
FAQ Private Krankenversicherung
Sie haben Fragen zu unserer privaten Krankenversicherung nach Verkehrsunfällen (EuropaHELP) und unserer privaten Krankenversicherung nach Unfällen (wwHELP)? Wir haben die passenden Antworten. Klicken Sie einfach auf die gewünschte Frage und erhalten Sie Ihre Antwort.
Fragen zum Produkt
- Warum ist eine Zusatzversicherung wichtig?
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Die beste medizinische Versorgung nach Verkehrsunfällen bzw. Unfällen ist das Wichtigste, damit Sie als Patient:in schnell wieder gesund werden. Und da entstehen ganz rasch Kosten, die keinesfalls zu unterschätzen sind.
Mit einer privaten Zusatzversicherung entscheiden Sie beispielsweise, welche Klinik Sie – österreich-, europa- oder weltweit, öffentlich oder privat - bevorzugen. Sie können die Ärztin:den Arzt Ihres Vertrauens auswählen und werden – auf Wunsch - in einem komfortablen Zweitbettzimmer untergebracht. Außerdem werden die Transportkosten zu einer stationären Behandlung ins Ausland übernommen, falls die Behandlung auf Grund des medizinischen Standards in Österreich nicht durchführbar ist.
- Ich möchte meine Familie und mich versichern. Ist das möglich?
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Ja, Sie können die Versicherung für bis zu zwei Erwachsene und drei Kinder bis zum 18. Lebensjahr, die im gemeinsamen Haushalt leben, abschließen. Bitte geben Sie dazu im Onlineabschluss die Namen und erforderlichen Daten der zu versichernden Personen ein.
- Kann ich meine Kinder mitversichern?
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Ja, Sie können bis zu drei Kinder versichern. Sollten Sie mehr Bedarf haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre:n Berater:in oder an unsere Serviceline unter +43 (0) 50 350 350 oder kundenservice@wienerstaedtische.at.
- Mein mitversichertes Kind wird volljährig – bleibt es weiter bei mir mitversichert?
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Ja, ihr Kind bleibt weiterhin mitversichert. Vollendet ein mitversichertes Kind allerdings das 18. Lebensjahr, so sind ab dem nächstfolgenden Monatsersten die Prämien zu bezahlen, die für erwachsene Personen zu entrichten sind. Sie erhalten eine Folgepolizze, auf der diese Prämienänderung dokumentiert ist.
- Ich habe einen EuropaHELP oder wwHELP und möchte jemanden aus meiner Familie dazu versichern?
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Für den Einschluss von weiteren versicherten Personen in Ihrem Vertrag wenden Sie sich bitte direkt an Ihre:n Berater:in oder an unsere Serviceline unter +43 (0) 50 350 350 oder kundenservice@wienerstaedtische.at.
- Ich habe einen EuropaHELP und möchte ihn durch einen wwHELP ersetzen.
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Das ist sehr gerne möglich. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre:n Berater:in oder an unsere Serviceline unter +43 (0) 50 350 350 oder kundenservice@wienerstaedtische.at.
- Welche Personen können versichert werden?
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Grundvoraussetzung für den Abschluss von EuropaHELP und wwHELP ist, dass die zu versichernden Personen in Österreich sozialversichert sind. Bei den Tarifen EuropaHELP und wwHELP können nur Personen versichert werden, die erwerbsfähig und jünger als 65 Jahre sind, und ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird. Auch Kinder können versichert werden.
- Welche Personen sind nicht versicherbar?
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Personen, die in Österreich nicht sozialversichert sind, können nicht versichert werden. Beim Tarif wwHELP sind Personen, die einen Anspruch auf Pension (Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits- oder Invaliditätspension) oder auf eine Versehrtenrente haben, nicht versicherbar.
- Was mache ich bei einem medizinischen Notfall?
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Wenn Sie einen versicherten medizinischen Notfall haben, dann kontaktieren Sie uns bitte unter der Telefonnummer: +43 50 350 350. Alle für Ihr Produkt relevanten Servicenummern finden Sie darüber hinaus auf der Servicecard in Ihrer Versicherungspolizze.
- Muss ich bei einem Spitalsaufenthalt einen Selbstbehalt zahlen?
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Nein, in den vom Versicherungsschutz umfassten Spitälern ist kein Selbstbehalt zu bezahlen.
- Was passiert, wenn ich nach einem Verkehrsunfall bzw. Unfall nicht auf Sonderklasse liegen möchte?
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Wenn die Sonderklasse nicht in Anspruch genommen wird und eine Behandlung auf der Allgemeinen Verpflegsklasse erfolgt, kommt ein tägliches Krankenhaustaggeld in Höhe von 100 Euro bei Erwachsenen und 50 Euro bei Kindern zur Auszahlung.
- Was sind Bergungskosten?
