
Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz
Die Informationen nach Anlage 1 Abschnitt 3 des Barrierefreiheitsgesetzes geben Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte der Reiseversicherung. Sie erfahren, welche Schäden sie abdeckt, welche Rechte und Pflichten Sie haben und welche Kosten entstehen können. Ziel ist es, alle Informationen klar und verständlich zu erklären, damit Sie gut informiert sind.
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Was ist die Reiseversicherung?
Die Reiseversicherung deckt bestimmte finanzielle Risiken und Verluste, die während einer Reise auftreten können.
Reisen, die länger als 42 Tage dauern, sind in ihrer Gesamtheit nicht versichert.
Es gibt Reiseversicherungen für eine einzelne Reise und es gibt dauerhafte Reiseversicherungen für alle Reisen innerhalb der Vertragslaufzeit.
Die Reiseversicherung ist entweder für Sie allein oder für Familien abschließbar. Die Familie ist dann in der Reiseversicherung mitversichert.
Eine Reiseversicherung besteht aus mehreren unterschiedlichen Bausteinen, die kombiniert oder auch einzeln im Internet abgeschlossen werden können.
Es gibt folgende sechs wesentliche Bausteine der Reiseversicherung:
- Reiserücktrittsversicherung (oder Reisestornoversicherung)
- Reiseabbruchversicherung
- Reisegepäckversicherung
- Auslandsreise-Krankenversicherung
- Reisehaftpflichtversicherung
Bei der Reiserücktrittsversicherung (oder Reisestornoversicherung) zahlen wir die Rücktrittskosten, die bei einer Reiseabsage anfallen. Das sind die Kosten, die Sie an den Reiseanbieter wie zum Beispiel Reiseveranstalter, Fluglinie oder Busunternehmen zahlen müssen.
Bei einer Reiseabbruchversicherung zahlen wir die Kosten, die entstehen, wenn Sie die Reise frühzeitig abbrechen und nach Hause zurückreisen müssen. Das können zum Beispiel zusätzliche Kosten für die vorzeitige Rückreise oder nicht genutzte Hotelnächte sein.
Bei einer Reisegepäckversicherung zahlen wir, wenn das versicherte Reisegepäck auf der Reise verloren geht, beschädigt oder zerstört wird. Zum Reisegepäck gehören alle persönlichen Dinge, die auf eine Reise mitgenommen werden, wie etwa Koffer, Rucksack und deren Inhalt. Die Reisegepäckversicherung bezahlt den aktuellen Wert des zerstörten oder verlorenen Gepäcks oder die Reparaturkosten für das beschädigte Gepäck.
Bei der Auslandsreise-Krankenversicherung zahlen wir für Behandlungen während einer Reise, vor allem für einen Krankenhausaufenthalt oder die Behandlung durch einen Arzt in dessen Ordination.
Die Reisehaftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die einer anderen Person durch die versicherte Person entstanden sind und verteidigt die versicherte Person (notfalls auch vor Gericht), wenn zu Unrecht etwas gefordert wird.
Bitte beachten Sie: Schäden an Ihren persönlichen Sachen sind durch die Reisehaftpflichtversicherung nicht versichert. Dafür gibt es zum Beispiel die Reisegepäckversicherung oder bei Fahrzeugen die Reisekaskoversicherung.
Was sind die Kosten einer Reiseversicherung?
Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung an uns bezahlen müssen. Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen in den Versicherungsbedingungen. Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns ausgemacht (einmalig oder jährlich, mittels Überweisung, Kreditkarte oder Bankeinzug). Damit Sie etwas ersetzt erhalten, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Die tatsächliche Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Dingen ab, etwa zum Beispiel ob Sie eine Reiseversicherung für eine einmalige Reise oder für alle Reisen innerhalb eines Jahres abschließen und ob Sie sich alleine versichern oder auch Ihre Familienmitglieder.
Was deckt die Reiseversicherung?
Wir prüfen zuerst immer alle Schäden und sagen dann, welche Schäden wir bezahlen. Schäden werden nur bis zu einer bestimmten Geldsumme bezahlt. Wir zahlen höchstens bis zu dem Betrag, den Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben.
Bei einer Reiserücktrittsversicherung zahlen wir die Rücktritts- oder Abbruchskosten, wenn Sie eine Reise aus bestimmten Gründen nicht antreten können oder abbrechen müssen, wie etwa bei schwerer Krankheit oder Unfall oder bei Tod eines nahen Angehörigen.
