Zusatzpaket MEDplus Zahn
Nachstehend finden Sie einen Überblick über das Leistungsspektrum der Krankenversicherung:
(Tarif 2025)
Zahnzusatzversicherung sorgenfreies.lächeln.premium | ||
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Nach Abzug eines Selbstbehaltes von 160 Euro pro Kalenderjahr und Person werden 60 % der Zahnbehandlungskosten bis zu nachstehenden Jahreshöchstleistungen vergütet:
Höchstleistung pro Person/Kalenderjahr ab dem ersten Kalenderjahr ab dem dritten Kalenderjahr ab dem fünften Kalenderjahr
Als erstes Kalenderjahr gilt jenes Kalenderjahr, in dem die 6 monatige Wartezeit endet. |
Nach Abzug eines Selbstbehaltes von 160 Euro pro Kalenderjahr und Person werden 60 % der Zahnbehandlungskosten bis zu nachstehenden Jahreshöchstleistungen vergütet:
Höchstleistung pro Person/Kalenderjahr ab dem ersten Kalenderjahr ab dem dritten Kalenderjahr ab dem fünften Kalenderjahr
Als erstes Kalenderjahr gilt jenes Kalenderjahr, in dem die 6 monatige Wartezeit endet.
800 Euro 1.600 Euro 3.200 EUro
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Bonus bei Leistungsfreiheit Für 2 leistungsfreie Kalenderjahre besteht im jeweils 3. Kalenderjahr Anspruch auf eine Leistung für Mundhygiene im tariflichen Ausmaß bis zu einem Höchstbetrag von ohne Selbstbehalt und ohne Anrechnung auf die jeweilige Höchstleistung |
Bonus bei Leistungsfreiheit Für 2 leistungsfreie Kalenderjahre besteht im jeweils 3. Kalenderjahr Anspruch auf eine Leistung für Mundhygiene im tariflichen Ausmaß bis zu einem Höchstbetrag von ohne Selbstbehalt und ohne Anrechnung auf die jeweilige Höchstleistung
82 Euro |
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Sie können die Zahnkostenversicherung zu einem Krankenhauskostentarif ohne Selbstbehalt (PREMIUM) abschließen.
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Sie können die Zahnkostenversicherung zu einem Krankenhauskostentarif ohne Selbstbehalt (PREMIUM) abschließen.
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Die Wartezeit beträgt 6 Monate. |
Die Wartezeit beträgt 6 Monate.
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Zahnzusatzversicherung sorgenfreies.lächeln.premium |
Hinweis: Zweck dieser Leistungsübersicht ist eine kurze und geraffte Information über unsere Produkte. Es ist kein Angebot im rechtlichen Sinn. Diese Leistungsübersicht wurde sorgfältig erarbeitet, doch kann die verkürzte Darstellung zu missverständlichen oder unvollständigen Eindrücken führen. Für verbindliche Informationen verweisen wir auf die vollständigen Antragsunterlagen, die Polizzen und die diesen zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.