Ein glücklicher Mann im Hemd öffnet die Tür und steigt aus dem Auto aus.
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FAQ Auto & Fahren

Sie haben Fragen zu unseren Produkten aus dem Bereich Auto & Fahren? Wir haben die passenden Antworten. Klicken Sie einfach auf die gewünschte Frage und erhalten Sie Ihre Antwort.

An-/Abmeldung und Kennzeichentafeln

Muss ich mein Fahr­zeug ver­si­chern?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und eine Variante der Kfz-Versicherung. Ohne diese Versicherung darf ein Auto, Motorrad oder Moped nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden.

Wie und wo kann ich mein Fahr­zeug anmel­den bzw. abmel­den?

Alle Informationen zur Kfz-Zulassung finden Sie auf unserer Kfz-Serviceseite zum Thema Zulassung.

Wie viel kostet eine Auto­ver­si­che­rung?

Die Kosten für die Kfz-Versicherung für ein Auto hängen von Ihren Wünschen und Ihrem Fahrzeugmodell ab. Auch gegen welche Gefahren Sie Ihr Fahrzeug versichern möchten, spielt dabei eine wesentliche Rolle. Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung als Pflichtversicherung mit der gesetzlichen Mindestsumme oder etwas mehr? Eine Vollkaskoversicherung, die auch den eigenen Unfallschaden versichert, oder nur eine Teilkasko? Die Höhe des Selbstbehaltes, Ihre Bonus-Malus-Stufe … Sie haben die Qual der Wahl. Lassen Sie sich am besten gleich beraten.

 

Wann und wie kann ich meine Kfz-Ver­si­che­rung kün­di­gen?

Sollten Sie unabhängig von einem Fahrzeugwechsel Ihre Versicherung kündigen wollen, bedauern wir das sehr.  Wenn wir Sie vor einer Kündigung nochmals beraten dürfen, kontaktieren Sie uns bitte über die vielen Möglichkeiten auf unserer Website. Wir organisieren auch gerne ein persönliches Gespräch mit Ihrer:Ihrem Betreuer:in. Die genauen Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag zu Grunde liegen.

Wie lange ist die Ver­si­che­rungs­lauf­zeit?

Die genaue Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag.

Wie komme ich zu einem Wunsch­kenn­zei­chen?

Im Falle eines Wunschkennzeichens benötigen Sie einen Antrag. Diese Reservierungsbestätigung ist im Verkehrsamt gegen eine Gebühr zu beantragen.

Bei der Bestellung des Wunschkennzeichens in Ihrer Zulassungsstelle weisen Sie bitte diese Reservierungsbestätigung vor. Das Recht zur Führung eines Wunschkennzeichens erlischt nach 15 Jahren und kann im Anschluss daran neu beantragt werden bzw. kann auf ein Standardkennzeichen umgestiegen werden.

Aktuelle Informationen finden Sie auf www.oesterreich.gv.at

Bin ich schon ver­si­chert, obwohl ich noch keine Polizze habe?

Mit Ausstellung der Versicherungsbestätigung im Zuge der Kfz-Zulassung sind Sie bereits Haftpflicht versichert - noch bevor Sie Ihre Polizze erhalten. Hierbei handelt es sich um eine "vorläufige" Deckung. Bei der Kfz-Kaskoversicherung und der Lenker- und Insassenunfallversicherung sind Sie ab Einlagen des Antrages bei der Wiener Städtischen im Rahmen des Sofortschutzes versichert.

Was ist ein Wech­sel­kenn­zei­chen?

Ein Wechselkennzeichen ermöglicht es Ihnen bis zu 3 Fahrzeuge mit einem Kennzeichen zu verwenden. Die Kfz-Haftpflicht­versicherung und die motorbezogene Versicherungssteuer werden jeweils nur für das teuerste (meist das stärkste) Fahrzeug fällig.

