FAQ Carsharing-Versicherung
Sie haben Fragen zu unserer Carsharing-Versicherung? Wir haben die passenden Antworten. Klicken Sie einfach auf die gewünschte Frage und erhalten Sie Ihre Antwort.
Carsharing Versicherung
- Wie bin ich beim Carsharing versichert?
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Fahrzeuge von Carsharing-Diensten sind meist mit einer Vollkasko-Versicherung abgesichert. Der Versicherungsschutz ist bei Carsharing in der Regel automatisch im Mietpreis enthalten. Im Schadenfall zahlen Sie als Mieter:in allerdings einen Selbstbehalt.
- Wann ist eine zusätzliche Carsharing Versicherung sinnvoll?
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Nur wenige Carsharing-Nutzer:innen wissen, dass der Selbstbehalt selbst bei kleinen Schäden sehr hoch sein kann. Für alle, die sorgenfrei mit ihrem Carsharing-Fahrzeug unterwegs sein möchten, empfiehlt sich eine separate Carsharing-Versicherung, die im Schadensfall den Selbstbehalt übernimmt.
- Für welche Carsharing-Anbieter:innen gilt die Carsharing-Selbstbehalts-Versicherung?
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Die Carsharing-Selbstbehalts-Versicherung gilt für alle Carsharing-Anbieter:innen, die Mietwägen mit einer österreichischen Zulassung haben.
- Muss ich den Versicherungsvertrag separat kündigen?
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Nein, der Versicherungsvertrag endet automatisch nach der jeweiligen gewählten Laufzeitvariante – entweder nach einem Monat oder nach 12 Monate.
- Verlängert sich mein Versicherungsvertrag automatisch?
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Nein, der Vertrag verlängert sich nicht automatisch, sondern endet nach der jeweiligen gewählten Laufzeitvariante.
- Wie oft ist die Prämie zu entrichten?
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Die Prämie ist für den gewählten Versicherungszeitraum einmalig zu bezahlen.
- Gibt es eine Vertragsvariante für die Übernahme eines höheren Selbstbehalts?
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Nein, es gibt keine Option, die Übernahme des Selbstbehalts zu erhöhen.
- Bin ich versichert, wenn ich mit dem Auto ins Ausland fahre?
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Ja, bei Fahrten in Europa im geografischen Sinn besteht Versicherungsschutz.
- Deckt die Kaskoversicherung meines Privat-Pkws auch bei Carsharing?
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Nein, damit ist nur Ihr privates Fahrzeug versichert und nicht das Auto, das Sie im Rahmen von Carsharing benutzen.
- Gilt die Versicherung auch, wenn die:der Versicherungsnehmer:in Beifahrer:in ist?
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Nein, die:der Fahrer:in des Carsharing-Fahrzeugs muss auch die:der Versicherungsnehmer:in sein.
Online-Abschluss Carsharing-Versicherung
- Gibt es für diesen Online-Abschluss Altersbeschränkungen?
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Für den Abschluss einer Carsharing-Selbstbehaltsversicherung gibt es keine Altersbeschränkung.
- Wie erhalte ich meinen Versicherungsvertrag?
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Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie von uns unverzüglich eine E-Mail mit der Bestätigung des Zugangs sowie der Annahme des Antrages. Mit Zugang dieser E-Mail ist der Versicherungsvertrag abgeschlossen. In dieser E-Mail befindet sich Ihr gültiger Versicherungsvertrag (Polizze). Ergänzend erhalten Sie nochmals die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und die Allgemeinen Informationen übermittelt, die Sie bereits vor Abschluss heruntergeladen und bestätigt haben.
Melden eines Schadens
- Was muss ich im Versicherungsfall tun?
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Auf unserer Website haben Sie die Möglichkeit, einen Versicherungsfall aus Ihrer Carsharing Versicherung online zu melden. Oder Sie wenden sich telefonisch an das 24h-SchadenService der Wiener Städtischen: +43 (0) 50 350 355 (In- und Ausland).
Der Versicherungsfall muss jedenfalls innerhalb von vierzehn Tagen nach der Bezahlung der Selbstbehaltsvorschreibung des Kaskoversicherers des Carsharing-Anbieters bei der Wiener Städtischen gemeldet werden.
- Wann muss ich im Versicherungsfall die Polizei verständigen?
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Bei folgenden Fällen muss unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige erstattet werden: Raub, Diebstahl, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen, mut- oder böswillige Handlungen Dritter, Brand, Explosion und bei Kollision mit Tieren oder mit einem unbekannten Fahrzeug (Parkschaden) des Carsharing-Fahrzeuges.
Kontaktmöglichkeiten
- Ich habe noch zusätzliche Fragen. An wen kann ich mich wenden?
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Wenn Sie in unseren umfangreichen FAQs nicht fündig geworden sind, Fragen zu den Produkten haben oder uns eine Anregung mitteilen möchten, steht Ihnen Ihr:e Versicherungsberater:in bzw. unsere Serviceline unter +43 (0) 50 350 350 oder unter kundenservice@wienerstaedtische.at gerne zur Verfügung. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu regeln.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher:innen haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Sie können Ihre Beschwerde auch direkt bei uns bei folgender E-Mail-Adresse kundenservice@wienerstaedtische.at einbringen.