Die Situation der PensionskassenpensionsbezieherInnen in den letzen Jahren ist bekannt: Aufgrund der risikoorientierten Veranlagung und der Börsenturbulenzen der letzten Jahre mussten viele Betroffene deutliche Rentenkürzungen hinnehmen.
Aber: PensionsbezieherInnen haben die Möglichkeit, im Jahr 2013 – und nur heuer! – bis zum 31. Oktober in die Garantievariante der Betrieblichen Kollektivversicherung (BKV) zu wechseln, die auch auf lange Sicht stabile Erträge bringt.
„Die Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) weist im Unterschied zur Pensionskasse (PK) alle Sicherheitsmerkmale der klassischen Lebensversicherung auf“, erläutert Wiener Städtische Generaldirektor Mag. Robert Lasshofer die Vorteile. „Das heißt: eine garantierte Rente, unter deren Wert die Pension niemals fallen kann, konservative Veranlagung im klassischen Deckungsstock, garantierte Rententafel und die Sicherheit, dass zusätzliche Gewinne nicht verloren gehen können – die BKV ermöglicht damit eine kalkulierbare und verlässliche Pension.“
Die garantierte Basisverzinsung beträgt aktuell 1,75 Prozent, die Gesamtverzinsung 3,25 Prozent.
Garantierte Rententafel
Durch die deutlich steigende Lebenserwartung wird immer mehr Kapital für die gleiche Rente benötigt. Ohne Rententafelgarantie kommt es somit zu Kürzungen für PensionsbezieherInnen. Die Rententafelgarantie stellt bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sicher, dass auch bei steigender Lebenserwartung die Pensionen nicht gesenkt werden können.
Durch die Kombination der Sicherheitsparameter Veranlagung im klassischen Deckungsstock und Garantierte Rententafel kann die BKV eine garantierte Mindestrente zusichern. Eine Kürzung dieser Basisrente ist ausgeschlossen.
Auf Wunsch: Höhere Startrente
Erträge, die über das Garantieausmaß hinausgehen, werden in Form einer Gewinnbeteiligung gutgeschrieben und erhöhen jedes Jahr die ausbezahlte Pension. Wer ab Beginn eine höhere Pension haben möchte, kann die gesamten oder einen Teil der zukünftigen Gewinnzuteilungen in Form einer Bonusrente vorwegnehmen.
Die Betriebliche Kollektivversicherung darf nicht mit der Sicherheits-Veranlagungsrisikogemeinschaft (VRG) der Pensionskassen verwechselt werden. Die Sicherheits-VRG garantiert nur die Anfangspension (minimale Erhöhungen alle fünf Jahre). Allfällige zusätzliche Erhöhungen sind – im Gegensatz zu den zugeteilten Gewinnen in der BKV – nicht garantiert und können wieder zurückgenommen werden.
Weiters ist die Vorwegnahme zukünftig zu erwartender Erträge in Form einer höheren Startrente in der Sicherheits-VRG nicht möglich.
„Inwieweit ein Wechsel in eine Betriebliche Kollektivversicherung sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Höhe des Rechnungszinses in der Pensionskasse, der Lebenserwartung, dem Familienstand oder des Pensionszeitpunktes ab. Eine ausführliche, individuelle Beratung ist daher unumgänglich“, so die ausdrückliche Empfehlung von Robert Lasshofer.
Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group ist in Österreich mit neun Landesdirektionen, 140 Geschäftsstellen und rund 3.500 MitarbeiterInnen präsent. In Österreich werden aktuell mehr als 1,3 Mio. KundInnen betreut. Weiters verfügt das Unternehmen über Zweigniederlassungen in Italien und Slowenien. Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung ist ein innovativer und verlässlicher Partner für sämtliche KundInnenbedürfnisse sowohl in privaten Lebenssituationen als auch im Gewerbe- und Firmenkundenbereich.
Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung ist die größte Einzelgesellschaft des Internationalen Versicherungskonzerns VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (VIG) mit Sitz in Wien.
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Umstieg in Garantievariante für PensionskassenpensionistInnen nur noch heuer bis 31. Oktober möglich
BezieherInnen einer Pensionskassenpension haben noch bis Ende Oktober die einmalige Chance, mit ihren Firmenpensionsansprüchen in eine Betriebliche Kollektivversicherung zu wechseln