Voraussetzungen für ein Wechselkennzeichen:

  • Die Fahrzeuge müssen in dieselbe Obergruppe fallen (z. B.: Krafträder).
  • Das Kennzeichen kann zeitgleich nur auf einem Fahrzeug verwendet werden.
  • Das Kennzeichenformat der hinteren Tafel (1- oder 2-zeilig, Moped- oder Motorradkennzeichen) muss für alle Fahrzeuge gleich sein.
Wann ist bei einer Adress­än­de­rung die Adresse im Zulas­sungs­schein zu ändern?

Die Adresse ist im Zulassungsschein zu ändern, wenn von der Adressänderung der Verwaltungsbezirk (Behördenabkürzung im Kennzeichen, z. B.: „W“, „KO“, etc.) betroffen ist. Die Änderung ist in jeder Zulassungsstelle möglich.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Was ist eine Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung?

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine vom Gesetzgeber zwingend vorgeschriebene Autoversicherung, um eine Kennzeichen-Tafel zu erhalten und damit sein Fahrzeug in Betrieb nehmen zu dürfen. Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung werden Sach-, Personen- und Vermögensschäden bezahlt, die die:der Versicherungsnehmer:in anderen mit seinem Kfz zugefügt hat. Dadurch wird dem:den Verkehrsopfer:n die Wiedergutmachung des Schadens gesichert.

Was bedeu­tet Selbst­be­tei­li­gung?

Die Versicherung erstattet nur den Betrag, der über den Betrag der Selbstbeteiligung hinausgeht. Der Rest ist von der:vom Versicherungsnehmer:in selbst zu tragen.

Wie funk­tio­niert das Bonus-Malus System?

Das Bonus-Malus System gilt für PKW, Kombi und LKW bis 1,5 t Nutzlast sowie Taxis und Mietwägen. Alle Informationen zum Bonus-Malus-System finden Sie auf unserer Bonus-Malus-Serviceseite.

Was ver­steht man unter dem Bonus­ret­ter?

In der Kfz-Haftpflichtversicherung führt ein selbst verschuldeter Unfall zu einer Höherreihung - plus drei Stufen - im Bonus-Malus System und damit zu höheren Versicherungsprämien. Die Wiener Städtische bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Bonusstufe (für die Stufen 0 bis 3) auch in einem solchen Fall zu sichern. Für wenige Euro zusätzlich pro Monat können Sie Ihre Bonusstufe mit dem Bonusretter absichern.

Bekomme ich bessere Kon­di­ti­o­nen wenn ich mein Zwei­t­auto auch bei der Wiener Städ­ti­schen ver­si­chere?

Für mehrere Fahrzeuge in einem Haushalt gibt es eine interne Bonus-Malus-Stufe und damit eine verbesserte Einstufung.

Was ist das 24h Pan­nen­hilfe-Service?

In der Variante PREMIUM der Kfz-Haftpflichtversicherung ist das erweiterte 24h-Pannenhilfe-Service enthalten. Mit umfassenden Leistungen, mit denen Sie weiterkommen, wenn Sie „liegen bleiben“ oder Ihr Wagen gestohlen wird: Kosten für Übernachtung, Mietwagen oder öffentliche Verkehrsmittel, Abschleppkosten und vieles mehr.

Was ver­steht man unter Ver­si­che­rungs­summe?

Die Versicherungssumme ist der Maximalbetrag für den die Kfz-Versicherung aufkommt. Alles darüber hinaus, müssen Sie selbst tragen. Es macht daher Sinn, über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme hinaus zu versichern.

In welchen Ländern gilt die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung?

Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedstaaten des europäischen Wirtschaftsraums und anderen assoziierten Staaten vom 30. Mai 2002, Abl.Nr.L192 vom 31. Juli 2003, Seite 23 unterzeichnet haben:

Österreich, Belgien, Schweiz (und Liechtenstein), Zypern, Tschechische Republik, Deutschland, Dänemark, Spanien, Frankreich, Finnland, Vereinigtes Königreich und Nordirland, die Kanalinseln, Gibraltar und die Isle of Man, Griechenland, Ungarn, Kroatien, Italien (und die Republik von San Marino sowie der Vatikan-Staat), Irland, Island, Luxemburg, Norwegen, Niederlande, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien (Stand Jänner 2019).

