Gruppen Unfallversicherung Baustein D
Nachstehend finden Sie einen Überblick über das Leistungsspektrum der Gruppen Unfallversicherung Baustein D.
Gruppen Unfallversicherung Baustein D | Gruppen Unfallversicherung Baustein D | Gruppen Unfallversicherung Baustein D | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs im selben Haushalt lebend und keine Einkünfte aus einer Berufsausübung. Lehrlingsentschädigung gilt nicht als Einkommen im Sinne der Bestimmungen. Der Versicherungsschutz für Kinder gilt auch, wenn diese aufgrund einer weiterführenden Ausbildung nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Bei Vollendung des 25. Lebensjahrs endet der Versicherungsschutz automatisch. |
Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs im selben Haushalt lebend und keine Einkünfte aus einer Berufsausübung. Lehrlingsentschädigung gilt nicht als Einkommen im Sinne der Bestimmungen. Der Versicherungsschutz für Kinder gilt auch, wenn diese aufgrund einer weiterführenden Ausbildung nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Bei Vollendung des 25. Lebensjahrs endet der Versicherungsschutz automatisch.
|
Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs im selben Haushalt lebend und keine Einkünfte aus einer Berufsausübung. Lehrlingsentschädigung gilt nicht als Einkommen im Sinne der Bestimmungen. Der Versicherungsschutz für Kinder gilt auch, wenn diese aufgrund einer weiterführenden Ausbildung nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Bei Vollendung des 25. Lebensjahrs endet der Versicherungsschutz automatisch.
|
Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs im selben Haushalt lebend und keine Einkünfte aus einer Berufsausübung. Lehrlingsentschädigung gilt nicht als Einkommen im Sinne der Bestimmungen. Der Versicherungsschutz für Kinder gilt auch, wenn diese aufgrund einer weiterführenden Ausbildung nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Bei Vollendung des 25. Lebensjahrs endet der Versicherungsschutz automatisch.
|
|||
|
|
|
|
|||
Versicherungssumme |
Versicherungssumme 50.000 Euro Leistung bis max. 200.000 Euro |
Versicherungssumme 50.000 Euro Leistung bis max. 200.000 Euro |
Versicherungssumme 50.000 Euro Leistung bis max. 200.000 Euro |
|||
Progression |
Progression 400 % |
Progression 400 % |
Progression 400 % |
|||
Leistung ab
|
Leistung ab
|
Leistung ab
|
Leistung ab
|
|||
Invaliditätsleistung mit verbesserter Gliedertaxe abweichend von Artikel 7 der AUVB; Bei völligem Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit
|
Invaliditätsleistung mit verbesserter Gliedertaxe abweichend von Artikel 7 der AUVB; Bei völligem Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit
|
Invaliditätsleistung mit verbesserter Gliedertaxe abweichend von Artikel 7 der AUVB; Bei völligem Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit
|
Invaliditätsleistung mit verbesserter Gliedertaxe abweichend von Artikel 7 der AUVB; Bei völligem Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit
|
|||
Ableben durch Unfall |
Ableben durch Unfall 30.000 Euro |
Ableben durch Unfall 30.000 Euro |
Ableben durch Unfall 30.000 Euro |
|||
Unfallkosten: Heilungs-, Bergungs- und Rückholkosten |
Unfallkosten: Heilungs-, Bergungs- und Rückholkosten 1.500 Euro |
Unfallkosten: Heilungs-, Bergungs- und Rückholkosten 1.500 Euro |
Unfallkosten: Heilungs-, Bergungs- und Rückholkosten 1.500 Euro |
|||
Hubschrauberbergungskosten |
Hubschrauberbergungskosten 10.000 Euro |
Hubschrauberbergungskosten 10.000 Euro |
Hubschrauberbergungskosten 10.000 Euro |
|||
kosmetische Operationen zur Beseitigung von Unfallfolgen |
kosmetische Operationen zur Beseitigung von Unfallfolgen 15.000 Euro |
kosmetische Operationen zur Beseitigung von Unfallfolgen 15.000 Euro |
kosmetische Operationen zur Beseitigung von Unfallfolgen 15.000 Euro |
|||
Sofortunterstützung nach einem durch einen versicherten Unfall spitalsbedingten ununterbrochenen stationären Aufenthalt
|
Sofortunterstützung nach einem durch einen versicherten Unfall spitalsbedingten ununterbrochenen stationären Aufenthalt
500 Euro 4.000 Euro 8.000 Euro |
Sofortunterstützung nach einem durch einen versicherten Unfall spitalsbedingten ununterbrochenen stationären Aufenthalt
500 Euro 4.000 Euro 8.000 Euro |
