FAQs
HÄUFIG GESTELLTE FRAGENWas genau beinhaltet eigentlich eine KFZ-Haftpflichtversicherung?
An wen wende ich mich bei einer Panne oder wenn ich ins Krankenhaus muss?
Welche Versicherungen kann ich steuerlich nutzen?
Diese und viele andere wichtige Fragen und Antworten finden Sie in den folgenden Bereichen:
Kfz
Wie kann ich mein Fahrzeug anmelden bzw. abmelden?
Die Anmeldung Ihres Fahrzeugs muss in jenem politischen Bezirk erfolgen, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet. Innerhalb dieses Bezirks kann die Anmeldung in jeder beliebigen Zulassungsstelle erfolgen.
Sie benötigen folgende Unterlagen: Typenschein oder COC-Papier (Certificate of Conformity – seit 1.Juli 2007 wird dieses Dokument erstellt, nachdem die Fahrzeugdaten in die Genehmigungsdatenbank eingespielt wurden), Kaufvertrag und gültiges Prüfgutachten für Gebrauchtfahrzeuge, Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug bei juristischen Personen, Versicherungsbestätigung, Personalausweis, sowie eine Vollmacht, sofern jemand in Ihrem Namen die Anmeldung durchführt.
Die aktuellen Kosten für die Anmeldung entnehmen Sie bitte hier: Anmeldekosten
Eine Abmeldung ist in jeder österreichischen Zulassungsstelle möglich (unabhängig vom Versicherungsunternehmen, durch das die Stelle betrieben wird). Kosten fallen keine an, da bereits im Zuge der Anmeldung alle weiteren Kosten für Änderungen abgedeckt werden.
Sie benötigen folgende Unterlagen: Typenschein oder COC-Papier, Zulassungsschein, Nummerntafeln, Ausweis, Vollmacht (wenn Sie die Abmeldung nicht persönlich vornehmen).
Wie komme ich zu einem Wunschkennzeichen?
Bitte lassen Sie Ihr Wunschkennzeichen am Verkehrsamt bewilligen. Sie erhalten dort einen Antrag bzw. eine Reservierungsbestätigung geben eine Gebühr von EUR 227,20. Bei der Abholung des Kennzeichens bei Ihrer Zulassungsstelle weisen Sie bitte diese Reservierungsbestätigung des Wunschkennzeichens vor.
Für die Kennzeichentafeln ist hier der reguläre Kennzeichenpreis von derzeit EUR 18,00 sowie zusätzlich für die neue §57a-Begutachtungsplakette („Pickerl“) derzeit EUR 1,45 zu entrichten (Stand Okt. 2010).
Das Recht zur Führung eines Wunschkennzeichens erlischt nach 15 Jahren und kann im Anschluss daran neu beantragt werden.
Was habe ich bei einer Änderung meines Hauptwohnsitzes zu beachten?
Bitte beachten Sie, dass bei einer Änderung Ihres Hauptwohnsitzes auch die Adresse im Zulassungsschein und das Genehmigungsdokument (Typenschein, COC Papier) geändert werden muss. Dies erfolgt in einer für Ihren Bezirk beliehenen Zulassungsstelle. Bitte legen Sie unbedingt einen Lichtbildausweis vor.
Sofern es sich um einen Wohnsitzwechsel innerhalb desselben Behördenbezirks handelt, ist nur eine Änderung der Adresse notwendig. Bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Behördenbezirk ist eine Ab- und Anmeldung bei vollen Kosten erforderlich.
Bitte vergessen Sie auch nicht, der Versicherung den neuen Hauptwohnsitz zu melden, damit Ihre Versicherungsdaten aktuell sind.
Was ist eine KFZ-Haftpflichtversicherung?
Der Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, um eine Kennzeichen-Tafel zu erhalten und damit sein Fahrzeug in Betrieb nehmen zu dürfen. Mit der KFZ-Haftpflichtversicherung werden Sach-, Personen- und Vermögens-Schäden bezahlt, die der Versicherungsnehmer anderen mit seinem Kfz zugefügt hat. Dadurch wird dem/den Verkehrsopfer/n die Wiedergutmachung des Schadens gesichert.
Was ist eine KFZ-Kaskoversicherung?
Durch eine KFZ-Kaskoversicherung werden Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Die Leistung der KFZ-Kaskoversicherung richtet sich nach der gewählten Produktvariante. Man unterscheidet zwischen Voll-, Parkschaden- und Teilkasko.
