
Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz
Die Informationen nach Anlage 1 Abschnitt 3 des Barrierefreiheitsgesetzes geben Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte der Reisekasko-Versicherung. Sie erfahren, welche Schäden sie abdeckt, welche Rechte und Pflichten Sie haben und welche Kosten entstehen können. Ziel ist es, alle Informationen klar und verständlich zu erklären, damit Sie gut informiert sind
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Was ist die Reisekasko-Versicherung?
Die Reisekasko-Versicherung zahlt für Schäden am eigenen Fahrzeug (bzw. am Fahrzeug des Versicherten) und übernimmt die Kosten für Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust Ihres Fahrzeuges auf einer Reise.
Die Reisekasko ist eine Vollkasko-Versicherung, die den aktuellen Wert des Fahrzeugs bei einem Schaden ersetzt, aber nur bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Wir bezahlen zum Beispiel
- die notwendigen Bergungs- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte.
- die notwendigen Reparaturkosten.
- bei Totalschaden und bei Verlust den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges. Der Wiederbeschaffungswert ist jener Betrag, den Sie für ein Fahrzeug gleicher Art und im gleichen Zustand wie zur Zeit des Totalschadens oder Verlustes bezahlen müssten.
Nicht versichert sind zum Beispiel:
- Brems-, Betriebs- und Bruchschäden, Abnützungsschäden usw.
- Veränderungen, Verbesserungen an Ihrem Fahrzeug
- Wertminderung (Wertverlust des Fahrzeuges am Markt)
- Schäden, die Sie selbst durch Fahren unter Alkohol-, Medikamente oder Drogeneinfluss verursacht haben
- Schäden, die beim Fahren ohne Führerschein entstanden sind
- Schäden, die Sie absichtlich herbeigeführt haben
- Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, wie Autorennen bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, und bei Trainingsfahrten dazu
- Schäden, die mit Erdbeben, Aufruhr, inneren Unruhen und Kriegsereignissen zusammenhängen
Sie können die Reisekasko-Versicherung für eine Reise abschließen.
Reisen, die länger als 180 Tage dauern, sind nicht versichert.
Was sind die Kosten einer Reisekasko-Versicherung?
Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung an uns bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Sie zahlen Ihre einmalige Prämie wie mit uns ausgemacht (etwa mittels Überweisung, Kreditkarte oder Bankeinzug). Damit Sie etwas ersetzt erhalten, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Die Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von der Dauer der Reise, dem Reiseland, dem Preis des Fahrzeuges und seiner Ausstattung laut Hersteller sowie von der Marke, dem Modell und dem Baujahr. Auch die Höhe des Selbstbehalts beeinflusst die Prämie: Je höher der Selbstbehalt im Schadensfall, desto niedriger ist die Prämie.
Was deckt die Reisekasko-Versicherung?
Bei der Reisekasko-Versicherung ersetzen wir zum Beispiel:
- Diebstahl oder Raub
- Brand oder Explosion
- Zusammenstoß des fahrenden Fahrzeugs mit Tieren aller Art auf Straßen, die für den öffentlichen Verkehr geöffnet sind.
- bei Naturgefahren wie Hagel, Sturm, Überschwemmungen, Hochwasser, Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Mure und Schneedruck.
- Schäden durch selbst verursachte Unfälle
- Schäden durch böse Absicht fremder Personen (Vandalismus)
- Parkschäden (wenn Sie zum Beispiel Ihr Auto auf einem Parkplatz abgestellt haben und es wird durch ein fremdes Auto beschädigt)
- Schäden mit Fahrerflucht
- Glasbruchschäden an Front-, Seiten- und Heckscheiben.
Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kundin oder Kunde?
Als Kundin oder Kunde haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie in der Konformitätserklärung nachlesen.
Ihre wichtigsten allgemeinen Verpflichtungen:
- Melden Sie einen Schaden so schnell wie möglich und geben Sie dabei richtige und vollständige Informationen.
- Helfen Sie mit, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
- Senden Sie Formulare und Unterlagen vollständig und schnell zurück.
- Heben Sie wichtige Belege auf, wie z.B. Rechnungen oder Buchungsbestätigungen.
Wann beginnt und wann endet die Reisekasko-Versicherung?
Informationen zum Beginn und Ende Ihrer Versicherung finden Sie in der Konformitätserklärung.
Bitte beachten Sie:
Diese Information hilft Ihnen, die wichtigsten Punkte zu verstehen. Rechtlich gilt, was in dem Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.
Wenn Sie weitere Fragen zur Reisekasko-Versicherung haben oder eine Beschwerde einreichen möchten, können Sie sich gerne an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer sowie an unsere Serviceline unter der Telefonnummer +43 (0) 50 350 350 oder per E-Mail an kundenservice@wienerstaedtische.at wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter und bemühen uns, Ihr Anliegen zu lösen