Autonomes Fahren wird den Straßenverkehr revolutionieren. Schon jetzt können Autos selbstständig einparken, dank Tempomat die Geschwindigkeit regeln, den Abstand zum Vordermann ein- und die Spur halten, doch nach wie vor ist der Lenker laut Gesetz verpflichtet einzugreifen, um einen Unfall zu verhindern. „Autonomes Fahren wird erst in ein paar Jahren möglich sein. Bis dahin wird der Mischverkehr, bestehend aus vollautonomen, teilautonomen und herkömmlichen Autos, neue Risiken hervorbringen“, erklärt Doris Wendler, Vorstand der Wiener Städtischen Versicherung.
Die vernetzten Fahrzeuge sind aufeinander abgestimmt, halten genügend Abstand, bremsen, wenn das Vorderauto bremst, etc. – nicht berechnen können die hochtechnisierten Autos jedoch den Faktor Mensch. Ein gewagtes Überholmanöver, zu hohe Geschwindigkeit oder eine durch Alkoholkonsum beeinflusste Fahrweise ist für die Software nicht antizipierbar. „Wir rechnen damit, dass in der Übergangsphase hin zum vollautonomen Fahren die Unfallgefahr nicht abnehmen, sondern – im Gegenteil – steigen könnte“, warnt Wendler.
Schäden durch Hackerangriffe
Nicht nur der Mischverkehr wird für Unsicherheit auf den Straßen sorgen, auch der vielfältige Einsatz von Elektronik bringt neue Risiken mit sich. Alles, was vernetzt ist, stellt potentielle Risiken dar. So können Hackerangriffe und ungewünschte Zugriffe auf Autos das Fahrzeug lahmlegen, beschleunigen statt zu bremsen oder ein Verkehrschaos verursachen. Die Lösung dieses Problems ist eine große Herausforderung für Softwarefirmen. Damit die Autobesitzer und -fahrer für diese Fälle abgesichert sind, ist die Kasko- und Haftpflichtversicherung auch in Zukunft unabdingbar. „Der Autofahrer ist auf jeden Fall geschützt, egal, ob er selbst für einen Unfall verantwortlich ist, oder dieser durch einen Hackerangriff verursacht wird“, stellt die Wiener Städtische-Vorstandsdirektorin klar.
Das heißt konkret, sollte durch einen Hackerangriff ein Auto einen Schaden verursachen, kommt die Haftpflichtversicherung für diesen auf, unabhängig, ob ein Fehler des Autobauers oder der Softwarefirma vorliegt. Für den Versicherungskunden ändert sich somit nichts, er bleibt auch in diesem Fall von finanziellen Ansprüchen Dritter geschützt, allerdings stellt sich die Haftungsfrage im Hintergrund neu. Wer übernimmt die Letztverantwortung? Der Autohersteller oder der Softwareentwickler? Wendler: „Die Kundin bzw. der Kunde wird sich mit der Haftungsthematik nicht befassen müssen, das ist eine Frage, die wir innerhalb der Versicherungsbranche zu lösen haben.“
Bestehende Risiken
Unabhängig von den technischen Entwicklungen, die das Fahren unterstützen, bleiben viele Risiken für Autofahrer weiter bestehen. Dazu zählen Naturereignisse wie etwa die immer häufiger auftretenden Hagelereignisse in Österreich, die erhebliche Schäden am Fahrzeug verursachen können, aber auch Glasschäden oder Diebstahlrisiken. Diese sind genauso von der Kaskoversicherung gedeckt wie auch die Fahrzeugteile, die die für das autonome Fahren notwendigen Sensoren und Kameras beinhalten. „Die Zahl der Unfälle sinkt seit Jahrzehnten, die Schadenshöhe steigt jedoch auf Grund der technischen Ausstattung der Fahrzeuge – mit dem autonomen Fahren wird dieser Wert noch deutlich zunehmen“, so Wendler.
Auch werden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen verändern müssen, wenn die Stufe fünf des vollautonomen Fahrens erreicht werden soll. Derzeit muss nach österreichischem Kraftfahrzeuggesetz der Lenker jederzeit mindestens eine Hand am Steuer haben und ist dazu verpflichtet einzugreifen, wenn nötig, um einen Unfall zu vermeiden.
Die fünf Stufen des autonomen Fahrens
Die Entwicklungsschritte des automatisierten Fahrens sind in Europa in fünf Stufen eingeteilt: Von Level null „Driver only“ – der Fahrer fährt bzw. lenkt selbst bis zu Level fünf „Kein Fahrer erforderlich“. „Derzeit stehen wir am Übergang von Stufe zwei zur Stufe drei“, so Wendler. Das heißt, man befindet sich zwischen der Teilautomatisierung, die ein automatisches Einparken des Autos ermöglicht und der Hochautomatisierung, bei der der Fahrer das System nicht dauernd überwachen muss. Ziel der technischen Entwicklungen ist die Stufe fünf, in der das Auto fahrerlos unterwegs ist.
Aktuell sind bereits vollautonome Fahrzeuge im Probebetrieb. Aus den gesammelten Daten können somit Rückschlüsse auf noch bestehende und zu lösende Probleme gezogen werden. Derzeit besteht z. B. die Möglichkeit, Hindernisse auf Straßen, wie etwa Baustellen, über Sensoren zu erkennen. In einem späteren Entwicklungsschritt soll es auch die Möglichkeit geben, dass diese Autos mit einer Leitstelle kommunizieren, die ihnen genau die GPS-Daten von veränderten Straßenverläufen anzeigt.
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