Wie funktioniert das Bonus-Malus System?
Das Bonus-Malus System gilt für PKW, Kombi und LKW bis 1,5 T Nutzlast sowie Taxis und Mietwägen.
Meldet man das erste Mal ein Fahrzeug an, so beginnt man in der Grundstufe 09. Für jedes schadenfreie Jahr wird man um eine Stufe herabgestuft (z.B. von 09 auf 08). Im Falle eines KFZ-Haftpflichtschadens erfolgt eine Umstufung zur Hauptfälligkeit um drei Stufen (z.B. von 09 auf 12).
Für eine Umstufung ist immer ein Mindestmaß an Versicherungszeit (bei erstmaliger Umstufung sechs Monate, sonst neun Monate) innerhalb des Beobachtungszeitraumes erforderlich. Als Beobachtungszeitraum gilt immer der 1.10. eines Jahres bis zum 30.9. des darauf folgenden Jahres.
In welchen Ländern benötige ich eine „Grüne Karte“?
Mit dem Auto ins Ausland? Denken Sie rechtzeitig an die „Grüne Karte“!
In den meisten europäischen Staaten ist das amtliche Fahrzeugkennzeichen als Nachweis einer gültigen Versicherung ausreichend, in manchen wie zB. Albanien oder Mazedonien ist das Mitführen der so genannten „Grünen Karte“ gesetzlich vorgeschrieben. Die „Grüne Karte“ bescheinigt bei Fahrten ins Ausland das Bestehen einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Bevor Sie mit dem Auto ins Ausland fahren, informieren Sie sich bitte über den örtlichen Geltungsbereich Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung, da in bestimmten Ländern ein zusätzlicher Versicherungsschutz erforderlich ist. Der örtliche Geltungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung der Wiener Städtischen erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn.
In welchen europäischen Ländern muss die „Grüne Karte“ auf jeden Fall mitgeführt werden?
Albanien (AL)
Bosnien-Herzegowina (BIH)
Mazedonien (MK)
Moldawien (MD)
Montenegro (MNE*)
Ukraine (UA)
Weißrussland (BY)
*Seit 1.2.2012 gibt es ein eigenes Staatenkennzeichen für Montenegro (MNE). Achten Sie daher ab sofort bei Reisen nach Montenegro, dass eine Grüne Karte mit dem neuen Staatenkennzeichen (MNE) mitgeführt wird. Das Staatenkennzeichen SRB, das bis 1.2.2012 für Serbien und Montenegro gemeinsam galt, ist nur mehr für Serbien gültig. Für die Einreise nach Serbien ist seit 1.1.2012 keine Grüne Karte mehr zwingend notwendig, wir empfehlen nach wie vor die Mitnahme der Grünen Karte.
Es ist sinnvoll, die „Grüne Karte“ (Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr = IVK) auch in jenen Ländern mitzuführen, in denen sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Es kommt immer wieder vor, dass sie bei Kontrollen im jeweiligen Land verlangt wird (z.B. Italien, Kroatien etc.).
Was ist bei Reisen in Ländern mit außereuropäischen Territorien (z.B. Türkei, Russland) zu berücksichtigen?
Erforderlich ist das Mitführen der kostenpflichtigen „Großen Grüne Karte“, die vor Reiseantritt abzuschließen ist.
Für welche Länder ist die kostenpflichtige „Große Grüne Karte“ erforderlich bzw. abschließbar?
Israel (IL)
Marokko (MA)
Russland (RUS)
Tunesien (TN)
Türkei (TR)
Ohne „Große Grüne Karte“ haben Sie keinen Versicherungsschutz in diesen Ländern!
Für den Iran (IR) wird trotz Grüne-Karten-Abkommen kein Versicherungsschutz ausgestellt.
Wo gilt die „Grüne Karte“ nicht?
Im Kosovo
Was ist im Rahmen der „Große Grüne Karte“ versichert?
Standardmäßig die Kfz-Haftpflicht. Ist eine Erweiterung auf eine bestehende Kfz-Kasko- oder -Insassenunfall (z.B. Personenkasko) gewünscht, kann das vor Reiseantritt beantragt werden.
Wann muss eine Grenzversicherung abgeschlossen werden?
Eine Grenzversicherung ist für jene Länder abzuschließen, in denen die „Grüne Karte“ als Nachweis für einen aufrechten Kfz-Haftpflicht-Schutz nicht gilt oder anerkannt wird.
