Ein verirrter Böller landet in der Wohnung und löst ein Feuer aus, eine Rakete beschädigt die Fassade, ein Partygast zündet im Stiegenhaus Knaller und demoliert dadurch Wände und Teppichbelag, ein irrtümlich gezündeter Böller verursacht einen Hörverlust oder beschädigt ein Auto, Feuerwerkskörper reißen Finger ab oder verursachen Brandwunden – die Liste möglicher Vorfälle zu Silvester ist endlos.
„Silvester zählt zu den schadensträchtigsten Nächten des Jahres“, sagt Wiener Städtische Vorstandsdirektorin Doris Wendler. „Wenn die Stimmung zu fortgeschrittener Stunde ausgelassener wird, mangelt es häufig an der nötigen Vorsicht im Umgang mit Böllern und Feuerwerk“. Die Wiener Städtische bezahlt für sämtliche Silvesterschäden – Unfälle, Haftpflicht-, Gebäude-, Kfz- und Brandschäden – jedes Jahr durchschnittlich 4,8 Mio. Euro.
Zu Silvester gut geschützt
Die Unfallversicherung der Wiener Städtischen zahlt auch bei Unfällen durch Böller oder explodierende Silvesterraketen wie Gehörschäden, Verbrennungen oder abgerissene Gliedmaßen, egal, ob unverschuldet oder selbst verursacht. Eine Regressmöglichkeit gibt es nur bei den Behandlungskosten, wenn der Vorfall strafrechtlich verfolgt wird, Invaliditätsrenten können nicht regressiert werden.
Wenn man selbst jemanden schädigt, unterstützt die private Haftpflichtversicherung. Zündet man zum Beispiel als Gast bei Freunden ein Tischfeuerwerk und das Mobiliar geht in Flammen auf, zahlt die Haftpflichtversicherung. Weitere Silvesterklassiker sind Löcher, die Wunderkerzen in Möbel oder anderer Leute Kleidung brennen, ebenso Knallkörper, die geparkte Autos beschädigen. Solche Schäden deckt die Haftpflicht genauso wie von verirrten Böllern zerbrochene Fensterscheiben im Haus nebenan.
Sicherheit um rund 30 Euro
Egal, ob man Verursacher oder Geschädigter ist, um rund 30 Euro Monatsprämie ist man gegen Unfälle, Schadensersatzverpflichtungen und Rechtsschutzforderungen abgesichert.
Ein Beispiel:
Eine abgefeuerte Rakete trifft einen Silvesterpfadbesucher am Kopf, dabei wird ein Auge so stark verletzt, dass dessen Sehkraft vollständig verloren geht.
Die Wiener Städtische bezahlt aus der Unfallversicherung 135.000 Euro Invaliditätssumme und 2.350 Euro für notwendige medizinische Nachbehandlungen, und das für eine Monatsprämie von 16 Euro; aus der Haftpflichtversicherung Schadensersatzforderungen aus den Titeln Schmerzensgeld und Verunstaltung in Höhe von 150.000 Euro. Die Haftpflichtversicherung ist fixer Bestandteil jeder Haushalts- oder Eigenheimversicherung und auch als Stand-alone-Lösung abschließbar, Kostenpunkt monatlich: 5,40 Euro. Rechtsschutzversicherung: Wird ein Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen den Verursacher eingeleitet (das behandelnde Spital muss zwingend Anzeige erstatten) und hat er eine Rechtsschutzversicherung bei der Wiener Städtischen, ist der „Schadensersatz- und Strafrechtsschutz im Privatbereich“ bereits im Basis-Paket ab 9 Euro monatlich inkludiert; damit übernimmt die Kosten der Verteidigung im Strafverfahren die Versicherung.
Sicherheitstipps für Raketenschießer
- Feuerwerksartikel nur im Fachhandel kaufen, auf das Vorhandensein einer deutschsprachigen Gebrauchsanweisung sowie der vorgeschriebenen Kennzeichnung achten (Schweizerkracher und Piraten dürfen seit 2013 nicht mehr in Verkehr gebracht werden)
- Pyrotechnische Artikel keinesfalls im alkoholisierten Zustand abfeuern
- Auf die Einhaltung von Altersvorschriften achten
- Immer Wasser und/oder Feuerlöscher bereithalten
- Verbotszonen beachten
- Pyrotechnische Versager („Blindgänger“) niemals ein zweites Mal anzünden oder weiter verwenden
Sicherheitstipps für Zuschauer
- Das Geschehen aus sicherer Entfernung verfolgen
- Handtaschen geschlossen halten, auf Kapuzen achten – Raketen und Knallkörper können Kleidung entzünden, Taschen und Kapuzen sind besonders gefährdet
- Fenster, Balkon- und Haustüren schließen, damit „Irrläufer“ nicht in das Gebäude eindringen und dort Brände verursachen können
- Brennbare Materialien auf Loggien und Balkonen sind durch Irrläufer besonders gefährdet – in der Silvesternacht wegräumen (Quelle: KfV)
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