prüfen zuerst immer alle Arzt- und Krankenhausrechnungen und sagen dann, welche Kosten wir bezahlen.  

Die Auslandsreise-Krankenversicherung für Naturfreunde zahlt die Kosten für notwendige medizinische Heilbehandlungen während der Reise im Ausland, die nicht aufschiebbar sind. Eine solche Heilbehandlung ist eine Behandlung in einem Krankenhaus oder durch einen Arzt, die notwendig und geeignet ist, um Ihre Gesundheit wiederherzustellen. 

Für die Auslandsreise-Krankenversicherung für Naturfreunde mit umfassendem Schutz gilt Folgendes:

Die Kosten für stationäre Behandlungen im Krankenhaus werden abzüglich der Leistungen der Sozialversicherung bezahlt. Das gilt für öffentliche Krankenhäuser und gleichwertige private Krankenhäuser. Wenn die Sozialversicherung nichts zahlt, übernehmen wir 90 % dieser Kosten. 

Wir übernehmen 90 % der Kosten für den Transport ins Krankenhaus, Medikamente oder Behandlungen, die nicht im Krankenhaus stattfinden, wenn die Sozialversicherung nichts zahlt. Wenn die Sozialversicherung einen Teil zahlt, übernehmen wir den Rest.

Wenn für die Rückreise nach Hause wegen einer Krankheit oder eines Unfalls extra Kosten entstehen (z. B. wenn Sie nicht mehr selbst fahren können oder ein Sanitätsfahrzeug brauchen), bezahlen wir 90 % der zusätzlichen Kosten. Wir übernehmen die Kosten für das günstigste Verkehrsmittel, das der Arzt empfiehlt.

Wir übernehmen die Kosten für den Heimflug in medizinisch notwendigen Fällen zu 100 %, wenn dieser Transport durch Tyrol Air Ambulance GmbH organisiert wird. 

Für die Auslandsreise-Krankenversicherung für Naturfreunde mit Leistungsobergrenze gilt Folgendes:

Die Kosten für stationäre Behandlungen im Krankenhaus werden bis zum angeführten Höchstbetrag bezahlt. Das gilt für öffentliche Krankenhäuser und gleichwertige private Krankenhäuser. Wir übernehmen auch die Kosten für den Transport ins Krankenhaus.

Die Kosten für ambulante Behandlungen, die nicht im Krankenhaus durchgeführt werden, übernehmen wir bis zum angeführten Höchstbetrag. Sie müssen bei jeder Behandlung einen Betrag selbst bezahlen. Das nennt man Selbstbehalt. Die Höhe steht in Ihrem Vertrag.

Wenn für die Rückreise nach Hause wegen einer Krankheit oder eines Unfalls extra Kosten entstehen (z. B. wenn Sie nicht mehr selbst fahren können oder ein Sanitätsfahrzeug brauchen), bezahlen wir 90 % der zusätzlichen Kosten. Wir übernehmen die Kosten für das günstigste Verkehrsmittel, das der Arzt empfiehlt.

Wir übernehmen die Kosten für den Heimflug in medizinisch notwendigen Fällen zu 100 %, wenn dieser Transport durch Tyrol Air Ambulance GmbH organisiert wird. 

Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kundin oder Kunde?

Als Kundin oder Kunde haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie in der Konformitätserklärung nachlesen.

Ihre wichtigsten allgemeinen Verpflichtungen:

  • Melden Sie einen Schaden so schnell wie möglich und geben Sie dabei richtige und vollständige Informationen.
  • Helfen Sie mit, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
  • Senden Sie Formulare und Unterlagen vollständig und schnell zurück.
  • Heben Sie wichtige Belege auf, wie z.B. Rechnungen oder Buchungsbestätigungen.

Wann beginnt und wann endet die Auslandreise-Krankenversicherung für Naturfreunde?

Informationen zum Beginn und Ende Ihrer Versicherung finden Sie in der Konformitätserklärung.

Bitte beachten Sie:  

Diese Information hilft Ihnen, die wichtigsten Punkte zu verstehen. Rechtlich gilt, was in dem Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.  

Wenn Sie weitere Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung für Naturfreunde haben oder eine Beschwerde einreichen möchten, können Sie sich gerne an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer sowie an unsere Serviceline unter der Telefonnummer +43 (0) 50 350 350 oder per E-Mail an kundenservice@wienerstaedtische.at wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter und bemühen uns, Ihr Anliegen zu lösen

 

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