Auslandsreisekrankenversicherung

Nachstehend finden Sie einen Überblick über das Leistungsspektrum der Reiseversicherung.

Aus­lands­reise-Kran­ken­ver­si­che­rung Tarif RE | RF Aus­lands­reise-Kran­ken­ver­si­che­rung Tarif SOE | SOF

Jede Reise innerhalb eines Jahres versichert bis zu einer Dauer von

6 Wochen

8 Wochen

Ambulante Behandlungen

Übernahme von Kosten bei ambulanten unaufschiebbaren Behandlungen operativer und nicht operativer Art einschließlich der Transportkosten in die nächstgelegene Krankenanstalt bei Unfall oder Krankheit weltweit. Das gilt auch für akute Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen, sofern der Abschluss der Versicherung vor Vollendung des 75. Lebensjahrs erfolgte. Die Behandlungen müssen akut während des versicherten Auslandsaufenthalts notwendig werden.

 

100 %
(inkl. Leistung der
Sozialversicherung)
bzw. 90 %
(ohne Sozialversicherung)

 

 

2.000 Euro
mit
175 Euro Selbstbehalt

 

 

Stationäre Behandlungen
Übernahme von Kosten bei stationären unaufschiebbaren Behandlungen operativer und nicht operativer Art einschließlich der Transportkosten in die nächstgelegene Krankenanstalt bei Unfall oder Krankheit weltweit. Das gilt auch für akute Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen, sofern der Abschluss der Versicherung vor Vollendung des 75. Lebensjahrs erfolgte. Die Behandlungen müssen akut während des versicherten Auslandsaufenthalts notwendig werden.

 

100 %
(inkl. Leistung der
Sozialversicherung)
bzw. 90 %
(ohne Sozialversicherung)

 

 

15.000 Euro

SOS-Rückholdienst 
Wir übernehmen folgende Mehrkosten, sofern der Transport oder die Überführung durch Tyrol Air Ambulance vermittelt wurde:

  • für die Heimfahrt bzw. den Heimflug erkrankter oder verletzter Versicherter sowie ihrer mitversicherten Angehörigen
  • für die Überführung verstorbener Versicherter an den früheren Wohnort und die Rückreise ihrer mitversicherten Angehörigen. Alternativ werden die Kosten für ein Begräbnis vor Ort mit bis zu EUR 2.000,– vergütet.

 

 

 

100 %

 

 

 

100 %

Suche und Bergung von Unfallopfern ab NACA IV (das sind Verletzungen und Erkrankungen ohne akute Lebensgefahr, die aber eine kurzfristige Entwicklung einer Vitalgefährdung nicht ausschließen) im Zusammenhang mit einem Unfallereignis

 

90 % – bis zu  10.000 Euro


Übernahme der Kosten für die Nachsendung dringend benötigter Medikamente, wenn diese vor Ort nicht erhältlich sind

100 %

Übernahme der Nächtigungskosten in Krankenhausnähe für mitreisende Familienangehörige (auch Lebensgefährt:in, Partner:in). Voraussetzung: Das Krankenhaus muss mindestens 50 Kilometer vom gebuchten Quartier entfernt sein.

50 Euro pro Nacht
(max. 10 Nächte)

 

Für erkrankte Kinder (bis zum 20. Geburtstag) übernehmen wir anstelle der Nächtigungskosten die Krankenhausbegleitkosten während des stationären Aufenthalts.

50 Euro pro Tag
(max. 10 Tage)

 

 

Wenn Ihr versichertes Kind (bis zum 20. Geburtstag) im Ausland erkrankt, übernehmen wir die Nachreise, Nächtigung vor Ort und Rückreise, sofern die Tyrol Air Ambulance Transportunfähigkeit für länger als fünf Tage ab der Krankenhausaufnahme bescheinigt.


bis zu 2.000 Euro


Entstehen einer:einem Versicherten für die Heimreise infolge einer Krankheit oder eines Unfalls notwendig mehr Fahrtkosten, als sonst entstanden wären (z. B. durch Fahrunfähigkeit einer:eines Kraftfahrzeugreisenden oder durch notwendige Benutzung eines Sanitätsfahrzeugs), so ersetzen wir die Mehrkosten für die Heimreise zum Wohnort mit dem billigsten von der:dem behandelnden Ärzt:in empfohlenen Verkehrsmittel.



90 %



90 %

Schwangerschaftsuntersuchungen, Entbindungen oder Schwangerschaftsabbrüche

Erkrankungen und Folgen aus Unfällen infolge Missbrauchs von Alkohol oder Suchtgiften

Heilbehandlungen einschließlich sonstiger grundsätzlich versicherter Leistungen, wenn sie der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren

Kosten für die Inanspruchnahme ortsgebundener Heilvorkommen (z. B. Kuren in Badeorten, Klima- und Höhenkuren), für konservierende und prothetische Zahnbehandlungen und für die Beistellung von Heilbehelfen (z. B. Brillen, Mieder, Prothesen)

Heilbehandlungen und sonstige grundsätzlich versicherte Leistungen, die infolge einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Missachtung von von der:dem Ärzt:in oder vom Versicherer gegebenen zumutbaren Verhaltensregeln erforderlich werden

Heilbehandlungen während Reisen, die gegen die Empfehlung einer:eines Ärzt:in angetreten wurden

Heilbehandlungen während Reisen, die aus beruflichen Gründen angetreten werden, wenn die:der Versicherte durchschnittlich öfter als einmal im Quartal solche Reisen tätigt

Unfälle bei aktiver Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen sowie am offiziellen Training für solche Veranstaltungen

Folgen aus Unfällen, die die:der Versicherte bei der Begehung von nach österreichischem Recht gerichtlich strafbaren Handlungen erleidet, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist

Erkrankungen und Folgen aus Unfällen, die im Zusammenhang mit Krisen- oder Kriegsereignissen entstehen, wenn sich die:der Versicherte nach Krisen- oder Kriegsbeginn vorsätzlich in einen betroffenen Staat oder in eine betroffene Region begeben hat oder dort geblieben ist. Als Krisengebiet gilt ein Staat oder eine Region, für den oder die die zuständige österreichische Behörde eine (partielle) Reisewarnung veröffentlicht.

Personen, die sich berufsbedingt für längere Zeit im Ausland aufhalten (z. B. Monteur:innen, Verkaufsrepräsentant:innen, Flugpersonal etc.)

Behandlungen durch Angehörige

Tarif

RE / RF

SOE / SOF

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