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Wiener Städtische Versicherung zur zehnjährigen „Mindest“-bindefrist bei staatlich geförderter Zukunftsvorsorge

In den gesetzlichen Bestimmungen zur staatlich geförderten Zukunftsvorsorge ist festgehalten, dass die Mindestbindefrist „mindestens zehn Jahre“ zu betragen hat. Nichtsdestotrotz hat der Oberste Gerichtshof jüngst entschieden, dass eine längere Mindestbindefrist nicht wirksam vereinbart werden kann. Die Wiener Städtische wird diese OGH-Entscheidung sowohl in ihren bestehenden Verträgen als auch in der Gestaltung neuer Verträge selbstverständlich berücksichtigen.

„Wir haben uns bei der Produktgestaltung unserer ‚Prämienpension’ auf die ausdrückliche Formulierung in den gesetzlichen Bestimmungen bezogen. Selbstverständlich werden wir aufgrund des OGH-Urteils unsere Bedingungen und Verkaufsunterlagen diesbezüglich umstellen und künftig auch bei bestehenden Verträgen eine zehnjährige Bindefrist anwenden“, so Mag. Robert Lasshofer, Generaldirektor der Wiener Städtischen Versicherung. „Natürlich respektieren wir die aktuelle OGH-Entscheidung. Aufgrund unserer Verpflichtung gegenüber unseren Kundinnen und Kunden sehen wir es ebenso als unsere Aufgabe darauf hinzuweisen, dass ein Rückkauf mit finanziellen Nachteilen verbunden ist. So muss beispielsweise aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen die Hälfte der erhaltenen staatlichen Förderung rückbezahlt werden und es kommt zu einer 25%igen Nachversteuerung hinsichtlich der Kapitalerträge“, erklärt Mag. Lasshofer.

Ein Rückkauf soll daher aus Sicht der Wiener Städtischen gut überdacht werden und ausschließlich in Fällen eines dringenden Geldbedarfs erfolgen. Die Verunsicherung, die der Gesetzgeber durch die Kürzung der staatlichen Förderung hervorgerufen hat, sollte keinen Grund für eine vorzeitige Vertragsauflösung darstellen.

Wiener Städtische unterstützt KundInnen bei Zukunftsvorsorge
Die Wiener Städtische engagiert sich daher stark in der Bewusstseinsschaffung zur Notwendigkeit einer privaten Altersvorsorge ihrer Kundinnen und Kunden. Mitte Mai hat die Wiener Städtische Versicherung gemeinsam mit dem Wiener Städtische Versicherungsverein eine Förderinitiative präsentiert, bei der 5 Mio. Euro in die Alters- und Pflegevorsorge investiert werden.*

Konkret soll die Initiative  „Vorsorge fördern – Zukunft sichern“ die Auswirkungen der halbierten staatlichen Förderung für die Zukunftsvorsorge abfedern: Die Wiener Städtische stockt für das Jahr 2012 die staatliche Förderung für ihre Zukunftsvorsorgeverträge (Prämienpension) um 3,5 Prozent auf eine Gesamtförderung von 7,75 Prozent auf. Ein Teil des Fördertopfes wird in die private Pflegevorsorge investiert.


* Die Förderungen von Wiener Städtische Versicherung und Wiener Städtische Wechselseitiger Versicherungsverein gelten für alle im Jahr 2012 einbezahlten Prämien bis max. EUR 2.329,80 bei der Prämienpension und der privaten Pflegeversicherung.



Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group ist mit einem Prämienvolumen von rund 2,3 Mrd. Euro die führende österreichische Versicherung und verfügt weiters über Zweigniederlassungen in Italien und Slowenien. In neun Landesdirektionen und 140 Geschäftsstellen in ganz Österreich werden mehr als 1,3 Mio. KundInnen betreut. Diese finden in der WIENER STÄDTISCHE Versicherung einen innovativen und verlässlichen Partner für sämtliche Bedürfnisse sowohl in privaten Lebenssituationen als auch im Gewerbe- und Firmenkundenbereich. Der Marktanteil beträgt rund 14 Prozent.

Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung ist die größte Einzelgesellschaft des Internationalen Versicherungskonzerns VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (VIG) mit Sitz in Wien.