Eine Gruppe glücklicher junger Leute macht beim Wandern einen Halt, um den richtigen Weg zu suchen. Dabei wird das Smartphone als Unterstützung verwendet.
Schaden melden

Rei­se­ver­si­che­rung Austria

Wie Sie im Schadensfall rasch an Hilfe kommen? Nutzen Sie eine der vielfältigen Möglichkeiten der Schadensmeldung: Ob per Online-Formular, telefonisch unter +43 (0)50 350 350 oder persönlich in der nächsten Geschäftsstelle. Die Mitarbeiter:innen vom SchadenService sorgen dafür, dass Ihnen schnell geholfen wird.

Ein Notfall. Das ist zu beach­ten.

Für eine rasche Hilfe in medizinischen Notfällen melden Sie sich bitte unter Telefon: + 43 (0)50 350 357. Wir sagen Ihnen, was alles zu tun ist.

Ver­hal­ten im Leis­tungs­fall - alle Kon­takt­in­for­ma­ti­o­nen

Zur Beurteilung eines möglichen Heimtransports ist die:der Versicherte verpflichtet uns unverzüglich über stationäre Krankenhaus­aufnahmen oder ambulante Behandlungen, deren Kosten insgesamt 5.000 Euro überschreiten, zu informieren. Wird diese Informationspflicht verletzt und wäre der Versicherte transportfähig gewesen, besteht für die betroffenen Heilbehandlungen nur insoweit Anspruch auf Kostenersatz, als diese Kosten nicht jene eines vom Versicherer organisierten Heimtransports übersteigen.

Im Leistungsfall (auch Ablebensfall) wenden Sie sich bitte umgehend an:

unsere Servicehotline
Telefon: +43 (0)50 350 350

Für rasche Hilfe in medizinischen Notfällen kontaktieren Sie bitte unser Notfallservice unter + 43 (0)50 350 357

Ihre direkte Verbindung zu unserem Partner, der Tag und Nacht für Sie da ist:
Tyrol Air Ambulance Ges.m.b.H.
Telefon: +43 (0) 512 22 4 22
Adresse: A-6026 Innsbruck-Flughafen
E-Mail: taa@taa.at
 

Sta­ti­o­näre Behand­lung im Ausland oder not­wen­di­ger Heim­trans­port – was ist zu tun?

Im Falle einer stationären Behandlung im Ausland oder eines Heimtransportes bitten wir Sie um folgende Angaben:

  • Name, Geburtsdatum und Wohnsitz der versicherten Patientin/des versicherten Patienten
  • Name, Adresse und Telefonnummer der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes bzw. des Krankenhauses
  • Art der Erkrankung oder Unfallverletzung, Krankheitszustand und Transportfähigkeit, bei Verstorbenen ist die Todesursache anzugeben
  • Name, Adresse und Telefonnummer der Kontaktperson, die neben der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt für Auskünfte zur Verfügung steht
  • Datum des Internet Antrags
  • Versicherungsbeginn

Aufgrund dieser Angaben wird über die Übernahme der Behandlungskosten bzw. die Durchführung des Transportes entschieden.

Ambu­lante Leis­tun­gen im Ausland – so funk­tio­nier­t‘s.

Nach Inanspruchnahme von ambulanten Leistungen aus Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung reichen Sie bitte im Nachhinein die entsprechenden Rechnungen zur Rückerstattung der entstandenen Kosten bei uns ein. Bitte beachten Sie, dass die Sozialversicherung vorleistungspflichtig ist.

Leis­tungs­über­sich­ten zum Her­un­ter­la­den

Nachstehend finden Sie alle Leistungsübersichten zu Ihrem Produkt:

Reiseversicherung Austria Tarif RVA

Reiseversicherung Austria Tarif RVV