Wie hoch ist die Min­dest­ver­si­che­rungs­summe?

Mit Jänner 2017 beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme für die Haftpflichtversicherung EUR 7,6 Mio.

Kfz-Kaskoversicherung

Was ist eine Kfz-Kas­ko­ver­si­che­rung?

Durch eine Kfz-Kaskoversicherung werden Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Die Kfz-Kaskoversicherung ist eine Variante der Autoversicherung. Die Leistung der Kfz-Kaskoversicherung richtet sich nach der gewählten Produktvariante. Man unterscheidet zwischen Voll-, Parkschaden- und Teilkasko. 

Was ist bei der Teil­kasko-Ver­si­che­rung gedeckt?

Die Teilkasko-Versicherung ist keine Pflichtversicherung. Sie ist bei älteren Fahrzeugen empfehlenswert, um z.B. im Falle eines Fahrzeugdiebstahles abgesichert zu sein. Die Teilkasko übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug (ausgenommen Schäden durch Unfall bei Fremd- oder Eigenverschulden).

 

Was ist bei der Voll­kasko-Ver­si­che­rung gedeckt?

Auch die Vollkasko-Versicherung ist keine Pflichtversicherung. Möglicherweise verlangt Ihre Leasinggesellschaft ein solche. Durch die Vollkasko-Versicherung sind auch Schäden am versicherten Fahrzeug durch Unfall bei Fremd- oder Eigenverschulden, der Parkschaden und Vandalismus gedeckt.

Eine Vollkaskoversicherung wird vor allem für neue und neuwertige Fahrzeuge (nicht älter als 5 Jahre) empfohlen. Bei älteren Kfz empfiehlt sich zumindest eine Teilkaskoversicherung. Generell ist eine Kaskoversicherung dann sinnvoll, wenn Sie Ihr Fahrzeug dringend benötigen und es im Notfall nicht aus eigenen Mitteln ersetzen können.

 

Was muss ich beach­ten, wenn ich ein gebrauch­tes Fahr­zeug kas­ko­ver­si­chern möchte?

Der vereinbarte Selbstbehalt gilt dann, wenn Sie das Fahrzeug, das Sie versichern möchten, auf etwaige Vorschäden bei einer EXPERTA Drive-In Station besichtigen lassen. Sie genießen auch ohne Besichtigung Versicherungsschutz, der Selbstbehalt beträgt dann in jedem Versicherungsfall 1.000 Euro.

Wie lange macht eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung Sinn?

Eine Vollkaskoversicherung wird vor allem für neuwertige Fahrzeuge (nicht älter als 3 Jahre) empfohlen. Bei älteren Kfz empfiehlt sich eine Teilkaskoversicherung. Generell ist eine Kaskoversicherung dann sinnvoll, wenn Sie Ihr Fahrzeug dringend benötigen und es im Notfall nicht aus eigenen Mitteln ersetzen können.

Gibt es bei der Kasko-Ver­si­che­rung wie bei der Haft­pflicht­ver­si­che­rung ein Bonus-Malus-System?

Ihre zum Vertragsabschluss gültige Haftpflicht-Bonus-Malus-Stufe ist für die erste Prämieneinstufung in der Kaskoversicherung maßgebend. In Folge eines Schadens, erhöht sich die Prämie aufgrund einer veränderten Bonus-Malus-Stufe nicht.

Was ist der Vor­aus­bo­nus?

Den Vorausbonus können Sie in der Kfz-Kaskoversicherung bei Neuversicherung Ihres Fahrzeuges beantragen. Diese macht 15 % auf die Versicherungsprämie aus. Im Falle eines Schadensfalls, der zu einer Zahlung von mind. 350 Euro führt, entfällt dieser für zwei Versicherungsjahre. Sind Sie in diesen Versicherungsjahren schadensfrei, erhalten Sie diesen nach zwei Jahren wieder automatisch.
Eine Prämienänderung aufgrund einer veränderten Bonus-Malus-Stufe müssen Sie bei uns nicht befürchten, diese hat darauf keine Auswirkung.
 