Sofortunterstützung nach einem durch einen versicherten Unfall spitalsbedingten ununterbrochenen stationären Aufenthalt
500 Euro 4.000 Euro 8.000 Euro |
|||
Unfall-Vollschutz: Beträgt der festgestellte Invaliditätsgrad durch den versicherten Unfall mehr als 50%, leisten wir einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von |
Unfall-Vollschutz: Beträgt der festgestellte Invaliditätsgrad durch den versicherten Unfall mehr als 50%, leisten wir einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 25.000 Euro |
Unfall-Vollschutz: Beträgt der festgestellte Invaliditätsgrad durch den versicherten Unfall mehr als 50%, leisten wir einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 25.000 Euro |
Unfall-Vollschutz: Beträgt der festgestellte Invaliditätsgrad durch den versicherten Unfall mehr als 50%, leisten wir einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 25.000 Euro |
|||
Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs im selben Haushalt lebend und keine Einkünfte aus einer Berufsausübung. Lehrlingsentschädigung gilt nicht als Einkommen im Sinne der Bestimmungen. Der Versicherungsschutz für Kinder gilt auch, wenn diese aufgrund einer weiterführenden Ausbildung nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Bei Vollendung des 25. Lebensjahrs endet der Versicherungsschutz automatisch. |
Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs im selben Haushalt lebend und keine Einkünfte aus einer Berufsausübung. Lehrlingsentschädigung gilt nicht als Einkommen im Sinne der Bestimmungen. Der Versicherungsschutz für Kinder gilt auch, wenn diese aufgrund einer weiterführenden Ausbildung nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Bei Vollendung des 25. Lebensjahrs endet der Versicherungsschutz automatisch.
|
Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs im selben Haushalt lebend und keine Einkünfte aus einer Berufsausübung. Lehrlingsentschädigung gilt nicht als Einkommen im Sinne der Bestimmungen. Der Versicherungsschutz für Kinder gilt auch, wenn diese aufgrund einer weiterführenden Ausbildung nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Bei Vollendung des 25. Lebensjahrs endet der Versicherungsschutz automatisch.
|
Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs im selben Haushalt lebend und keine Einkünfte aus einer Berufsausübung. Lehrlingsentschädigung gilt nicht als Einkommen im Sinne der Bestimmungen. Der Versicherungsschutz für Kinder gilt auch, wenn diese aufgrund einer weiterführenden Ausbildung nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Bei Vollendung des 25. Lebensjahrs endet der Versicherungsschutz automatisch.
|
|||
Invalidität durch Unfall für Kinder |
Invalidität durch Unfall für Kinder |
Invalidität durch Unfall für Kinder
25.000 Euro |
Invalidität durch Unfall für Kinder
50.000 Euro |
|||
Ableben durch Unfall: die aufgewendeten Begräbniskosten für Kinder bis |
Ableben durch Unfall: die aufgewendeten Begräbniskosten für Kinder bis |
Ableben durch Unfall: die aufgewendeten Begräbniskosten für Kinder bis
15.000 Euro |
Ableben durch Unfall: die aufgewendeten Begräbniskosten für Kinder bis
15.000 Euro |
|||
Beginn des Versicherungsschutzes |
Beginn des Versicherungsschutzes nach Beitritt der folgende Monatserste |
Beginn des Versicherungsschutzes nach Beitritt der folgende Monatserste |
Beginn des Versicherungsschutzes nach Beitritt der folgende Monatserste |
|||
Ende des Versicherungsschutzes |
Ende des Versicherungsschutzes nach der Abmeldung der Monatsletzte im Folgemonat |
Ende des Versicherungsschutzes nach der Abmeldung der Monatsletzte im Folgemonat |
Ende des Versicherungsschutzes nach der Abmeldung der Monatsletzte im Folgemonat |
|||
Gruppen Unfallversicherung Baustein D | Gruppen Unfallversicherung Baustein D | Gruppen Unfallversicherung Baustein D |
Hinweis: Zweck dieser Leistungsübersicht ist eine kurze und geraffte Information über unsere Produkte. Es ist kein Angebot im rechtlichen Sinn. Diese Leistungsübersicht wurde sorgfältig erarbeitet, doch kann die verkürzte Darstellung zu missverständlichen oder unvollständigen Eindrücken führen. Für verbindliche Informationen verweisen wir auf die vollständigen Antragsunterlagen, die Polizzen und die diesen zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.