Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Dokument beziehen sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
Mit diesen Informationen erfüllen wir die Informationspflichten nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG 2016) und E-Commerce-Gesetz (ECG).
Belehrung über das Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)
(gilt nur für Nicht-Lebensversicherungsverträge, die von Verbrauchern im Fernabsatz abgeschlossen wurden)
Rücktrittsrecht
Sie können vom Versicherungsvertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
Die Rücktrittsfrist beginnt am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrags, jedoch nicht, bevor Sie die Vertragsbedingungen und die Informationen, die Ihnen nach § 18a Abs. 8 FAGG in Verbindung mit den §§ 128 bis 135e VAG 2016 bzw. den Standesregeln für Versicherungsvermittlung vor Abschluss des Versicherungsvertrags zur Verfügung zu stellen sind, erhalten haben.
Haben Sie die Vertragsbedingungen und die Informationen gemäß Pkt. 2. nicht erhalten, so endet die Rücktrittsfrist jedenfalls zwölf Monate und 14 Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrags, es sei denn, Sie wurden über Ihr Rücktrittsrecht nicht gemäß § 18a Abs. 1 Z 16 FAGG belehrt.
Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie den Versicherer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten, informieren.
Die Rücktrittserklärung ist zu richten an:
Versicherer: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
Postadresse: 1010 Wien, Schottenring 30
Telefonnummer: + 43 50 350 350
Telefaxnummer: + 43 50 350 99 20000
E-Mail-Adresse: kundenservice@wienerstaedtische.at
Haben Sie den Versicherungsvertrag über eine Online-Benutzeroberfläche (wie eine Website) abgeschlossen, können Sie Ihr Rücktrittsrecht auch online unter https://www.wienerstaedtische.at/online-widerruf ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermittelt der Versicherer Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Rücktrittserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgeben.
Sie haben kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Reise- und Gepäckversicherungen oder über ähnliche kurzfristige Versicherungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.
Rücktrittsfolgen
Mit dem wirksamen Rücktritt enden ein allfällig bereits gewährter Versicherungsschutz und Ihre künftigen Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag.
Wenn Sie bereits Geldleistungen aus dem Versicherungsvertrag erhalten haben, haben Sie diese dem Versicherer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des Rücktritts, zu erstatten.
Wenn Sie bereits Prämien an den Versicherer geleistet haben, hat der Versicherer Ihnen diese unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen nach dem Erhalt der Rücktrittserklärung, zu erstatten. Haben Sie jedoch verlangt, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Rücktrittsfrist beginnt, so gebührt dem Versicherer eine der Deckungsdauer entsprechende Prämie und darf sich dieser daher den Teil der Prämie einbehalten, der auf die Zeit bis zum Erhalt der Rücktrittserklärung entfällt; dabei handelt es sich um 1/360 der – bei nach kürzeren Zeitabschnitten bemessenen Prämien entsprechend umgerechneten – Jahresprämie je Tag, an dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Im Falle der Nichtausübung des Rücktrittsrechts bleiben Sie an den Versicherungsvertrag gebunden und ist dieser wie vereinbart zu erfüllen.
Sie können von Ihrem Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in geschriebener Form (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zurücktreten.
Die Rücktrittsfrist beginnt mit der Verständigung vom Zustandekommen des Versicherungsvertrages (= Zusendung der Polizze bzw. Versicherungsschein), jedoch nicht, bevor Sie den Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder -änderung und diese Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben.
Die Rücktrittserklärung ist zu richten an: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group, Schottenring 30, Postfach 80, 1010 Wien, oder per E-Mail an kundenservice@wienerstaedtische.at oder per Fax an +43 50 350 99 - 20000. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden. Die Erklärung ist auch wirksam, wenn sie in den Machtbereich Ihres Versicherungsvertreters gelangt.
Mit dem Rücktritt enden ein allfällig bereits gewährter Versicherungsschutz und Ihre künftigen Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag. Hat der Versicherer bereits Deckung gewährt, so gebührt ihm eine der Deckungsdauer entsprechende Prämie. Wenn Sie bereits Prämien an den Versicherer geleistet haben, die über diese Prämie hinausgehen, so hat sie Ihnen der Versicherer ohne Abzüge zurückzuzahlen.
Ihr Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat, nachdem Sie den Versicherungsschein einschließlich dieser Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben, es sei denn, diese Belehrung wäre derart fehlerhaft, dass sie Ihnen die Möglichkeit nimmt, Ihr Rücktrittsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben.
