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Wahlmöglichkeiten für Betriebe nach der Pensionskassenreform und was man dafür tun muss

Unterschiedliche Umstiegsvarianten von Pensionskasse (PK) in Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) möglich – Wiener Städtische informiert über Optionen und Prozedere

Mit Wirksamkeit 1. Jänner 2013 wurde die Reform des Pensionskassensystems im Ministerrat beschlossen. Dadurch wird es in Zukunft möglich sein, zu bestimmten Zeiten in eine Betriebliche Kollektivversicherung zu wechseln. Die BKV bietet neben den steuerlichen Vorteilen von Pensionskassen zusätzliche Vorteile der klassischen Lebensversicherung und ermöglicht Arbeitgebern, moderne Entlohnungssysteme zu gestalten, Lohnnebenkosten einzusparen und Verpflichtungen aus Pensionszusagen aus dem Unternehmen auszulagern.

Wiener Städtische Vertriebsvorstand Dr. Ralph Müller: „Die BKV ermöglicht unseren Kunden eine kalkulierbare und verlässliche Pension, die von Schwankungen des Kapitalmarkts und demographischen Entwicklungen kaum beeinflusst wird. Die Wiener Städtische bietet ihren Kunden mehrere Varianten eines teilweisen oder kompletten Umstiegs von der Pensionskasse in die Betriebliche Kollektivversicherung an.“

Wechselmöglichkeiten nach der Pensionskassenreform:

  • Einführung eines Dualmodells mit individuellen Wechsel-Möglichkeiten

Diese Variante ist für viele Unternehmen die interessanteste, da die Einführung eines Dualmodelles mit individuellen Wechsel-Möglichkeiten angesichts der derzeit geltenden Rechtslage die größte Flexibilität zulässt.

Voraussetzung ist die Kündigung des Pensionskassenvertrages zum 31. Dezember und der Abschluss eines Rahmenvertrags mit der Wiener Städtischen und einer Pensionskasse (kann auch wieder dieselbe sein). Beide stellen eine Übernahmeerklärung aus. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Das ganze Pensionssystem startet danach neu und jeder Mitarbeiter muss sich entscheiden, ob sein bereits angespartes Pensionskapital und die zukünftigen Beiträge in der PK oder in der BKV veranlagt werden sollen. Wird die Kündigung noch heuer ausgesprochen, ergibt sich somit eine Wahlmöglichkeit aller Mitarbeiter zum 1. Jänner 2014.

Die Betriebsvereinbarung wird geändert und neben der Einführung des Dualmodelles natürlich auch die Wechselmöglichkeiten ab dem vollendeten 55. Lebensjahr und zum Pensionsantritt (siehe Pensionskassenreform) mit aufgenommen.

Dadurch hat jeder Dienstnehmer bis zu drei Möglichkeiten für einen individuellen Wechsel.

  • Kündigung der Pensionskasse (PK) und Komplettumstieg in eine Betriebliche Kollektivversicherung (BKV)

Für den Umstieg aller Dienstnehmer von einer Pensionskasse in eine Betriebliche Kollektivversicherung ist die Kündigung des Pensionskassenvertrages notwendig. Dafür stellt die Wiener Städtische eine Übernahmeerklärung aus, damit gewährleistet ist, dass das Pensionssystem in der BKV weitergeführt werden kann. Weiters wird die Betriebsvereinbarung geändert und ein Rahmenvertrag zwischen Versicherer (BKV) und Unternehmen abgeschlossen. Auch hier muss die Kündigung zum 31. Dezember erfolgen und die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Kündigt der Arbeitgeber also noch heuer, so wechseln alle Dienstnehmer mit 1. Jänner 2014 in die BKV. 

  • Pensionskassenreform: Wechsel in die BKV erst ab dem 55. Lebensjahr möglich

Voraussetzung dafür ist eine Änderung der bestehenden Betriebsvereinbarung mittels Nachtrag "Einführung individuelle Wechselmöglichkeit", über die die Pensionskasse informiert werden muss. Weiters ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer BKV und die Information des einzelnen Dienstnehmers erforderlich. Damit ist der Wechsel in die BKV für Dienstnehmer ab dem vollendeten 55. Lebensjahr möglich.

Die Wechselerklärung muss bis spätestens 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres bei der Pensionskasse (PK) und beim Dienstgeber einlangen. Die Übertragung des Pensionskassenvermögens erfolgt zum 1. Jänner des folgenden Kalenderjahres (frühestens also zum 1. Jänner 2014) – ab diesem Zeitpunkt sind auch die laufenden Prämien in die BKV zu entrichten.

Ein weiterer Wechsel ist bei Pensionsantritt möglich: Das Pensionskassenvermögen wird in die BKV übertragen und ab sofort wird eine lebenslange und garantierte Rente mit Hinterbliebenenversorgung ausbezahlt.

Die Vorteile liegen auf der Hand
Die Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) bietet neben den steuerlichen Vorteilen von Pensionskassen zusätzliche Vorteile der klassischen Lebensversicherung wie eine Garantieverzinsung (derzeit 2 Prozent). Die Gesamtverzinsung bei der Wiener Städtischen beträgt aktuell vier Prozent. Zusätzlich sind alle zugeteilten Gewinne unverfallbar und mit der inkludierten Rententafelgarantie trägt das Risiko der steigenden Lebenserwartung die Wiener Städtische. Dadurch kann bereits zu Vertragsabschluss eine garantierte Rente ausgewiesen werden, die sich jährlich durch die zugeteilten Gewinne erhöht und niemals fallen kann.



Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group ist mit einem Prämienvolumen von rund 2,3 Mrd. Euro die führende österreichische Versicherung und verfügt weiters über Zweigniederlassungen in Italien und Slowenien. In neun Landesdirektionen und 140 Geschäftsstellen in ganz Österreich werden mehr als 1,3 Mio. KundInnen betreut. Diese finden in der WIENER STÄDTISCHE Versicherung einen innovativen und verlässlichen Partner für sämtliche Bedürfnisse sowohl in privaten Lebenssituationen als auch im Gewerbe- und Firmenkundenbereich. Der Marktanteil beträgt rund 14 Prozent.

Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung ist die größte Einzelgesellschaft des Internationalen Versicherungskonzerns VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (VIG) mit Sitz in Wien.