
Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz
Die Informationen nach Anlage 1 Abschnitt 3 des Barrierefreiheitsgesetzes geben Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte der Auslandsreise-Krankenversicherung für Gäste. Sie erfahren, welche Leistungsfälle sie abdeckt, welche Rechte und Pflichten Sie haben und welche Kosten entstehen können. Ziel ist es, alle Informationen klar und verständlich zu erklären, damit Sie gut informiert sind.
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Was ist die Auslandsreise-Krankenversicherung für Gäste?
Was sind die Kosten einer Auslandsreise-Krankenversicherung für Gäste?
Was deckt die Auslandsreise-Krankenversicherung für Gäste?
Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kundin oder Kunde?
Wann beginnt und wann endet die Auslandsreise-Krankenversicherung für Gäste?
Was ist die Auslandsreise-Krankenversicherung für Gäste?
Die Versicherung zahlt für Behandlungen bei Krankheit oder Unfall während des Aufenthalts in Österreich, für einen Krankenhausaufenthalt oder die Behandlung durch einen Arzt in seiner Ordination. Es werden auch Kosten für die Behandlungen in einer Tagesklinik oder in der Ambulanz eines Krankenhauses und für verordnete Medikamente ersetzt.
Die Auslandsreise-Krankenversicherung für Gäste gilt für den angegebenen Reisezeitraum für maximal zwölf Monate.
Es gibt folgende Varianten, abhängig von Ihrer Aufenthaltsdauer und, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht.
Reiseversicherung für ausländische Gäste nach Tarif RVA
Reiseversicherung für ausländische Gäste nach Tarif RVV
Tarif RVA
Die Auslandsreise-Krankenversicherung für Gäste zahlt für Behandlungen bei Krankheit oder Unfall während eines Aufenthalts in Österreich, für einen Krankenhausaufenthalt oder die Behandlung durch einen Arzt in seiner Ordination. Es werden auch Kosten für die Behandlungen in einer Tagesklinik oder in der Ambulanz eines Krankenhauses und für verordnete Medikamente ersetzt.
Ebenfalls versichert sind:
- ein medizinisch notwendiger Heimflug.
- die Mehrkosten für die Heimreise – zum Beispiel durch ein Sanitätsfahrzeug.
Nicht versichert sind:
- Geburt und Schwangerschaftsuntersuchungen oder -abbrüche
- Schönheitsbehandlungen und -produkte
- Behandlungen wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauch
- Zahnbehandlungen ohne akute Schmerzen und Zahnersatz
- Therapien wie Logopädie oder Heilgymnastik
- Reha, Kuren und Behandlungen für ältere Menschen
- Heilbehelfe wie Brillen, Kontaktlinsen oder Schuheinlagen
- Impfungen zur Vorsorge
Tarif RVV
Die Auslandsreise-Krankenversicherung für Gäste gilt für Personen aus dem Ausland, die sich vorübergehend für länger als drei Monate in Österreich aufhalten.
Die Versicherung zahlt für Behandlungen bei Krankheit oder Unfall die während des Aufenthalts in Österreich, für einen Krankenhausaufenthalt oder die Behandlung durch einen Arzt in seiner Ordination. Es werden auch Kosten für die Behandlungen in einer Tagesklinik oder in der Ambulanz eines Krankenhauses und für verordnete Medikamente ersetzt. Zusätzlich werden bei Reisen im Schengen Raum Kosten für nicht aufschiebbare Behandlungen erstattet.
Ebenfalls versichert sind in Österreich:
- ein medizinisch notwendiger Heimflug.
- die Mehrkosten für die Heimreise aus dem Ausland – zum Beispiel durch ein Sanitätsfahrzeug.
- Kosten des Transports durch Rettungsdienst oder KrankenwagenReha und Kuren
- Heilbehelfe wie Brillen, Kontaktlinsen oder Schuheinlagen
- Therapien wie Logopädie oder Heilgymnastik
Nicht versichert sind in Österreich:
- Schönheitsbehandlungen und -produkte
- Vorbeugende Behandlungen und deren Folgen
- Zahnersatz
Ebenfalls versichert sind im Schengen Raum:
- ein medizinisch notwendiger Heimflug.
- die Mehrkosten für die Heimreise aus dem Ausland – zum Beispiel durch ein Sanitätsfahrzeug.
