Wahlarzt oder Kassenarzt – was passt besser zu mir?
Kosten, Termine, Qualität und Service – wir sagen dir, wann sich der Gang zur:zum Wahlärzt:in besonders lohnt.
Kassenarzt vs. Wahlarzt: Termine und Wartezeiten
Bei Wahlärzt:innen gibt’s oft schneller Termine und du profitierst von flexibleren Ordinationszeiten. In Kassenordinationen, die die Grundversorgung sichern müssen, wartest du oft länger.
→ Flexiblere Ordinationszeiten bietet der Wahlarzt.
Kassenarzt vs. Wahlarzt: Dauer des Arztgesprächs
In Kassenordinationen ist der Ablauf straff getaktet. Wahlärzt:innen können sich mehr Zeit für dich nehmen, oft doppelt so lang wie ein:e Kassenärzt:in. Das schafft Raum für Fragen, Zweitmeinungen oder Vorsorgegespräche. Viele Patient:innen fühlen sich von Wahlärzt:innen besser wahrgenommen – nicht nur mit einzelnen Symptomen, sondern als ganze Person.
→ Hier punktet klar der Wahlarzt.
Kassenarzt vs. Wahlarzt: Zugang zu Spezialist:innen
Wahlärzt:innen haben oft ein Netzwerk an Spezialist:innen, zu denen du schneller Zugang bekommst – etwa bei MRT-Terminen.
→ Ein weiterer Vorteil für den Wahlarzt.
Kassenarzt vs. Wahlarzt: Kosten und Rückerstattung
Kassenärzt:innen rechnen direkt über die e-card mit der Sozialversicherung ab – du zahlst also meist nichts. Zusätzlich gibt’s Wahlärzt:innen und Privatärzt:innen. Und nein, das ist nicht dasselbe (siehe Wissensbox!) Wahlärzt:innen stellen dir eine Rechnung, die du bei der Krankenkasse einreichen kannst. Ein Teil des Honorars wird rückerstattet. Mit einer Zusatzversicherung kannst du die Rechnung auch dort einreichen – selbst wenn die Kasse nur einen kleinen Teil zahlt, übernimmt die private Versicherung den Rest im Rahmen der Höchstleistungsgrenzen. Wenn die Kasse gar nichts zahlt, bekommst du bis zu 80 % zurück.
→ In Sachen Abrechnung hat der Kassenarzt die Nase vorn, beim Wahlarzt hast du dafür mehr Flexibilität und Wahlfreiheit.
Wahlarzt und Privatarzt: Was ist der Unterschied?
Eine Wahlarztpraxis stellt eine Rechnung, die du teilweise bei der Krankenkasse einreichen kannst. Abhängig von deiner Sozialversicherung liegt die übliche Rückerstattung bei 30 bis 50, in seltenen Fällen bei bis zu 80 Prozent.
Privatärzt:innen haben weder einen Kassenvertrag noch ist eine Rückerstattung durch die Sozialversicherung möglich. Bei Privatärzt:innen (z. B. in reinen Privatkliniken) kann eine Kostenerstattung nur erfolgen, wenn du eine private Zusatzversicherung hast.
Kassenarzt vs. Wahlarzt: Medizinische Qualität
Die medizinische Ausbildung ist in Österreich einheitlich geregelt. Qualifikation und Qualität sollten gleich gut sein.
→ Beide Modelle gleichauf.
Kassenarzt vs. Wahlarzt: Zugang zu neuen Behandlungsmethoden
Kassenpraxen können neue Geräte oder Therapien erst dann einsetzen, wenn sie von den Kassen übernommen werden. Gerade bei modernen Therapien oder innovativen Diagnoseverfahren sind Wahlärzt:innen darum oft Vorreiter:innen.
→ Klares Plus für Wahlarztpraxen.
Kassenarzt vs. Wahlarzt: Komplementärmedizinische Methoden
Wahlärzt:innen können in ihrer Behandlung über den klassischen schulmedizinischen Ansatz hinausgehen. Viele bieten ergänzende Methoden wie Akupunktur, Osteopathie oder Homöopathie an – also Therapien, die Körper und Geist gemeinsam stärken sollen.
→ Vorteil für den Wahlarzt: mehr Zeit und Raum für ganzheitliche Ansätze.
Kassenarzt vs. Wahlarzt: Räumlichkeiten & Komfort
Kassenordinationen sind auf viele Patient:innen ausgelegt und deshalb oft funktionaler eingerichtet. In Wahlarztpraxen findest du eher ein ruhiges, elegantes Ambiente und zusätzlichen Komfort im Wartebereich.
→ Ein leichter Vorteil für den Wahlarzt.
Checkliste
Ich schätze persönliche Betreuung und kurze Wartezeiten.
→ Wahlarzt
Ich möchte innovative oder ganzheitliche Behandlungsmethoden und flexible Ordinationszeiten.
→ Wahlarzt
Ich brauche meine Termine rasch und flexibel.
→ Wahlarzt
Ich will niedrige Kosten und eine einfache e-card-Abrechnung.
→ Kassenarzt
Ich will für Routine-Checks nichts zahlen, bei Spezialfragen soll es aber schnell gehen.
→ Kombi aus Kassen- und Wahlarzt
Link
Gesundheit.gv.at — Kassen-, Wahl- oder Privatarzt?
Privatarzt-Versicherung der Wiener Städtischen
Mit der Privatarzt-Versicherung der Wiener Städtischen erhalten Versicherte im Rahmen der Höchstleistungsgrenzen die volle Difnz zwischen den Arztkosten und dem Erstattungsbetrag der Sozialversicherung. Dabei haben sie freie Wahl unter den Ärzt:innen und Behandlungsmethoden (Schul- oder Alternativmedizin). Je nach Tarif sind auch zusätzliche Leistungen wie Physio- und Psychotherapie, Medikamente und Heilbehelfe enthalten.
→ Weitere Details zur PrivatarztVersicherung finden Sie hier.