Ein Mann in Sportbekleidung sperrt sein Fahrrad bei einem Fahrradständer ab.
Ihre Fragen. Unsere Antworten.

FAQ E-Bike Ver­si­che­rung

Sie haben Fragen zu unserer E-Bike Versicherung mit Online Abschluss? Wir haben die passenden Antworten. Klicken Sie einfach auf die gewünschte Frage und erhalten Sie Ihre Antwort.

E-Bike Versicherung

Wozu brauche ich eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung für mein E-Bike?

Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Sie einen Unfall verursachen, und wehrt unbegründete Forderungen Anderer ab. Bei Unfällen mit Verletzten können Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen und in die Höhe schnellen.

Welche E-Bikes können ver­si­chert werden?

Folgende E-Bikes, Elektro-Fahrräder oder Pedelecs (ohne besondere Verwendung) können versichert werden:

  • Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und
  • max. Nenndauerleistung von 250 Watt und
  • kein behördliches Kennzeichen
  • private Nutzung
  • Kaufpreis max. 15.000 Euro.
Wo ist mein E-Bike ver­si­chert?

Egal, wo Sie Ihr E-Bike abgestellt haben. Wichtig ist, dass es gegen einfache Wegnahme entsprechend gesichert ist.

Was kostet eine E Bike Ver­si­che­rung?

Wie viel eine E-Bike Versicherung kostet, hängt vom Neupreis des Elektrofahrrades und der gewählten Variante (Voll- oder Teilkasko) ab.

Wann ist eine E Bike Ver­si­che­rung sinn­voll?

Die Elektrofahrrad Versicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Sie einen Unfall verursachen, und wehrt unbegründete Forderungen Anderer ab. Bei Unfällen mit Verletzten können Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen und in die Höhe schnellen.

Was deckt eine E Bike Ver­si­che­rung?

Je nach Variante sind folgende Bereiche abgesichert:

Vollkasko: Unfall, Parkschaden,  Vandalismus,  Diebstahl, Naturgewalten, Brand und Explosion

Teilkasko:  Diebstahl, Naturgewalten, Brand und Explosion

 

Was ist ein VdS geprüf­tes Schloss?

Bei einem VdS (Vertrauen durch Sicherheit) geprüften Schloss handelt es sich um ein anerkanntes Fahrradschloss mit dem VdS Siegel, einem sehr wichtigen Qualitätskriterium beim Kauf eines sicheren Fahrradschlosses. VdS ist eine unabhängige Institution und prüft Sicherheitsprodukte, die als Beratungsgrundlage für Versicherungen und Polizei dienen.

Wie alt darf mein E-Bike sein, um es zu ver­si­chern?

Sie haben bis max. sechs Monate nach dem Kauf Ihres E-Bikes bei einem Händler Ihres Vertrauens Zeit, den Versicherungsschutz online auf unserer Website abzuschließen.

Gilt der Ver­si­che­rungs­schutz für mehrere E-Bikes?

Nein. Versichert ist nur das im Online-Antrag angegebene Elektrofahrrad (z.B. Angabe der Rahmengestellnummer) inkl. seiner fest verbundenen Teile. Der E-Bike-Schutz kann auf kein anderes E-Bike übertragen werden.

Sind auch E-Bikes mit mehr als zwei Rädern (z.B. Elektro-Rik­schas) ver­si­chert?

Nein, es sind nur E-Bikes mit zwei Rädern und einem Sitzplatz versichert.

Was sind fest ver­bun­dene Teile eines Fahr­ra­des?

Hier handelt es sich um alle Bestandteile, die direkt am Fahrrad verbaut sind.

Ist mein Sturz­helm mit­ver­si­chert?

In Folge eines Unfalls mit dem versicherten E-Bike oder eines Diebstahls des gesamten versicherten E-Bikes werden max. 350 Euro für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust des E-Bike-Helmes geleistet.

Ist auch zusätz­lich ange­brach­tes Fahr­rad­zu­be­hör am E-Bike ver­si­chert?

Nein, zusätzlich erworbenes Zubehör wie z.B. GPS-Geräte, Tachos, Fahrradkörbe, Kindersitze, Gepäcktaschen, Anhänger, anbringbare Fahrradbeleuchtungen, Werkzeuge aller Art, u.ä. sind nicht versichert.

Können gewerb­lich genutzte E-Bikes ver­si­chert werden?

Nein, es werden keine gewerblich genutzten E-Bikes versichert.

Können beruf­lich genutzte E-Bikes ver­si­chert werden?

Grundsätzlich ja, nicht jedoch im Zuge des Boten-/Zustelldienstes.

Online Abschluss E-Bike Versicherung

Gibt es für diesen Online-Abschluss Alters­be­schrän­kun­gen?

Es gibt für den Abschluss einer E-Bike-Versicherung keine Altersbeschränkungen.

Wie erhalte ich meinen Ver­si­che­rungs­ver­trag?

Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie von uns unverzüglich eine E-Mail mit der Bestätigung des Zugangs Ihres Antrages. Mit Zugang dieses E-Mails ist der Versicherungsantrag bei uns eingelangt und wird geprüft. Außerdem werden Ihnen die dem Versicherungsantrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen sowie die Allgemeinen Informationen per E-Mail übermittelt und zum Download bereitgestellt, die Sie bereits vor Beantragung heruntergeladen und bestätigt haben. Der Versicherungsvertrag (Polizze) kommt mit Zugang der Polizze oder einer gesonderten Annahmeerklärung des Versicherers zustande. Vorher besteht kein Versicherungsschutz. In diesem Fall erhalten Sie nach erfolgreicher Antragsprüfung die Polizze in Papier zugesendet bzw. alternativ in der losleben-App oder losleben-Web, wenn Sie registriert sind. Die Versicherungsbedingungen werden Ihnen zusätzlich in Papierform mitgeschickt. Wir empfehlen, diese Unterlagen gut aufzubewahren, da sie Daten zum Versicherungsvertrag enthalten, die im Versicherungsfall benötigt werden.

Welche Ver­si­che­rung ist für den Abschluss min­des­tens erfor­der­lich?

Die Basisversicherung für Ihr E-Bike besteht aus einer Kaskoversicherung (wahlweise Voll- oder Teilkasko) inklusive Haftpflicht-Schutz. Aus unserer Erfahrung birgt das E-Bike Fahren vielerlei Risiken. Daher haben Sie die Möglichkeit, im Zuge des Abschlussprozess Ihren Versicherungsschutz um eine Lenkerunfall individuell zu erweitern. So sorgen Sie optimal für sich und Ihr E-Bike vor.

Ich habe bereits die E-Bike-Kasko und hätte gerne das Zusatz­pa­ket Len­ker­un­fall. Was muss ich tun?

Für den Abschluss unseres zusätzlichen Versicherungspakets Lenkerunfall wenden Sie sich bitte direkt an Ihre:n Berater:in oder an unsere Serviceline unter +43 (0) 50 350 350 oder kundenservice@wienerstaedtische.at.

Ich möchte eine Son­der­klasse-Ver­si­che­rung nach Ver­kehrs­un­fall oder Unfall abschlie­ßen. Wie kann ich das tun?

Das E-Bike-Fahren birgt vielerei Risiken. Eine Rund-um-Absicherung ist auf jeden Fall das Beste, gerade, wenn es um die eigene Gesundheit geht. Daher empfehlen wir auch den Abschluss unserer Sonderklasse-Versicherung nach einem Verkehrsunfall/Unfall.

Melden eines Schadens/einer Leistung

Wie kann ich einen Ver­si­che­rungs­fall melden?

Alle Informationen zur Meldung eines Versicherungsfalles und welche Unterlagen wir benötigen, finden Sie im Servicebereich auf unserer Website. Folgende Versicherungsfälle sind unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle durch die:den Versicherungsnehmer:in/Lenker:in anzuzeigen: Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen, mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen, Brand, Explosion und Kollision mit Tieren oder mit einem unbekannten Fahrzeug (Parkschaden).

Was ver­steht man unter einem Per­so­nen­scha­den?

Als Personenschaden wird ein Schadenereignis bezeichnet, das den Tod, die Verletzung oder die Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge hat.

Was ver­steht man unter einem Sach­scha­den?

Als Sachschaden wird ein Schadenereignis, z.B. der Unfall bezeichnet, bei dem Sachen wie z.B. Kraftfahrzeuge, Gebäude und sonstige Dinge unbelebter Natur beschädigt oder zerstört werden.

Was ver­steht man unter einem Ver­mö­gens­scha­den?

Als Vermögensschaden wird eine Situation bezeichnet, bei denen weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, sondern durch eine Handlung oder Unterlassung einer Person wird jemand anderen ein finanzieller Schaden zugefügt. Daraus können Ersatzansprüche gegen die:den Versicherungsnehmer:in oder eine mitversicherte Person entstehen.

Kontaktmöglichkeiten

Ich habe noch zusätz­li­che Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie in unseren umfangreichen FAQs nicht fündig geworden sind, Fragen zu den Produkten haben oder uns eine Anregung mitteilen möchten, steht Ihnen Ihr:e Versicherungsberater:in bzw. unsere Serviceline unter +43 (0) 50 350 350 oder unter kundenservice@wienerstaedtische.at gerne zur Verfügung. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu regeln.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher:innen haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Sie können Ihre Beschwerde auch direkt bei uns bei folgender E-Mail-Adresse kundenservice@wienerstaedtische.at einbringen.

E-Bike-Ver­si­che­rung

Neben vollen Akkus sorgt vor allem eines für richtig guten Antrieb: Das Gefühl von Sicherheit. Ob bei Diebstahl, Naturschäden oder Unfällen. Mit der E-Bike-Versicherung gibt‘s die Extra-Ladung Sicherheit.