Zwei weiße Spielfiguren stehen auf silberfarbenen Münzen vor einem lila Hintergrund.

Trennung und Finanzen: Was Frauen wissen sollten

Die psychosoziale Beraterin Bettina Zehetner berät und begleitet Frauen in Trennungs­situationen und nennt wichtige Punkte, um Nachteile zu vermeiden.

Format:
Checkliste
Autor:
Maya McKechneay
zuletzt geändert:
06.05.2026
Lesezeit:
3 Minuten

Durch ihre Tätigkeit bei Frauen* beraten Frauen* hat Bettina Zehetner Einblick in Trennungs­verläufe. Sie weiß, was schief­gehen kann, wie Frauen ihre Ansprüche best­möglich durchsetzen und sich so vor finanziellen Notlagen und Alters­armut schützen.

Hier findest du zehn Punkte, wie sich Frauen auf eine Trennung vorbereiten können – die aber auch für Männer relevant sind, wenn sie in der Beziehung mehr Care-Arbeit geleistet und ent­sprechend weniger Einkommen bezogen haben.

Schwarz-weiß Porträtfoto einer jungen Frau mit zusammengebundenen dunklen Haaren, großen Ohrringen und einem Tuch um den Hals.
Bettina Zehetner ist Vorständin des Vereins Frauen* beraten Frauen*. Die studierte Soziologin lehrt unter anderem an der Universität Wien zum Thema Gewalt und Femizide und ist seit vielen Jahren in der Beratung und Begleitung von Frauen tätig.
© privat
„Ein Unterhaltsverzicht kann sich später rächen.“
Bettina Zehetner

Checkliste – 10 Punkte, die Frauen laut Bettina Zehetner bei einer Trennung im Blick haben sollten:

Geh nicht davon aus, dass dir „eh nichts zusteht“

Frauen steht oft mehr zu, als sie glauben. Denn im Regelfall ist es in Öster­reich noch so, dass Frauen die unbezahlte Arbeit in einer Beziehung ver­richten und dadurch im Hinblick auf Karriere, Ein­kommen und Pension benachteiligt sind. Darum: Je früher sie Beratung suchen, desto besser.

Unterschreib nie vorschnell etwas

Ich sehe häufig, dass Frauen früh einem Verzicht zustimmen. Vielleicht, weil die:der Partner:in Druck macht. Vielleicht, weil sie ein schlechtes Gewissen haben oder aus anderen Gründen. So eine Ent­scheidung kann langfristig existenz­gefährdend sein, wenn ich zum Beispiel auf eine Wohnung verzichte, die ich eigentlich brauche. 

Bestehe auf Alimente – sie sind rechtlich vorge­schrieben

Bei einer Trennung haben Kinder Rechts­anspruch auf Alimente – Mütter sollten also keines­falls darauf ver­zichten.

Vorsicht beim Auszug aus der Ehewohnung

Wenn eine Frau grundlos gegen den Willen ihres Ehe­partners bzw. ihrer Ehe­partnerin schon vor der Scheidung aus der Wohnung auszieht, wäre das vor dem Gesetz eine Ehe­verfehlung, die sie den Unterhalt kosten kann. Denn Öster­reich ist eines der wenigen Länder Europas, das Scheidungen noch nach dem Verschuldens­prinzip durchführt.

Überleg dir gut: Einvernehmliche oder strittige Scheidung?

Bedingung für eine einver­nehm­liche Scheidung ist, dass beide die Scheidung wollen und sich schon vor dem Scheidungs­termin auf alle Folgen einigen. Das ist die häufigere Scheidungs­form in Österreich. Eine strittige Scheidung kann dagegen mühsam sein, aber auch notwendig – wenn der Frau beispiels­weise Unterhalt vorent­halten werden soll, der ihr zusteht und auf den sie ange­wiesen ist.

Achtung: Ehe und Lebens­gemeinschaft sind finanziell nicht dasselbe

Bei der Auflösung einer Ehe hat die Frau potenziell Unterhalts­anspruch für sich, was in der Lebens­gemeinschaft nicht der Fall ist.

Bis zur Pension vorausdenken

Viele Frauen glauben zum Zeitpunkt der Trennung, sie kommen schon klar. Statt Ansprüche zu stellen, wollen sie, dass alles möglichst schnell vorbei ist. Gerade wenn Kinder da sind, steuern sie lieber einen harmoni­schen Kurs, als Konflikte zu riskieren. Das mit dem Klar­kommen stimmt vielleicht für den Moment. Aber langfristig sollte man einen Ausgleich mitdenken für die Mehrfach­benachteiligung in Karriere, Einkommen und Pension.

Verzichte nie leichtfertig auf den Unterhalt

Das wäre für mich die große Überschrift dieses Artikels: Niemals vorzeitig auf Unterhalt verzichten! Ein Unterhalts­verzicht kann sich rächen, denn damit ist es schwierig bis unmöglich, Mindest­sicherung vom Staat zu erhalten oder eine Ausgleichs­zulage in der Pension. Wichtig: Auch kurze Ehen können Ansprüche auslösen, denn Unterhalts­anspruch besteht ab dem ersten Tag der Eheschließung.

Familienbeihilfe, Familienbonus, Alleinerzieher­absetzbetrag klären

Die Familienbeihilfe erhält der Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebens­mittel­punkt hat und haupt­gemeldet ist. Zu anderen steuerlich relevanten Begriffen wie Familien­bonus oder Allein­erzieher­absetzbetrag bietet unter anderem die Arbeiter­kammer umfangreiche Beratung.

Hol dir Unterstützung – juristisch und sozial

Und zwar besser heute als morgen. Wir bieten beispielsweise Rechts­beratung – auch für Frauen, die wenig Geld zur Verfügung haben. Einrichtungen wie Frauen* beraten Frauen* helfen Frauen, ihre Ansprüche zu erkennen und durchzu­setzen, denn das Teuerste ist immer, keine Beratung zu holen und einfach zu unter­schreiben, was andere vorlegen.

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