Kann ich Musik­in­stru­mente oder andere Hob­by­ge­räte im Auto mit­ver­si­chern?

Ja, im Rahmen des Freizeitpakets, als Ergänzung zum Zusatzpaket können Musikinstrumente, Sport- oder ähnliche Hobbygeräte im Auto versichert werden. Neben einer höheren Versicherungssumme auch zusätzlicher Schutz bei Einbruchsdiebstahl in das Fahrzeug oder in versperrte Fahrrad-/Skiträger oder versperrte Anhänger, Diebstahl des Fahrzeugs, Naturgewalten, Brand oder Explosion.

Ändern sich die Prämien nach einem Scha­dens­fall in der Kfz-Kas­ko­ver­si­che­rung?

Nein, die Prämien ändern sich nicht. Bei Abschluss des Vertrages erfolgt die Einstufung – diese ändert sich während der Laufzeit der Kaskoversicherung nicht. Es gibt nur jährliche Indexanpassungen des zu zahlenden Betrages. Ausnahme bildet der Vorausbonus

Wo gilt die Kfz-Kas­ko­ver­si­che­rung?

1.    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn, jedenfalls aber auf das Gebiet jener Staaten, die das Übereinkommen zwischen den nationalen Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und anderen assozierten Staaten vom 30. Mai 2002, Abl. Nr.L 192 vom 31. Juli 2003, S.23 unterzeichnet haben (siehe Anlage).
2.    Bei Transport des Fahrzeuges zu Wasser wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn die Verladeorte innerhalb des örtlichen Geltungsbereiches liegen. Sofern der Bestimmungsort außerhalb des örtlichen Geltungsbereiches liegt, endet der Versicherungsschutz mit Beendigung des Beladevorganges.

Motorradversicherung

Welche Ver­si­che­rung muss ich für ein Motor­rad oder Moped abschlie­ßen?

Jedes zum Straßenverkehr zugelassene Fahrzeug benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Zusätzlich können Sie, um noch besser abgesichert zu sein, eine Kaskoversicherung abschließen. Beide Versicherungs-Varianten finden Sie im Bereich der Autoversicherungen. Unsere Motorradversicherung bietet die passende Absicherung speziell für Ihr Zweirad. 

Was kostet eine Motor­rad-Ver­si­che­rung?

Die Kosten für die Kfz-Versicherung für ein Motorrad hängen von Ihren Wünschen und Ihrem Fahrzeugmodell ab. Auch gegen welche Gefahren Sie Ihr Fahrzeug versichern möchten, spielt dabei eine wesentliche Rolle. Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung als Pflichtversicherung mit der gesetzlichen Mindestsumme oder etwas mehr? Eine Vollkaskoversicherung, die auch den eigenen Unfallschaden versichert, oder nur eine Teilkasko? Die Höhe des Selbstbehaltes… Sie haben die Qual der Wahl. Lassen Sie sich am besten gleich beraten.

 

Wie kann ich mein Motor­rad/Moped anmel­den und welche Unter­la­gen brauche ich dazu?

Alle Informationen zur Zulassung finden Sie hier. Es gibt keine Sonderregelung für Mopeds oder Motorräder. Bei der Zulassung sind dieselben Unterlagen, wie für einen Pkw erforderlich. Zusatzinformation zum §57a-Gutachten: Die Vorlage des Gutachtens entfällt, wenn seit der Erstzulassung noch nicht mehr als 1 Jahr und 4 Monate vergangen sind.

Wie hoch ist die Min­dest­ver­si­che­rungs­summe?

Mit  Jänner 2017 beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme für die Haftpflichtversicherung für Mopeds und Motorräder EUR 7,6 Mio.

Gibt es Bonus/Malus Stufen beim Motor­rad oder Moped?

Nein, diese gibt es nicht.

Wann ist eine Kas­ko­ver­si­che­rung fürs Motor­rad sinn­voll?

