Kindervorsorge

Junior's Best Invest: jetzt zwei Monats­prä­mien gratis

Die Starthilfe für große Wünsche. Mit der Kindervorsorge Junior's Best Invest schaffen Sie für Ihr Kind, Enkelkind oder Patenkind ein finanzielles Fundament für den Start ins Leben oder die perfekte Basis für die Pensionsvorsorge. Schließen Sie Junior's Best Invest jetzt bis 15.12.2023 ab und erhalten Sie zwei Monatsprämien gratis!*


Kindervorsorge – Ihre Vorteile

  • Kombination aus klassischer (Sicherheit) und fondsgebunder Lebensversicherung (Ertrag)
  • Prämienfortzahlung auch im Ablebensfall des Versorgers
  • umfangreiche Fondsauswahl
  • lebensbegleitendes Vorsorgekonzept für das Kind
  • kostenfreie Geldentnahmen bei bestimmten Ereignissen möglich
  • Prämienpausen, einmalige Zuzahlungen, Kapitalablöse oder lebenslange Rente möglich

Aktionsdetails

Aktionszeitraum: 19.9.2023 bis 15.12.2023

Startklar fürs Leben. Sorgen Sie mit der Kindervorsorge Junior's Best Invest für Ihre Kinder, Enkelkinder oder Patenkinder vor und erhalten Sie jetzt bis 15.12.2023 zwei Monatsprämien* geschenkt! 

* Gültig für Neuabschlüsse Junior´s Best Invest mit Antragsdatum bis 15.12.2023. Die Gutschrift (max. EUR 100,– pro Vertrag) wird innerhalb des ersten Versicherungsjahres mit den laufenden Prämien verrechnet. Die Teilnahme an dieser Aktion geht von einer langfristigen Vertragsbeziehung aus. Wir behalten uns daher vor, im Falle einer Reduzierung, Prämienfreistellung oder eines Rückkaufs innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre die Gutschrift rückzubuchen.


Eine Geschäftsfrau mit Brille lächelt mit verschränkten Armen in die Kamera

Wir emp­feh­len: ein infor­ma­ti­ves Bera­tungs­ge­spräch.

Ob persönlich oder telefonisch – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und finden gemeinsam eine gute Lösung. Ganz unverbindlich.

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Warum brauche ich eine Kindervorsorge?

„Ich möchte rechtzeitig für mein Kind etwas zur Seite legen, damit es später für Wohnung, Auto oder Ausbildung einen finanziellen Polster hat. Und wenn mir etwas passiert, sollen die Prämien trotzdem gesichert sein.“
Anton, 32 Jahre

Sinnvolle Vorsorge fängt schon bei den ganz Kleinen an, denn wer weiß schon, was der Nachwuchs später noch alles vor hat. Mit Junior's Best Invest schaffen Sie Ihrem Nachwuchs eine gute finanzielle Basis. Gleichzeitig ist Ihr Kind mit dem integrierten Versorger:innenschutz für den Ernstfall abgesichert, damit die Zukunftspläne Ihres Kindes jedenfalls in Erfüllung gehen.


Ein Smartphone wird in der Hand gehalten, worin der Wiener Städtische Versicherungsrechner geöffnet ist

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Häufig gestellte Fragen zur Kindervorsorge

Bis zu welchem Alter kann ich als Ver­si­che­rungs­neh­mer:in für das Kind vor­sor­gen?

Sie können Junior's Best Invest bis zum 80. Lebensjahr abschließen. Das versicherte Kind darf maximal 15 Jahre alt sein. Ab EUR 30,–- monatlich sind Sie dabei. Zusätzlich können Sie Einmalbeträge ab EUR 1.000 zuzahlen. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, Hochrechnungen werden bis zum 65. Lebensjahr des Kindes dargestellt.

Was bietet der „Ver­sor­ger­schutz“?

Der „Versorger“ ist die:der mitversicherte Erwachsene, die:der den Vertrag für das Kind abschließt. Der Versorgerschutz stellt sicher, dass das Sparziel erreicht wird, auch wenn der Versorger, die:der Erwachsene, verstirbt. Den Zeitraum für diesen Schutz können Sie selbst wählen: fünf oder zehn Jahre – oder bis zum 18. bzw. 25. Lebensjahr des Kindes. Im Falle des Falles führen wir die bis zum Ablauf des Versorgerschutzes noch fälligen Prämien dem Vertrag als einmalige Kapitalleistung zu.

Was ver­steht man unter der Nach­fol­ge­klau­sel?

Mit der „Nachfolgeklausel“ können Sie im Falle Ihres Ablebens den Übergang des Vertrages auf das mitversicherte Kind regeln.

Unter welchen Vor­aus­set­zun­gen sind kos­ten­freie Ent­nah­men möglich?

Mit den attraktiven PLUS-Leistungen sind kostenfreie Entnahmen bei bestimmten Ereignissen möglich:

Bildungs-Plus
Durch das Bildungs-Plus ist jederzeit eine Teilentnahme für (Fort-)Bildungszwecke oder für den Erwerb eines Führerscheins wahlweise als Einmalauszahlung oder in Form einer Bildungsrente (Studium, Bildungskarenz, usw.) – möglich. Der  Versicherer kann Nachweise für die Fortbildung und deren Kosten verlangen. Das Bildungs-Plus kann pro Jahr bis zu zwei Mal in Anspruch genommen werden.

Wohnungs-Plus
Durch das Wohnungs-Plus ist jederzeit eine Teilentnahme für den Kauf, die Einrichtung oder die Renovierung einer Wohnung oder eines Hauses möglich. Der Versicherer kann Nachweise für die Kosten verlangen.

Familien-Plus
Durch das Familien-Plus kann bei Geburt eines Kindes bis zu 5.000 Euro und bei erstmaliger Heirat bis zu 10.000 Euro entnommen werden. Der Versicherer kann Nachweise für die Geburt bzw. Heirat verlangen.

Mobilitäts-Plus
Durch das Mobilitäts-Plus ist jederzeit eine Teilentnahme für den Erwerb eines Fahrrads, eines Mopeds/Motorrads oder eines Autos möglich. Der Versicherer kann Nachweise für den Erwerb verlangen.

Hinweis:
Für das Bildungs-Plus, das Wohnungs-Plus, das Familien-Plus und des Mobilitäts-Plus gilt: Für Entnahmen werden keine Kosten verrechnet und auf die Verrechnung des Rückkaufsabschlags wird verzichtet. Die verbleibende Deckungsrückstellung darf nach erfolgter Entnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten. Die vertraglichen Leistungen werden als Folge der Entnahme neu berechnet und dem Versicherungsnehmer dokumentiert. Ab dem Zeitpunkt der Verrentung sind keine Entnahmen möglich.

Sicherheits-Plus
Übergibt der Versicherungsnehmer den Vertrag an das versicherte Kind, können zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr des Kindes die Zusätze Family Plus oder Prämienerlass im Krankheitsfall nachträglich eingeschlossen werden.

Wann kann mein Kind über das Kapital ver­fü­gen?

Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag später auf Ihr erwachsenes Kind zu übertragen.  Danach hat Ihr Kind eine hohe Flexibilität: Weiter einzahlen, Veranlagung wechseln, Zusatzversicherungen einschließen oder den Vertrag später als Pensionsvorsorge nutzen. Mit den PLUS-Leistungen besteht auch die Möglichkeit, Beträge bei gewissen Anlässen kostenfrei zu entnehmen.

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