Was ist eine Grenzversicherung?
Reisen Sie in ein Land ein, in dem die „Grüne Karte“ nicht als Versicherungsnachweis gilt oder anerkannt wird, ist eine kostenpflichtige Grenzversicherung vor Ort abzuschließen. Die Prämie ist bei der Einreise zu bezahlen.
Die Grenzversicherung weist nach, dass das Fahrzeug, mit dem eingereist wird, kfz-haftpflichtversichert ist. Trotz der oft hohen Versicherungsprämien sind die nationalen Deckungssummen meist sehr niedrig – im Schadensfall werden weitaus geringere Leistungen als in Österreich ausbezahlt.
Da die Prämien unterschiedlich sind, ist es ratsam, sich vor Antritt einer Reise entweder bei einem Autofahrerklub oder bei der Botschaft des Landes zu informieren.
Was ist vor einer Fahrt in den Urlaub zu beachten?
- Überprüfen Sie, ob die „Grüne Karte“ abgelaufen ist. Ist dies der Fall, beantragen Sie bitte umgehend eine neue.
- Reisen Sie in Länder, wo die „Große Grüne Karte“ erforderlich ist, besorgen Sie sich diese vor Reiseantritt.
- Der Aufkleber für das Staatenkennzeichen („A-Pickerl“) auf dem Auto ist notwendig, wenn Sie noch kein EU-konformes Kennzeichen haben. Außerhalb der EU ist es ratsam, dieses neben dem EU-Kennzeichen anzubringen.
Wo bekomme ich die „Grüne Karte“?
Sie können diese bequem online anfordern oder sich rund um die Uhr an unser telefonisches Kundenservice unter der Nummer 050 350 350 (aus dem Ausland +43 50 350 350) wenden.
Bitte bedenken Sie den notwendigen Postweg und fordern Sie das Dokument rechtzeitig vor Reiseantritt an!
Wir wünschen Ihnen einen sorgenfreien Urlaub!
Was ist bei einer Kfz-Panne zu tun?
Sollten Sie eine Kfz-Produktvariante mit inkludiertem Pannenhilfe-Service abgeschlossen haben, rufen Sie bitte unser SchadenService unter 050 350 355 (aus dem Ausland +43 50 350 355) an, da die Abwicklung der Pannenhilfe ausschließlich über die unter der angegebenen Nummer rund um die Uhr erreichbare Notrufzentrale erfolgen kann.
Wo und wie kann ich einen Schaden melden?
Im Falle eines Kfz-Unfalls steht ihnen unser telefonisches SchadenService unter der Nummer 050 350 355 (aus dem Ausland +43 50 350 355) rund um die Uhr gerne zur Verfügung. Hier wird die Schadenschilderung telefonisch entgegengenommen und – sofern eine Kfz-Produktvariante mit inkludiertem Pannenhilfe-Service abgeschlossen wurde – z.B. die Vor-Ort-Pannenhilfe, Abschleppen oder die Bergung des Kfz bis zu einem bestimmten Betrag in die Wege geleitet.
Weiters haben Sie die Möglichkeit den Schadensfall sowohl mit Hilfe des Online Schadenformular auf unserer Homepage als auch über unser SchadenService-App für iPhones und Android Handys zu melden.
Wohnen
Was beinhaltet eine Haushaltsversicherung?
Die Haushaltsversicherung kommt für Schäden an Ihrem Wohnungsinhalt (alle beweglichen Sachen, die dem privaten Gebrauch und Verbrauch dienen) auf, die entstanden sind durch:
- Brand, direkter/indirekter Blitzschlag, Explosion
- Versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl, Vandalismus, einfachen Diebstahl oder Raub
- Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Felssturz, Erdrutsch
- Austritt von Leitungswasser
- Glasbruch
Die Haushaltsversicherung der Wiener Städtischen zeichnet sich außerdem durch hohe Haftungssummen für Wertsachen, wie Bargeld oder Schmuck, sowie durch Neuwertersatz und Unterversicherungsverzicht im Schadensfall aus.
Was beinhaltet eine Eigenheimversicherung?
Die Eigenheimversicherung kommt sowohl für Schäden an Ihrem Wohnungsinhalt als auch für Schäden am Gebäude selbst auf, die entstanden sind durch
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl, Raub
- Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Felssturz, Erdrutsch
- Leitungswasser
- Glasbruch
Mit ihrer Eigenheimversicherung bietet die Wiener Städtische Hausbesitzern auch umfassenden Versicherungsschutz bei Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen und Erdbeben.