Wenn der Grund für den Reiserücktritt (wie eine Krankheit) schon vorhanden oder bekannt war, als der Vertrag abgeschlossen wurde, zahlen wir nicht. Auch wenn das Reiseunternehmen selbst vom Reisevertrag zurücktritt oder wenn der Rücktritt wegen einer großen Krankheit, also einer Epidemie oder Pandemie (ausgenommen Covid-19) erfolgt, zahlen wir nicht.
Bei der Reiseabbruchsversicherung zahlen wir die Abbruchkosten, wenn Sie eine Reise aus bestimmten wichtigen Gründen abbrechen müssen, wie etwa bei schwerer Krankheit oder Unfall oder bei Tod eines nahen Angehörigen.
Wenn die Ursache des Reiseabbruchs (wie eine schwere Krankheit) bereits bei Reiseantritt vorliegt oder voraussehbar war, zahlen wir nicht
Bei der Reisegepäckversicherung zahlen wir eine Entschädigung, wenn das Reisegepäck nachweislich durch Dritte beschädigt oder zerstört wurde oder verlorengegangen ist.
Das Reisegepäck ist nicht versichert, wenn es bei Extremsportarten, bei einer beruflichen Tätigkeit, bei Reisen mit Expeditionscharakter in unerschlossene Gebiete oder in Folge von Krieg und inneren Unruhen verloren geht und wenn es selbstverschuldet liegengelassen oder nicht ordentlich beaufsichtigt wurde.
Bei der Auslandsreise-Krankenversicherung zahlen wir die Kosten für notwendige medizinische Heilbehandlungen während der Reise, die nicht aufschiebbar sind. Eine solche Heilbehandlung ist eine Behandlung in einem Krankenhaus oder durch einen Arzt, die notwendig und geeignet ist, um Ihre Gesundheit wiederherzustellen.
In der Auslandsreise-Krankenversicherung nicht versichert sind zum Beispiel Geburten, Schwangerschaftsuntersuchungen oder – abbrüche, Zahnbehandlungen ohne akute Schmerzen und Zahnersatz, Schönheitsbehandlungen und -produkte, Behandlungen wegen Alkohol- und Drogenmissbrauch, Heilbehelfe (wie zum Beispiel Brillen, Kontaktlinsen, Schuheinlagen) und Reha, Kuren und Behandlungen für ältere Menschen (Geriatrie).
Bei der Reisehaftpflichtversicherung zahlen wir für Schadenersatzverpflichtungen der versicherten Personen.
Die Reisehaftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die im normalen Alltag während einer Reise entstehen (wie etwa durch Fahrräder, Sportausübung). Nicht versichert sind jedoch vor allem Schäden, die bei der Arbeit oder mit einem Kraftfahrzeug (zum Beispiel ein Auto oder Motorrad), Luftfahrzeug oder Wasserfahrzeug passieren.
Allgemein nicht versichert sind vor allem:
- Schäden, die Sie absichtlich oder durch grobes Fehlverhalten selbst verursacht haben.
- Schäden, die passiert sind, weil Sie zu viel Alkohol, Drogen oder Medikamente eingenommen haben.
Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kundin oder Kunde?
Als Kundin oder Kunde haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie in der Konformitätserklärung nachlesen.
Ihre wichtigsten allgemeinen Verpflichtungen:
- Melden Sie einen Schaden so schnell wie möglich und geben Sie dabei richtige und vollständige Informationen.
- Helfen Sie mit, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
- Senden Sie Formulare und Unterlagen vollständig und schnell zurück.
- Heben Sie wichtige Belege auf, wie z.B. Rechnungen oder Buchungsbestätigungen.
Wann beginnt und wann endet die Reiseversicherung?
Informationen zum Beginn und Ende Ihrer Versicherung finden Sie in der Konformitätserklärung.
Bitte beachten Sie:
Diese Information hilft Ihnen, die wichtigsten Punkte zu verstehen. Rechtlich gilt, was in dem Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.
Wenn Sie weitere Fragen zur Reiseversicherung haben oder eine Beschwerde einreichen möchten, können Sie sich gerne an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer sowie an unsere Serviceline unter der Telefonnummer +43 (0) 50 350 350 oder per E-Mail an kundenservice@wienerstaedtische.at wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter und bemühen uns, Ihr Anliegen zu lösen