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Krankenversicherung

Infor­ma­ti­o­nen zum Bar­rie­re­frei­heits­ge­setz

Die Informationen nach Anlage 1 Abschnitt 3 des Barrierefreiheitsgesetzes geben Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte der Krankenversicherung. Sie erfahren, welche Schäden sie abdeckt, welche Rechte und Pflichten Sie haben und welche Kosten entstehen können. Ziel ist es, alle Informationen klar und verständlich zu erklären, damit Sie gut informiert sind

Was ist die private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung deckt die Kosten, die durch Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft entstehen können. Gedeckt sind zum Beispiel die Kosten für die Behandlung bei Privatärzten, Aufenthalte in Privatkrankenhäusern oder Sonderklasse im Krankenhaus. 

Die private Krankenversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Sie kann die gesetzliche Krankenversicherung ergänzen oder in bestimmten Fällen sogar ersetzen. In Österreich sorgt die für Arbeitnehmer verpflichtende gesetzliche Krankenversicherung für die grundlegenden medizinischen Leistungen. 

Die private Krankenversicherung bietet zusätzliche und auf Ihre Bedürfnisse angepasste Leistungen, wie zum Beispiel die Sonderklasse im Krankenhaus, die freie Krankenhauswahl und die freie Arztwahl.   

Es gibt fünf wesentliche Bausteine der privaten Krankenversicherung: 

Private Krankenversicherung im Krankenhaus (Sonderklasse)

Private Krankenversicherung in der Ordination (Privatarzt)

Krankenhaus-Taggeldversicherung

Krankengeld-Versicherung

Auslandsreise-Krankenversicherung

Private Krankenversicherung im Krankenhaus (Sonderklasse-Versicherung)

Bei der Sonderklasse-Versicherung zahlen wir die Kosten für den stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus, je nach gewähltem Tarif in einem Einbett- oder Zweibettzimmer. Stationärer Aufenthalt bedeutet, dass der Aufenthalt im Krankenhaus mindestens 24 Stunden dauert. Ebenso werden Kosten für ambulante Operationen übernommen.  

Nicht versichert sind: Zahnimplantationen und damit verbundene Behandlungen, künstliche Befruchtungen, kosmetische Behandlungen, vorbeugende Behandlungen und Eingriffe, Reha, Kuren, Behandlungen wegen Altersschwäche (Geriatrie) und Maßnahmen zur Empfängnisverhütung.

Private Krankenversicherung in der Ordination (Privatarzt-Versicherung)

Bei der Privatarzt-Versicherung zahlen wir Kosten für medizinische Behandlungendurch einen Arzt oder Therapeuten in seiner Ordination. Behandlungen bei Therapeuten müssen von einem Arzt verordnet werden. Es werden auch Kosten für die Behandlungen in einer Tagesklinik übernommen. Wir zahlen auch für Medikamente, die der Arzt verschreibt, sowie für Heilbehelfe wie Hörgeräte, Brillen, Kontaktlinsen oder Schuheinlagen und für Physio- bzw. Psychotherapie, wenn das mitversichert wurde.   

Nicht versichert sind: Zahnbehandlungen, künstliche Befruchtungen, kosmetische Behandlungen, vorbeugende Behandlungen und Eingriffe, Reha, Kuren, Behandlungen wegen Altersschwäche (Geriatrie), Maßnahmen zur Empfängnisverhütung und Nahrungsergänzungsmittel. 

Krankenhaus-Taggeldversicherung

Bei der Krankenhaus-Taggeldversicherung zahlen wir ab einem Aufenthalt von 24 Stunden einen fixen Betrag für jeden Tag, den Sie im Krankenhaus sind. Dieser Fixbetrag dient als finanzielle Unterstützung für Ihren Krankenhausaufenthalt.  

Nicht versichert sind: Zahnimplantationen und damit verbundene Behandlungen, künstliche Befruchtungen, kosmetische Behandlungen, vorbeugende Behandlungen und Eingriffe, Reha, Kuren, Behandlungen wegen Altersschwäche (Geriatrie) und Maßnahmen zur Empfängnisverhütung.