Datenschutzhinweis (Informationen gemäß Art 13,14 DSGVO)
Die angegebenen Daten werden von der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group, 1010 Wien, Schottenring 30, zur Bearbeitung Ihres Versicherungsantrages und bei Zustandekommen eines Versicherungsverhältnisses zur Vertragserfüllung gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit b) DSGVO verarbeitet. Weiterführende Informationen z. B. zu Ihren Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch oder Datenübertragbarkeit, finden Sie in unseren Datenschutzinformationen auf unserer Website unter https://www.wienerstaedtische.at/datenschutzinformationen.html. Sollten Sie diese Informationen in Papierform wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsberater oder besuchen Sie uns in einer unserer Geschäftsstellen. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: datenschutz@wienerstaedtische.at.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Dokument beziehen sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Dokument beziehen sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
Versicherte Risiken und Leistungen
Die Informationen über das zu versichernde Risiko bzw. die damit im Zusammenhang stehenden Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte den vor Ihrem Versicherungsabschluss bereitgestellten Unterlagen.
Leistungsausschlüsse
In den Gesetzen sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind Einschränkungen und Ausschlüsse vom Versicherungsschutz formuliert, wie beispielsweise für:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufzählung nur demonstrativ und daher nicht abschließend ist.
Änderung der Prämie oder des Versicherungsschutzes
Der Versicherer ist berechtigt, bei Veränderung nachstehender Faktoren eine Änderung der Prämien oder des Versicherungsschutzes vorzunehmen:
Für die beantragte Auslandsreisekrankenversicherung nach Tarif RE/RF betrug die durchschnittliche jährliche Prämienerhöhung der letzten fünf Jahre 0%. Prämienerhöhungen in der Vergangenheit lassen keine zwingenden Rückschlüsse auf jene in der Zukunft zu. Hingewiesen wird jedenfalls darauf, dass die Anpassung dazu führen kann, dass Prämien während der Vertragslaufzeit erheblich ansteigen.
Wird die Versicherungsprämie aufgrund einer Veränderung der oben angeführten Faktoren erhöht, so kann der Versicherungsnehmer dieser innerhalb eines Monats nach Empfang der Mitteilung des Versicherers, die die Möglichkeit der Ablehnung der Anpassung zu enthalten hat, schriftlich widersprechen und verlangen, dass ihm der Versicherer ein Angebot für die Fortsetzung des Vertrages mit höchstens gleichbleibender Prämie und angemessen geändertem Leistungsumfang unterbreitet. Im Falle eines Widerspruches ist der Versicherer später nicht mehr verpflichtet, eine Anpassung der Versicherungsleistungen zu vorzunehmen.
Bloß vom Älterwerden des Versicherten oder von der Verschlechterung seines Gesundheitszustandes abhängige Anpassungen dürfen jedenfalls nicht vereinbart werden.
Gewinnbeteiligung
Der gewählte Tarif unterliegt keiner Gewinnbeteiligung.
Ende des Versicherungsvertrages
Der Versicherungsvertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Der Versicherungsvertrag endet jedoch in nachstehenden Fällen:
Für die Versicherung geltende steuerliche Regelungen
Die Prämien der Krankenversicherung unterliegen einer 1%igen Versicherungssteuer (§ 6 Abs. 1 VersStG).
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Selbstständige die Möglichkeit, Werbungskosten geltend zu machen.
Die jeweilige abgabenrechtliche Behandlung ist von Ihren persönlichen Verhältnissen abhängig und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Offene abgabenrechtliche Fragen richten Sie bitte an Ihren Steuerberater.
Dienstgeber können auch bis zu EUR 300,– als steuerfreie Zukunftssicherung für ihre Mitarbeiter geltend machen, die in eine Lebens, Unfall und/oder Krankenversicherung investiert werden kann.
Bericht über die Solvabilität und Finanzlage
Der Bericht ist auf unserer Homepage unter wienerstaedtische.at/unternehmen/investor-relations/berichte abrufbar.
- für Versicherungsnehmer mit Sitz in Österreich
Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Republik Österreich entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika oder andere Länder erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder österreichische Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Diese Bestimmungen gelten nicht für Verbraucher im Sinne des §1 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).
- for Insured registered outside of Austria
No (re)insurer shall be deemed to provide cover and no (re)insurer shall be liable to pay any claim or provide any benefit hereunder to the extent that the provision of such cover, payment of such claim or provision of such benefit would expose that (re)insurer to any sanction, prohibition or restriction under United Nations resolutions or the trade or economic sanctions, laws or regulations of the European Union, Austria or the United States of America (provided that this does not violate any regulation or specific national law applicable to the undersigned (re)insurer).
These provisions do not apply to consumers within the meaning of §1 of the Consumer Protection Act (KSchG).