Anlässlich der Gesetzesänderung des Ärzte- und Zahnärztegesetzes, die unter anderem eine verpflichtende Berufshaftpflicht für freiberuflich tätige Ärzte sowie die Möglichkeit zur Gründung von Ärzte-GmbHs vorsieht, hat die Wiener Städtische die Ärztehaftpflichtversicherung adaptiert.
„Wir haben die geänderten Bedürfnisse analysiert und einen neuen Tarif entworfen. Wir bieten die Berufshaftpflicht für Ärzte ab sofort als maßgeschneiderte Einzelpolizze an – eine optimale Versicherungslösung für die gesamte Berufsgruppe“, erklärt Mag. Robert Lasshofer, Generaldirektor der Wiener Städtischen Versicherung. Da der Ärztekammer jeder Umstand zu melden ist, der eine Beendigung oder Einschränkung des Versicherungsschutzes bedeutet, ist die Ärztehaftpflicht nunmehr ausschließlich als Einzelpolizze und nicht mehr im Business Class-Bündel verfügbar. Dadurch kann auch auf Marktänderungen sehr rasch reagiert werden.
Die Details
Die Pauschalversicherungssumme beträgt EUR 2.000.000.- (wahlweise auch höher bis zu EUR 5.000.000.-) und umfasst nicht nur wie bisher meist üblich Personen- und Sachschäden sondern auch reine Vermögensschäden. Weitere zentrale Merkmale des neuen Tarifs sind die unbegrenzte Nachdeckung sowie zahlreiche weitere Deckungserweiterungen.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen
Die Ausübung des Arztberufes geht seit jeher mit einem großen Risiko einher. Bisher war die Berufshaftpflichtversicherung zur Abdeckung von Schadenersatzansprüchen von Patientinnen und Patienten freiwillig und wurde durch die Ärztekammer lediglich empfohlen. Nunmehr hat der Gesetzgeber diese Empfehlung der Ärztekammer in eine gesetzliche Verpflichtung – wie beispielsweise bei Sachverständigen oder Rechtsanwälten – umgewandelt. Einerseits soll der Patientenschutz erhöht werden, damit Betroffene im Haftungsfall angemessen entschädigt werden können. Andererseits trägt die verpflichtende Haftpflicht auch dem Schutz der Ärzte bei, denn sie verhindert, dass ein Behandlungsfehler die berufliche und persönliche Existenz gefährden kann. Bereits niedergelassene Ärzte haben eine Übergangsfrist bis August 2011, um sich gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu versichern. Für Ärzte, die sich neu niederlassen und in die Ärzteliste eintragen lassen, gilt die Verpflichtung zur Berufshaftpflichtversicherung bereits jetzt.
Die börsennotierte Vienna Insurance Group (VIG) mit Sitz in Wien ist eine der führenden Versicherungsgruppen in CEE. Außerhalb des Stammmarkts Österreich ist die Vienna Insurance Group in Albanien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Georgien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, der Slowakei, der Tschechischen Republik, der Türkei, Ungarn, der Ukraine und Weißrussland über Versicherungsbeteiligungen aktiv. Zudem bestehen Zweigniederlassungen der Wiener Städtische Versicherung in Italien und Slowenien sowie der Donau Versicherung in Italien.
Am österreichischen Markt positioniert sich die Vienna Insurance Group (VIG) mit der Wiener Städtische Versicherung, der Donau Versicherung und der Sparkassen Versicherung.
- Produkt
Verpflichtende Berufshaftpflicht für Ärzte:
Wiener Städtische bietet maßgeschneiderten Tarif