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Hier handelt es sich um Kosten, die anfallen, wenn die versicherte Person einen Verkehrsunfall bzw. Unfall erlitten hat und geborgen werden muss. Bergungskosten sind die nachgewiesenen Kosten des Suchens nach der versicherten Person und ihres Transportes bis zur nächsten befahrbaren Straße oder bis zum dem Unfallort nächstgelegenen Spital. Kosten einer Bergung auch mittels Rettungshubschrauber sind ab NACA III (das sind Verletzungen nach Unfällen, die in der Regel einer stationären Abklärung bzw. Therapie bedürfen) zu 90% bis zu 5.000 Euro versichert.
- Was bedeutet Rehabilitation?
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Die Rehabilitation (kurzgesagt Reha) dient zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit nach einem Verkehrsunfall bzw. Unfall. Diese Maßnahme hat das Ziel, nach körperlicher Beeinträchtigung den Gesundheitszustand zu verbessern. Die Rehabilitation kann stationär stattfinden, dann begibt sich die Patientin:der Patient in eine Rehabilitationseinrichtung. Bei einer ambulanten Reha können Patient:innen nach jeder Sitzung nach Hause gehen. Im Rahmen von EuropaHELP und wwHELP sind nachgewiesene Kosten einer stationären Reha bis 50 Euro pro Tag versichert.
- Was sind kosmetische Operationen?
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Eine Operation ist kosmetisch, wenn sie nicht medizinisch notwendig, sondern aus ästhetischen Gründen gewünscht ist. Nach Verkehrsunfällen bzw. Unfällen mit schweren Verletzungen können kosmetische Operationen notwendig sein, wie z.B. Hauttransplantationen, Narbenkorrekturen, etc. - diese sind im Versicherungsschutz enthalten.
- Wann könnte ich Assistance-Leistungen benötigen?
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Nach einem zumindest 24-stündigen Spitalsaufenthalt einer im Versicherungsvertrag versicherten Person aufgrund eines Verkehrsunfalls bzw. Unfalls kann man eine prämienfrei mitversicherte Assistance-Leistung in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich um Organisationsleistungen und auch teilweise Kostenübernahme von z.B. Haushaltshilfe, Versorgung von Kindern und/oder Haustieren im gleichen Haushalt, Essensversorgung, Wohnungsreinigung, unaufschiebbare Behördenwege und mehr.
Online-Abschluss
- Gibt es für diesen Online-Abschluss Altersbeschränkungen?
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Für den Abschluss einer Sonderklasseversicherung nach den Tarifen EuropaHELP oder wwHELP können Personen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres versichert werden.
- Wie erhalte ich meinen Versicherungsvertrag?
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Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie von uns unverzüglich eine E-Mail mit der Bestätigung des Zugangs Ihres Antrages. Mit Zugang dieses E-Mails ist der Versicherungsantrag bei uns eingelangt und wird geprüft. Außerdem werden Ihnen die dem Versicherungsantrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen sowie die Allgemeinen Informationen per E-Mail übermittelt und zum Download bereitgestellt, die Sie bereits vor Beantragung heruntergeladen und bestätigt haben. Der Versicherungsvertrag (Polizze) kommt mit Zugang der Polizze oder einer gesonderten Annahmeerklärung des Versicherers zustande. Vorher besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall erhalten Sie nach erfolgreicher Antragsprüfung die Polizze in Papier zugesendet bzw. alternativ ins Kundenportal, wenn Sie registriert sind. Die Versicherungsbedingungen werden Ihnen zusätzlich in Papierform mitgeschickt. Wir empfehlen, diese Unterlagen gut aufzubewahren, da sie Daten zum Versicherungsvertrag enthalten, die im Versicherungsfall benötigt werden.
- Ab wann beginnt mein Versicherungsschutz und gibt es eine Wartezeit?
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Ihr Versicherungsvertrag zu EuropaHELP oder wwHELP beginnt mit dem Zeitpunkt der Antragsstellung. Ab sofort bis zum nächsten Monatsersten gewähren wir Ihnen prämienfreien Sofortschutz. Wartezeit gibt es keine.
Kontaktmöglichkeiten
- Ich habe noch zusätzliche Fragen. An wen kann ich mich wenden?
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Wenn Sie in unseren umfangreichen FAQs nicht fündig geworden sind, Fragen zu den Produkten haben oder uns eine Anregung mitteilen möchten, steht Ihnen Ihr:e Versicherungsberater:in bzw. unsere Serviceline unter +43 (0) 50 350 350 oder unter kundenservice@wienerstaedtische.at gerne zur Verfügung. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu regeln.
Sie können Ihre Beschwerde an die Beschwerdestelle beim Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Stubenring 1, 1010 Wien, versicherungsbeschwerde@sozialministerium.at schicken.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher:innen haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.