Eine Vollkaskoversicherung wird vor allem für neue und neuwertige Motorräder (nicht älter als 5 Jahre) empfohlen. Bei älteren Motorrädern empfiehlt sich zumindest eine Teilkaskoversicherung. Generell ist eine Kaskoversicherung dann sinnvoll, wenn Sie Ihr Motorrad dringend benötigen und es im Notfall nicht aus eigenen Mitteln ersetzen können.

 

Was kostet eine Motor­rad Ver­si­che­rung bis 125ccm?

Die Kosten für eine Motorradversicherung für 125 ccm-Maschinen können stark variieren, da sie sich, wie andere Tarife auch, an verschiedenen Faktoren orientieren (z.B. Alter des Zulassungsbesitzers, Anzahl der Plätze, Leistung in KW). Bitte kontaktieren Sie uns für Ihre konkrete Anfrage.

Elektroauto-Versicherung

Was kostet eine Elek­tro­auto-Ver­si­che­rung?

Die Kosten für die Kfz-Versicherung für ein E-Auto hängen von Ihren Wünschen und Ihrem Fahrzeugmodell ab. Auch gegen welche Gefahren Sie Ihr Fahrzeug versichern möchten, spielt dabei eine wesentliche Rolle. Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung als Pflichtversicherung mit der gesetzlichen Mindestsumme oder etwas mehr? Eine Vollkaskoversicherung, die auch den eigenen Unfallschaden versichert, oder nur eine Teilkasko? Die Höhe des Selbstbehaltes, Ihre Bonus-Malus-Stufe, Zusatzpakete … Sie haben die Qual der Wahl. Profitieren Sie auch von zusätzlichen Rabatten wie zum Beispiel dem Umwelt- und Klimabonus. Außerdem zahlen Sie für Ihre Elektroauto keine motorbezogene Versicherungssteuer. Lassen Sie sich am besten gleich beraten.

Ist die Ver­si­che­rung für ein Elek­tro­auto teurer?

Die Versicherung für ein Elektroauto ist günstiger als für ein Auto mit Verbrennungsmotor. Hier profitieren Sie von zusätzlichen Rabatten wie dem Umwelt- und Klimabonus. Außerdem zahlt man für E-Autos derzeit keine motorbezogene Versicherungssteuer.

 

Wann lohnt sich eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung für ein E-Auto?

Eine Vollkaskoversicherung wird vor allem für neuwertige E-Autos (nicht älter als 5 Jahre) empfohlen. Bei älteren Autos empfiehlt sich eine Teilkaskoversicherung. Generell ist eine Kaskoversicherung dann sinnvoll, wenn Sie Ihr Fahrzeug dringend benötigen und es im Notfall nicht aus eigenen Mitteln ersetzen können.

 

Kfz-Leasing

Was bedeu­tet Leasing & Ver­si­che­rung aus einer Hand?

Alles inklusive: Finanzierung und Versicherung! Lassen Sie Ihr neues Fahrzeug von uns flexibel nach Ihren Wünschen finanzieren, versichern und anmelden.

Was ist die GAP-Deckung?

Eine GAP-Deckung schließt bei einem Totalschaden (auch Diebstahl) eines Leasingfahrzeuges die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den die Kasko Versicherung bezahlt und dem Restleasingwert, der für das geleaste Fahrzeug noch zu zahlen ist.

Kann ich mit meinem Lea­sing­fahr­zeug ins Ausland fahren?

Ja, bis zu drei Monaten ohne Unterbrechung. Achten Sie aber im eigenen Interesse auf ausreichenden Versicherungsschutz.

Lenker- und Insassenunfallversicherung

Was ist eine Lenker- und Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung?

Die Lenker- und Insassen-Unfallversicherung kann zusätzlich zu einer der drei Kfz-Haftpflichtversicherungen BASIC, CLASSIC und PREMIUM abgeschlossen werden und schützt sowohl Lenker:in als auch die Insass:innen im Falle eines Unfalles. Wir übernehmen die finanzielle Absicherung bei Invalidität sowie im Todesfall, unabhängig von der Schuldfrage.

