FAQs Versicherungsmeldung Ambulante Behandlungen
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Allgemeine Fragen
- Was sind ambulante Behandlungen?
- Was sind Heilbehelfe?
- Was sind Behandlungen, die nicht von einem Arzt durchgeführt werden?
- Was ist der ICD-Code?
Rechnungen einreichen
- Reichen Jahreskostenaufstellungen meiner Apotheke aus?
- Was mache ich mit den Original-Rechnungen?
- Brauche ich zwingend eine Abrechnung der Pflichtversicherung?
- Wie reiche ich eine Honorarnote bei meiner Pflichtversicherung ein?
- Kann ich Rechnungen aus dem Vorjahr rückwirkend einreichen?
- Werden weitere Unterlagen benötigt?
- Welches Dateiformat ist zum Hochladen meiner Belege notwendig?
Abrechnung
Datensicherheit & Kontakt
Was sind ambulante Behandlungen?
Ambulante Behandlungen sind medizinisch notwendige Heilbehandlungen, welche in der Ordination eines Arztes, Therapeuten oder in der Ambulanz/Tagesklinik eines Krankenhauses durchgeführt werden.
Was sind Heilbehelfe?
Unter Heilbehelfe fallen Brillen, Kontaktlinsen, Hörapparate, orthopädische Korsette, orthopädische Schuheinlagen und die orthopädische Ausstattung von Schuhen, nicht jedoch zur Körper- und Krankenpflege dienende Apparate, wie z.B. Eisbeutel, Fieberthermometer, Inhalationsapparate, Milchpumpe, etc.
Was sind Behandlungen, die nicht von einem Arzt durchgeführt werden?
Das sind alle Heilbehandlungen, die von keinem Dr.med. durchgeführt werden.
Was ist der ICD-Code?
ICD heißt „Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (englisch International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) und ist das wichtigste weltweit anerkannte Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen. Es wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben und kurz auch als Internationale Klassifikation der Krankheiten (englisch International Classification of Diseases) bezeichnet.
Reichen Jahreskostenaufstellungen meiner Apotheke aus?
Ja, sofern diese nur auf die versicherte Person ausgestellt ist. Sollte eine Jahreskostenaufstellung mehrere Personen betreffen, können wir diese leider nicht akzeptieren.
Was mache ich mit den Original-Rechnungen?
Grundsätzlich sind die Unterlagen sieben Jahre hindurch aufzubewahren. Die Sieben-Jahres-Frist läuft vom Schluss des Kalenderjahres, für das die letzte Eintragung vorgenommen wurde. So sind z.B. die Belege des Kalenderjahres 2010 bis Ende des Kalenderjahres 2017 aufzubewahren.
Brauche ich zwingend eine Abrechnung der Pflichtversicherung?
Ja, sofern Sie die Rechnung(en) vorab bei Ihrer Pflichtversicherung einreichen, erhalten Sie die Differenzkosten im Rahmen Ihrer Jahreshöchstleistung rückerstattet.
Wie reiche ich eine Honorarnote bei meiner Pflichtversicherung ein?
Informationen, wie Sie Rechnungen von WahlärztInnen, WahltherapeutInnen, Heilbehelfe, Hilfsmittel, u.ä. bei Ihrer Pflichtversicherung einreichen, finden Sie auf: http://www.sozialversicherung.at.
Kann ich Rechnungen aus dem Vorjahr rückwirkend einreichen?
Ja. Sofern die entsprechende Versicherung dafür bereits bestanden hat, können Sie Rechnungen aus dem aktuellen Kalenderjahr sowie aus max. zwei Jahren davor einreichen.
Werden weitere Unterlagen benötigt?
Im Bedarfsfall können eventuell weitere Unterlagen von Ihnen angefordert werden, die Sie uns bitte übermitteln.
Welches Dateiformat ist zum Hochladen meiner Belege notwendig?
Sie können die Datei(en) als PDF-Datei, Bildformat (.JPG/.JPEG, .TIF) oder Microsoft Word hochladen. Die maximal zulässige Dateigröße aller Ihrer hochgeladenen Dokumente im Rahmen dieser Online-Einreichung beträgt insgesamt max. 15 MB.
In welcher Form erhalte ich die Abrechnung?
Sie erhalten eine detaillierte Abrechnung Ihrer Einreichung auf dem Postweg zugestellt.
Wie lange muss ich auf meine Abrechnung warten?
Wenn die Einreichung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und keine weiteren Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie Ihre Abrechnung innerhalb von 14 Werktagen.
Sind meine Daten sicher?
Ja. Ihre Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung geschützt und ausschließlich vom zuständigen Serviceteam bearbeitet. Sie erhalten ein einfaches Bestätigungsmail über die erfolgreiche Einreichung.
Ich habe noch zusätzliche Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Wenn Sie weiterführende Fragen zum Online-Service haben oder eine Beschwerde an uns richten möchten, steht Ihnen Ihr/e VersicherungsberaterIn bzw. unsere Serviceline unter 050 350 350 oder unter kundenservice@wienerstaedtische.at gerne zur Verfügung. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu regeln.