Reiseversicherung Austria

Nachstehend finden Sie einen Überblick über das Leistungsspektrum der Reiseversicherung.

Rei­se­ver­si­che­rung Austria RVV Rei­se­ver­si­che­rung Austria RVA

Bei Erteilung eines entsprechenden Auftrags zur Direktverrechnung: Kostenersatz für die allgemeine Verpflegsklasse in öffentlichen Krankenhäusern einschließlich der Kosten des Transports in die nächstgelegene Krankenanstalt.

 

100 %
 

 

100 %

 

Ersatz der Kosten medizinisch notwendiger ambulanter ärztlicher Behandlung, einschließlich:

  • ambulanter Operationen
  • hochtechnologischer Untersuchungen
  • ärztlich verordneter Heil- und Hilfsmittel
  • ärztlich verordneter Arzneimittel
  • Zahnbehandlungen
  • Psychotherapie und psychologische Behandlungen,
  • sowie besonderer Heilbehandlungen (physikalische Behandlungen, Heilmassagen, Logopädie und Beistand durch Hebammen), soweit ärztlich verordnet und durch in Österreich zur entsprechenden selbständigen Berufsausübung Berechtigte durchgeführt

 




innerhalb des versicherten Zeitraums bis 15.000 Euro

 






100 % bei Akutbehandlung (einschließlich verordneter Arzneimittel)

Kosten einer medizinisch notwendigen, stationären Rehabilitationsbehandlung, die im Zusammenhang mit einer vorangegangenen, unter Versicherungsschutz stehenden stationären Heilbehandlung steht, und in einer Vertragseinrichtung des Versicherers erfolgt, werden – unter Vorbehalt der Zustimmung des Versicherers zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit – zur Gänze übernommen und direkt mit der Vertragseinrichtung verrechnet.

 

Kosten einer Rehabilitationsbehandlung, die in keiner Vertragseinrichtung des Versicherers durchgeführt wird

 

 

100 %

 

bis 220 Euro pro Tag für längstens 90 Tage innerhalb des versicherten Zeitraums

 

 

 

Für medizinisch notwendige Kuraufenthalte mit einer ununterbrochenen Dauer von zumindest 14 Tagen, die ärztlich verordnet sind und deren Kurmittel- und Aufenthaltskosten nachgewiesen werden, wird ein Kurtaggeld bezahlt

34 Euro pro Tag für bis zu 28 Tage innerhalb des versicherten Zeitraums


Bergungskosten ab NACA IV (das sind Verletzungen und Erkrankungen ohne akuter Lebensgefahr, die aber eine kurzfristige Entwicklung einer Vitalgefährdung nicht ausschließen) im Zusammenhang mit einem Unfallereignis


bis 4.000 Euro

 

bis 4.000 Euro

Entstehen einer:einem Versicherten für die Heimreise infolge einer Krankheit oder eines Unfalls mehr Fahrtkosten, als sonst entstanden wären (z. B. durch Fahrunfähigkeit einer:eines Kraftfahrzeugreisenden, notwendige Benutzung eines Sanitätsfahrzeugs), so ersetzen wir die Mehrkosten für die Heimreise zum Wohnort mit dem kostengünstigsten von der:dem behandelnden Ärzt:in empfohlenen Verkehrsmittel.



100 %

 

 

100 %

Transportkosten zur Weiterbehandlung in einem Krankenhaus in Wohnortnähe mittels eines Sanitätsfahrzeugs

bis 1.500 Euro

SOS-Rückholdienst

  • für die Heimfahrt bzw. den Heimflug der erkrankten oder verletzten Person
  • für die Überführung einer während der Versicherungsdauer verstorbenen, versicherten Person zum früheren Wohnort, sofern der Krankentransport oder die Überführung von unserer Notfall-Assistance, Tel. +43 (0) 50 350 357 (24 Stunden erreichbar), vermittelt wird

 

 

 

 

100 %

 

 

 

 

100 %

Maßnahmen, die nicht unmittelbar zur Behebung von Krankheitszuständen notwendig sind, insbesondere für Maßnahmen der Rehabilitation, für prophylaktische Impfungen, kosmetische Behandlungen sowie für Entwöhnungskuren, Maßnahmen der Heilpädagogik, Logopädie und Heilgymnastik sowie der Geriatrie

Krankheiten sowie Folgen von Unfällen, die im Zusammenhang mit Krisen- oder Kriegsereignissen entstanden sind

Heilbehandlungen während Reisen, die gegen die Empfehlung einer:eines Ärzt:in angetreten werden

Ersatz der Kosten für die Inanspruchnahme ortsgebundener Heilvorkommen (z. B. Kuren in Badeorten, Klima- und Höhenkuren) und auf die Beistellung von Heilbehelfen (z. B. Brillen, Kontaktlinsen, Mieder, Prothesen) sowie alle sonst zur Körper- und Krankenpflege dienenden Apparate und Behelfe

Heilbehandlungen einschließlich sonstiger grundsätzlich versicherter Leistungen, wenn sie der alleinige Grund oder einer der Gründefür den Antritt der Reise waren

kosmetische Behandlungen und Operationen und deren Folgen, soweit diese Maßnahmen nicht der Beseitigung von Unfallfolgen dienen

präventive Behandlungen und Eingriffe und deren Folgen

zahnprothetische Behandlungen und Zahnimplantationen sowie die damit im ursächlichen Zusammenhang stehenden Maßnahmen und Folgen, soweit diese nicht der Beseitigung von Unfallfolgen dienen

Schwangerschaftsunterbrechungen, Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindungen

Unfallfolgen, die durch aktive Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen und dem Training hierzu entstehen

Erkrankungen und Unfälle infolge Missbrauchs von Alkohol oder Suchtgiften

sonstige in den allgemeinen Versicherungsbedingungen angeführte Haftungsausschlüsse

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