Wo gilt die Lenker- und Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung?

Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa im geographischen Sinn.

Umzug, Prämienzahlung, Schadensmeldung & Grüne Karte

Was habe ich bei einer Ände­rung meines Haupt­wohn­sit­zes zu beach­ten?

Bitte beachten Sie, dass bei einer Änderung Ihres Hauptwohnsitzes auch die Adresse im Zulassungsschein geändert werden muss. Dies erfolgt in einer für Ihren Bezirk beliehenen Zulassungsstelle. Bitte legen Sie neben dem:den Zulassungsschein:en unbedingt auch das Fahrzeugdokument und einen amtlichen Lichtbildausweis vor.

Sofern es sich um einen Wohnsitzwechsel innerhalb desselben Behördenbezirks handelt, ist nur eine Änderung der Adresse notwendig. Bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Behördenbezirk ist eine Ab- und Anmeldung bei vollen Kosten erforderlich.

Bitte vergessen Sie auch nicht, der Versicherung den neuen Hauptwohnsitz zu melden, damit Ihre Versicherungsdaten aktuell sind.

Wer gilt als berech­tigte:r Lenker:in meines Fahr­zeu­ges?

Als berechtigte:r Lenker:in gilt jene Person, die das Fahrzeug mit dem Willen der Fahrzeughalterin:des Fahrzeughalters und einer kraftfahrerrechtlichen Berechtigung lenkt.

In welchen Ländern benö­tige ich eine Inter­na­ti­o­nale Ver­si­che­rungs­karte (ehem. "Grüne Karte")?

Alle Informationen zur Internationalen Versicherungskarte finden Sie in unserem Kfz-Service zur Internationalen Versicherungskarte.

Wozu benö­tige ich die Inter­na­ti­o­nale Ver­si­che­rungs­karte (ehem. "Grüne Karte")?

Die Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) benötigen Sie, wenn Sie im Ausland unterwegs sind. Sie bestätigt das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Wird die Karte nicht vorgezeigt, kann eine Verwaltungsstrafe gegen Sie verhängt werden. Detaillierte Informationen zur Grünen Karte finden Sie auf unserer Kfz-Serviceseite.

Wie lange ist die Inter­na­ti­o­nale Ver­si­che­rungs­karte (ehem. "Grüne Karte") gültig?

Die Gültigkeitsdauer der Internationalen Versicherungskarte befindet sich auf der Karte. Mehr Informationen zur Internationalen Versicherungskarte erhalten Sie auf unserer Service-Seite zur Internationalen Versicherungskarte.

 

Was ist bei einer Kfz-Panne zu tun?

Sollten Sie eine Kfz-Produktvariante mit inkludiertem Pannenhilfe-Service abgeschlossen haben, rufen Sie bitte unser Schadensservice unter +43 (0)50 350 355 an, da die Abwicklung der Pannenhilfe ausschließlich über die unter der angegebenen Nummer rund um die Uhr erreichbare Notrufzentrale erfolgen kann.

Wo und wie kann ich einen Schaden melden?

Im Falle eines Kfz-Unfalls steht Ihnen unser telefonisches SchadensService unter der Nummer +43 (0)50 350 355 rund um die Uhr gerne zur Verfügung. Hier wird die Schadensschilderung telefonisch entgegengenommen und – sofern eine Kfz-Produktvariante mit inkludiertem Pannenhilfe-Service abgeschlossen wurde – z.B. die Vor-Ort-Pannenhilfe, Abschleppen oder die Bergung des Kfz bis zu einem bestimmten Betrag in die Wege geleitet.

Weiters haben Sie die Möglichkeit den Schadensfall sowohl mit Hilfe des Online Schadensformular auf unserer Website als auch über unsere losleben App zu melden.

Auto & Fahren

Ob für zwei oder vier Räder, für Ihr Fahrzeug oder für Sie als Lenker:in: Steigen Sie ein für eine Spritztour und entdecken Sie die passende Versicherung für sicheres Fahren.