Nicht versichert sind im Schengen Raum:
- Geburt und Schwangerschaftsuntersuchungen oder -abbrüche
- Schönheitsbehandlungen und -produkte
- Behandlungen wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauch
- Zahnbehandlungen ohne akute Schmerzen und Zahnersatz
- Therapien wie Logopädie oder Heilgymnastik
- Reha, Kuren und Behandlungen für ältere Menschen
- Heilbehelfe wie Brillen, Kontaktlinsen oder Schuheinlagen
- Impfungen zur Vorsorge
Die Reise-Krankenversicherung gilt für den angegebenen Reisezeitraum für maximal zwölf Monate.
Was sind die Kosten einer Auslandsreise-Krankenversicherung für Gäste?
Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung an uns bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Sie zahlen Ihre Prämie einmalig wie mit uns ausgemacht mittels Überweisung, Kreditkarte oder Bankeinzug. Damit Sie etwas ersetzt erhalten, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Die tatsächliche Höhe der Prämie hängt davon ab, für wie viele Monate Sie die Versicherung bei uns abschließen. .
Was deckt die Auslandsreise-Krankenversicherung für Gäste?
Wir prüfen zuerst immer alle Arzt- und Krankenhausrechnungen und sagen dann, welche Kosten wir bezahlen.
Mit einem öffentlichen österreichischen Vertragskrankenhaus kann direkt verrechnet werden, das heißt, dass wir die Kosten für die Allgemeine Klasse übernehmen und Sie nichts bezahlen müssen.
Die Auslandsreise-Krankenversicherung für Gäste zahlt die Kosten für notwendige medizinische Heilbehandlungen während des Aufenthalts in Österreich und zusätzlich bei Reisen im Schengen Raum für Behandlungen, die nicht aufschiebbar sind. Eine solche Heilbehandlung ist eine Behandlung in einem Krankenhaus oder durch einen Arzt, die notwendig und geeignet ist, um Ihre Gesundheit wiederherzustellen.
Die Kosten für stationäre Behandlungen werden in öffentlichen Krankenhäusern bezahlt.
Wir übernehmen auch die Kosten für den Transport ins Krankenhaus. Für Medikamente oder Behandlungen und Untersuchungen, die nicht im Krankenhaus stattfinden zahlen wir bis zur im Vertrag vereinbarten Höchstleistungsgrenze. Für ärztlich verordnete Kuraufenthalte werden auch Kosten ersetzt.
<<So steht es im RVA?>> Wir übernehmen auch die Kosten für den Transport ins Krankenhaus und für Medikamente oder Behandlungen, die nicht im Krankenhaus stattfinden. <<Der Absatz davor ist korrekt oder?>>
Wenn für die Rückreise nach Hause wegen einer Krankheit oder eines Unfalls extra Kosten entstehen (z. B. wenn Sie nicht mehr selbst fahren können oder ein Sanitätsfahrzeug brauchen), bezahlen wir 100 % der zusätzlichen Kosten. Wir übernehmen die Kosten für das günstigste Verkehrsmittel, das der Arzt empfiehlt.
Wir übernehmen die Kosten für den Heimflug in medizinisch notwendigen Fällen zu 100 %, wenn dieser Transport durch Tyrol Air Ambulance GmbH organisiert wird.
Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kundin oder Kunde?
Als Kundin oder Kunde haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie in der Konformitätserklärung nachlesen.
Ihre wichtigsten allgemeinen Verpflichtungen:
- Melden Sie einen Schaden so schnell wie möglich und geben Sie dabei richtige und vollständige Informationen.
- Helfen Sie mit, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
- Senden Sie Formulare und Unterlagen vollständig und schnell zurück.
- Heben Sie wichtige Belege auf, wie z.B. Rechnungen oder Buchungsbestätigungen.
Wann beginnt und wann endet die Auslandreise-Krankenversicherung für Gäste?
Informationen zum Beginn und Ende Ihrer Versicherung finden Sie in der Konformitätserklärung.
Bitte beachten Sie:
Diese Information hilft Ihnen, die wichtigsten Punkte zu verstehen. Rechtlich gilt, was in dem Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.
Wenn Sie weitere Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung für Gäste haben oder eine Beschwerde einreichen möchten, können Sie sich gerne an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer sowie an unsere Serviceline unter der Telefonnummer +43 (0) 50 350 350 oder per E-Mail an kundenservice@wienerstaedtische.at wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter und bemühen uns, Ihr Anliegen zu lösen