Auslandsreisekrankenversicherung Tarif RVI/RVS

Nachstehend finden Sie einen Überblick über das Leistungsspektrum der Reiseversicherung.

Aus­lands­reise RVI/RVS

Behandlungen von Krankheiten und Unfallfolgen, die akut während des Versicherungszeitraums auftreten (auch akut werdende Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen)

 

100 %

Kostenersatz für die allgemeine Gebührenklasse in öffentlichen Krankenhäusern – wenn möglich im Wege der Direktverrechnung – im Ausland einschließlich der Kosten des Transports in die nächstgelegene Krankenanstalt

 

100 %
 

Kostenersatz für medizinisch notwendige ambulante ärztliche Behandlung einschließlich verordneter Arzneimittel

Selbstbehalt
35 Euro

Bergungskosten ab NACA IV (das sind Verletzungen und Erkrankungen ohne akute Lebensgefahr, die aber eine kurzfristige Entwicklung einer Vitalgefährdung nicht ausschließen) im Zusammenhang mit einem Unfallereignis

 

bis zu  4.000 Euro

Transportkosten zur Weiterbehandlung in einem Krankenhaus in Wohnortnähe mittels eines Sanitätsfahrzeugs

bis zu 1.500 Euro

Mehrkosten für die Heimreise zum Wohnort (z. B. durch Benutzung eines Sanitätsfahrzeugs) mit dem billigsten von der:dem behandelnden Ärzt:in empfohlenen Verkehrsmittel

Selbstbehalt 35 Euro

SOS-Rückholdienst: Übernahme der Kosten einer Heimfahrt bzw. eines Heimflugs der:des erkrankten oder verletzten Versicherten; der Überführung einer:eines während der Versicherungsdauer verstorbenen Versicherten zu ihrem:seinem früheren Wohnort, sofern der Krankentransport oder die Überführung von einem der auf der Rückseite angeführten Unternehmen vermittelt wird

100 %

Maßnahmen, die nicht unmittelbar zur Behebung von Krankheitszuständen notwendig sind, insbesondere für Maßnahmen der Rehabilitation, für prophylaktische Impfungen, kosmetische Behandlungen sowie für Entwöhnungskuren, Maßnahmen der Heilpädagogik, Logopädie und Heilgymnastik sowie der Geriatrie


Krankheiten sowie Folgen von Unfällen, die im Zusammenhang mit Krisen- oder Kriegsereignissen entstanden sind

Heilbehandlungen während Reisen, die gegen die Empfehlung einer:eines Ärzt:in angetreten werden

Ersatz der Kosten für die Inanspruchnahme ortsgebundener Heilvorkommen (z. B. Kuren in Badeorten, Klima- und Höhenkuren) und für die Beistellung von Heilbehelfen (z. B. Brillen, Kontaktlinsen, Mieder, Prothesen) sowie von allen sonst zur Körper- und Krankenpflege dienenden Apparaten und Behelfen

Zahnbehandlungen, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen, sowie Zahnersatz

Schwangerschaftsunterbrechungen, Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindungen

Unfallfolgen, die durch aktive Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen und dem Training hierzu entstehen

Erkrankungen und Unfälle infolge Missbrauchs von Alkohol oder Suchtgiften

sonstige in den allgemeinen Versicherungsbedingungen angeführte Haftungsausschlüsse

Auslandsreise RVI/RVS