Eine glückliche junge Frau sitzt in ihrem neuen Auto und nimmt den Autoschlüssel vom Verkäufer entgegen.
Ihre Fragen. Unsere Antworten.

FAQ Cars­ha­ring-Ver­si­che­rung

Sie haben Fragen zu unserer Carsharing-Versicherung? Wir haben die passenden Antworten. Klicken Sie einfach auf die gewünschte Frage und erhalten Sie Ihre Antwort.

Carsharing Versicherung

Wie bin ich beim Cars­ha­ring ver­si­chert?

Fahrzeuge von Carsharing-Diensten sind meist mit einer Vollkasko-Versicherung abgesichert. Der Versicherungsschutz ist bei Carsharing in der Regel automatisch im Mietpreis enthalten. Im Schadenfall zahlen Sie als Mieter:in allerdings einen Selbstbehalt.

 

Wann ist eine zusätz­li­che Cars­ha­ring Ver­si­che­rung sinn­voll?

Nur wenige Carsharing-Nutzer:innen wissen, dass der Selbstbehalt selbst bei kleinen Schäden sehr hoch sein kann. Für alle, die sorgenfrei mit ihrem Carsharing-Fahrzeug unterwegs sein möchten, empfiehlt sich eine separate Carsharing-Versicherung, die im Schadensfall den Selbstbehalt übernimmt.

 

Für welche Cars­ha­ring-Anbie­ter:innen gilt die Cars­ha­ring-Selbst­be­halts-Ver­si­che­rung?

Die Carsharing-Selbstbehalts-Versicherung gilt für alle Carsharing-Anbieter:innen, die Mietwägen mit einer österreichischen Zulassung haben.

Muss ich den Ver­si­che­rungs­ver­trag separat kün­di­gen?

Nein, der Versicherungsvertrag endet automatisch nach der jeweiligen gewählten Laufzeitvariante – entweder nach einem Monat oder nach 12 Monate.

Ver­län­gert sich mein Ver­si­che­rungs­ver­trag auto­ma­tisch?

Nein, der Vertrag verlängert sich nicht automatisch, sondern endet nach der jeweiligen gewählten Laufzeitvariante.

Wie oft ist die Prämie zu ent­rich­ten?

Die Prämie ist für den gewählten Versicherungszeitraum einmalig zu bezahlen.

Gibt es eine Ver­trags­va­ri­a­nte für die Über­nahme eines höheren Selbst­be­halts?

Nein, es gibt keine Option, die Übernahme des Selbstbehalts zu erhöhen.

Bin ich ver­si­chert, wenn ich mit dem Auto ins Ausland fahre?

Ja, bei Fahrten in Europa im geografischen Sinn besteht Versicherungsschutz.

Deckt die Kas­ko­ver­si­che­rung meines Privat-Pkws auch bei Cars­ha­ring?

Nein, damit ist nur Ihr privates Fahrzeug versichert und nicht das Auto, das Sie im Rahmen von Carsharing benutzen.

Gilt die Ver­si­che­rung auch, wenn die:der Ver­si­che­rungs­neh­mer:in Bei­fah­rer:in ist?

Nein, die:der Fahrer:in des Carsharing-Fahrzeugs muss auch die:der Versicherungsnehmer:in sein.

Online-Abschluss Carsharing-Versicherung

Gibt es für diesen Online-Abschluss Alters­be­schrän­kun­gen?

Für den Abschluss einer Carsharing-Selbstbehaltsversicherung gibt es keine Altersbeschränkung.

Wie erhalte ich meinen Ver­si­che­rungs­ver­trag?

Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie von uns unverzüglich eine E-Mail mit der Bestätigung des Zugangs sowie der Annahme des Antrages. Mit Zugang dieser E-Mail ist der Versicherungsvertrag abgeschlossen. In dieser E-Mail befindet sich Ihr gültiger Versicherungsvertrag (Polizze). Ergänzend erhalten Sie nochmals die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und die Allgemeinen Informationen übermittelt, die Sie bereits vor Abschluss heruntergeladen und bestätigt haben.

Melden eines Schadens

Was muss ich im Ver­si­che­rungs­fall tun?

Auf unserer Website haben Sie die Möglichkeit, einen Versicherungsfall aus Ihrer Carsharing Versicherung online zu melden. Oder Sie wenden sich telefonisch an das 24h-SchadenService der Wiener Städtischen: +43 (0) 50 350 355 (In- und Ausland).

Der Versicherungsfall muss jedenfalls innerhalb von vierzehn Tagen nach der Bezahlung der Selbstbehaltsvorschreibung des Kaskoversicherers des Carsharing-Anbieters bei der Wiener Städtischen gemeldet werden. 

Wann muss ich im Ver­si­che­rungs­fall die Polizei ver­stän­di­gen?

Bei folgenden Fällen muss unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige erstattet werden: Raub, Diebstahl, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen, mut- oder böswillige Handlungen Dritter, Brand, Explosion und bei Kollision mit Tieren oder mit einem unbekannten Fahrzeug (Parkschaden) des Carsharing-Fahrzeuges.

Kontaktmöglichkeiten

Ich habe noch zusätz­li­che Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie in unseren umfangreichen FAQs nicht fündig geworden sind, Fragen zu den Produkten haben oder uns eine Anregung mitteilen möchten, steht Ihnen Ihr:e Versicherungsberater:in bzw. unsere Serviceline unter +43 (0) 50 350 350 oder unter kundenservice@wienerstaedtische.at gerne zur Verfügung. Wir sind bemüht, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu regeln.


Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher:innen haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Sie können Ihre Beschwerde auch direkt bei uns bei folgender E-Mail-Adresse kundenservice@wienerstaedtische.at einbringen.

Cars­ha­ring-Ver­si­che­rung

Teilen macht Freude. Mit Carsharing sind Sie flexibel und nachhaltig mobil. Und damit Sie im Schadensfall nicht auf der Strecke bleiben: Mit der Übernahme des Selbstbehalts sind Sie auf der sicheren Seite.