Krankengeld-Versicherung

Bei der Krankengeld-Versicherung zahlen wir einen fixen Betrag pro Tag, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall nicht arbeiten können. Dieser Fixbetrag dient als Schutz vor dem Verlust des Einkommens, wenn man nicht arbeitsfähig ist

Nicht versichert ist: Schwangerschaft und Geburt

Auslandsreise-Krankenversicherung

Bei der Auslandsreise-Krankenversicherung zahlen wir für Behandlungen während einer Reise ins Ausland für einen Krankenhausaufenthalt oder die Behandlung durch einen Arzt in seiner Ordination. Weitere Informationen finden Sie in den eigenen Informationen nach Anlage 1 Abschnitt 3 des Barrierefreiheitsgesetzes zur Auslandsreise-Krankenversicherung.

Was sind die Kosten einer privaten Krankenversicherung?

Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung an uns bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag. Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns ausgemacht (etwa jährlich oder monatlich, mittels Bankeinzug). Damit Sie etwas ersetzt erhalten, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.  

Die tatsächliche Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa Ihrem Alter, Ihrem Wohnsitzbundesland und Ihrem Gesundheitszustand. Abhängig ist die Prämie auch von den gewählten Bausteinen und von der Höhe eines Selbstbehaltes (je höher der Selbstbehalt, desto geringer ist die Prämie).  

Was deckt die private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung zahlt die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Rahmen der Sonderklasse- und der Privatarztversicherung. Eine solche Heilbehandlung ist eine Behandlung durch einen Arzt, die notwendig und geeignet ist, um Ihre Gesundheit wiederherzustellen. Die Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt nur für unaufschiebbare Heilbehandlungen.  

Medikamente, Heilbehelfe (wie Brillen, Kontaktlinsen) und Physio- und Psychotherapie sind im Rahmen der Privatarztversicherung dann gedeckt, wenn sie mitversichert wurden und ein Arzt sie verordnet hat.   

Die Höhe des Taggeldes in der Taggeld-Versicherung können Sie bei Vertragsabschluss selbst auswählen. Im Falle eines Unfalles gibt es ein doppeltes Taggeld, bei längeren Behandlungen im Krankenhaus nach 21 Tagen sogar das dreifache Taggeld.  

Wir prüfen zuerst immer alle Arzt- und Krankenhausrechnungen und sagen dann, welche Kosten wir bezahlen. Bei vielen Krankenhäusern in Österreich zahlen wir die Rechnungen direkt, sodass Sie nichts vorstrecken müssen. Bei Privatärzten bezahlen Sie die Rechnung zuerst selbst und schicken diese danach an uns, um Geld von uns zurückzubekommen.  

Wieviel Sie zurückbekommen, richtet sich nach Ihrem Vertrag - bei der Sonderklasseversicherung wird grundsätzlich keine Maximalhöhe vereinbart.  

Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kundin oder Kunde?

Als Kundin oder Kunde haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie in der Konformitätserklärung nachlesen.

Ihre wichtigsten allgemeinen Verpflichtungen:

  • Melden Sie einen Schaden so schnell wie möglich und geben Sie dabei richtige und vollständige Informationen.
  • Helfen Sie mit, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
  • Senden Sie Formulare und Unterlagen vollständig und schnell zurück.
  • Heben Sie wichtige Belege auf, wie z.B. Rechnungen oder Buchungsbestätigungen.

Wann beginnt und wann endet die Krankenversicherung?

Informationen zum Beginn und Ende Ihrer Versicherung finden Sie in der Konformitätserklärung.

Bitte beachten Sie:  

Diese Information hilft Ihnen, die wichtigsten Punkte zu verstehen. Rechtlich gilt, was in dem Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.  

Wenn Sie weitere Fragen zur Krankenversicherung haben oder eine Beschwerde einreichen möchten, können Sie sich gerne an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer sowie an unsere Serviceline unter der Telefonnummer +43 (0) 50 350 350 oder per E-Mail an kundenservice@wienerstaedtische.at wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter und bemühen uns, Ihr Anliegen zu lösen

 

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