Wechselmöglichkeit für PensionskassenpensionistInnen einmalig nur heuer bis zum 31. Oktober – Sicherheitsmerkmale der Betrieblichen Kollektivversicherung (BKV) analog der klassischen Lebensversicherung – BKV punktet im Vergleich zur Gehaltserhöhung mit Steuervorteilen
Mit der Änderung des Pensionskassengesetzes haben PensionskassenpensionistInnen die Möglichkeit, im Jahr 2013 – und nur heuer! – bis zum 31. Oktober, in eine Garantievariante wie zum Beispiel die Betriebliche Kollektivversicherung zu wechseln, die auf lange Sicht stabile Erträge bringt.
„In der Betrieblichen Kollektivversicherung wird eine garantierte Rente ausgewiesen, unter diesen Wert kann die Pension niemals fallen“, erklärt Wiener Städtische Generaldirektor Mag. Robert Lasshofer. „Die BKV weist alle Sicherheitsmerkmale der klassischen Lebensversicherung auf. Damit ermöglicht sie den Kundinnen und Kunden eine kalkulierbare und verlässliche Pension, die von Schwankungen des Kapitalmarkts und demografischen Entwicklungen kaum beeinflusst wird.“
Das Dualmodell der Wiener Städtischen
Mit der Änderung des Pensionskassengesetzes können Aktive seit dem 1. Jänner 2013 ab dem 55. Lebensjahr in ein Garantieprodukt umsteigen.
Die Wiener Städtische hat eine Variante geschaffen, die angesichts der derzeit geltenden Rechtslage die größte Flexibilität: Mit dem Dualmodell hat jede/r DienstnehmerIn – unabhängig vom Alter – bis zu drei Möglichkeiten für einen Wechsel.
Ein weiterer großer Vorteil für ArbeitnehmerInnen: Bei der Veranlagung in eine Betriebliche Kollektivversicherung ist die Pension aufgrund von Steuervorteilen durchschnittlich um 20 Prozent höher als bei der Veranlagung der Netto-Gehaltserhöhung.
Eine Besonderheit der Betrieblichen Kollektivversicherung ist zudem die Rententafelgarantie, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sicherstellt, dass es auch bei steigender Lebenserwartung weder zu Prämiensteigerungen noch zu sinkenden Pensionen kommt.
„Wünschenswert wäre die individuelle Wahlmöglichkeit – unabhängig vom Alter. Jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter sollte die Möglichkeit offen stehen, zwischen den beiden Varianten zu wählen und bei Bedarf zu wechseln“, erläutert Lasshofer.
Neu für Unternehmer: Beitragshöhe an Firmenerfolg koppeln
Jedem Arbeitgeber steht mit der Betrieblichen Kollektivversicherung ein sehr attraktives Instrument zur Verfügung, um für seine MitarbeiterInnen ein adäquates Versorgungssystem zu bilden. Seit 1. Jänner 2013 kann der Arbeitgeber zusätzlich zu fixen Arbeitgeberbeiträgen auch variable Beiträge einbezahlen, die er von Firmenzielen abhängig machen kann. Dadurch werden MitarbeiterInnen motiviert, an das Unternehmen gebunden und haben die Möglichkeit, am Unternehmenserfolg zu partizipieren. Zusätzlich spart der Arbeitgeber sämtliche Lohnnebenkosten für Beiträge in die Betriebliche Kollektivversicherung.
„Die demografische Entwicklung bedingt auch einen Mangel an Fachkräften. Im Rahmen der Mitarbeiterbindung werden daher Zusatzleistungen immer wichtiger, eine der wichtigsten ist die Betriebliche Altersvorsorge“, erläutert Lasshofer.
Service für PensionskassenpensionistInnen
Auf der Website der Wiener Städtischen www.wienerstaedtische.at stehen Informationen und Kontaktmöglichkeit zur Verfügung. Unter pensionisteninfo@wienerstaedtische.at hat man per Mail die Möglichkeit, sich zu informieren und/oder einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group ist in Österreich mit neun Landesdirektionen, 140 Geschäftsstellen und rund 3.500 MitarbeiterInnen präsent. In Österreich werden aktuell mehr als 1,3 Mio. KundInnen betreut. Weiters verfügt das Unternehmen über Zweigniederlassungen in Italien und Slowenien. Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung ist ein innovativer und verlässlicher Partner für sämtliche Kundenbedürfnisse sowohl in privaten Lebenssituationen als auch im Gewerbe- und Firmenkundenbereich.
Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung ist die größte Einzelgesellschaft des Internationalen Versicherungskonzerns VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (VIG) mit Sitz in Wien.
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Betriebliche Altersvorsorge – Umstieg in Garantievariante für PensionskassenpensionistInnen nur heuer möglich