Wofür brauche ich eine Privat- und Sporthaftpflichtversicherung bzw. eine Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung?
Die Privat- und Sporthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Schadenersatzverpflichtungen aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson, auf Tätigkeitsschäden (Schäden, die durch bzw. bei der Verwendung von fremden Gegenständen entstehen, wobei eine bewusste oder gewollte Einwirkung auf eine beschädigte Sache erfolgte), Beschädigung von kurzfristig angemieteten Räumen und Inventar. Nicht versichert sind betriebliche, berufliche, oder gewerbsmäßige Tätigkeiten. Je nach gewählter Variante gilt die Versicherung in Europa im geographischen Sinn, oder auch weltweit. Eine Haftpflichtversicherung ist gerade für Privathaushalte dringend zu empfehlen, da nach „Bürgerlichem Gesetzbuch“ grundsätzlich für Schäden in voller Höhe gehaftet wird.
Besteht keine Absicherung, muss der Schädiger den angerichteten Schaden aus eigener Tasche bezahlen und das kann teuer werden.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt:
- die Prüfung der Frage, ob überhaupt und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht,
- den Ersatz der berechtigten Ansprüche sowie
- die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Die Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Schadenersatzverpflichtungen, die Sie als Haus- und Grundbesitzer, u.a. auch als Bauherr bei Durchführung von Abbruch-, Bau-, Reparatur- und Grabarbeiten an der versicherten Liegenschaft treffen.
Kann ich meine Haushaltsversicherung mitnehmen wenn ich umziehe?
Selbstverständlich kann Ihre Versicherung auf Ihre neue Wohnung übernommen und in Bezug auf Größe und Ausstattung angepasst werden. Gerne können Sie uns diesbezüglich online kontaktieren.
Durch rechtzeitige Meldung gewährleisten Sie, dass Ihr Umzugsgut auch während der Übersiedelung versichert ist.
Bevorzugen Sie ein persönliches Beratungsgespräch mit fachmännischer Unterstützung bei der Bestimmung der passenden Ausstattungsvariante und Versicherungssumme, stellen wir gerne einen Kontakt mit Ihrem Betreuer her.
Was passiert mit meiner Versicherung, wenn ich mein Haus verkaufe?
Der Käufer des Hauses wird durch den Erwerb selbst Versicherungsnehmer. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall unser Kundenservice online oder rund um die Uhr unter der Servicenummer 050 350 350 (aus dem Ausland +43 50 350 350), damit die Versicherung auf den neuen Eigentümer übertragen werden kann.
Für die Anpassung Ihrer Versicherungsdaten an Ihr neues Lebensumfeld stellen wir gerne einen Betreuerkontakt für ein persönliches Beratungsgespräch her.
Was passiert mit einer bereits bestehenden Versicherung, wenn ich ein Haus kaufe?
Durch den Erwerb des Hauses werden Sie selbst Versicherungsnehmer. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall unser Kundenservice online oder rund um die Uhr unter der Servicenummer 050 350 350 (aus dem Ausland +43 50 350 350), damit die Versicherung nach Ihren Wünschen angepasst werden kann.
Gesundheit
Welche Vorteile habe ich durch eine private Krankenversicherung?
Bei einer privaten Krankenversicherung sind je nach persönlichem Bedarf unterschiedliche Varianten wählbar. Eine Sonderklasse-Versicherung gestaltet Ihren Krankenhausaufenthalt angenehmer. Hier haben Sie die Möglichkeit zwischen einem Tarif für Einbett- oder Zweibettzimmer zu wählen. Ihr Krankenhaus (auch ein Privatspital) und Ihren Arzt können Sie selbst aussuchen.
Aus einer Taggeld-Versicherung, erhalten Sie einen vereinbarten fixen Betrag pro Tag im Krankenhaus.
Für ambulante schul- oder auch alternativmedizinische Heilbehandlungen wählen Sie einen unserer ambulanten Tarife.
Welche Krankenhäuser kann ich im Zuge meiner Sonderklasse-Versicherung besuchen?
Aus welchen Einrichtungen Sie wählen können, entnehmen Sie bitte dem aktuellen Verzeichnis der Vertragskrankenhäuser für das Jahr 2012. Mit unseren Vertragskrankenhäusern werden die Kosten direkt verrechnet.
Wo finde ich die aktuellen BESSER-LEBEN-Angebote?
Warum ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?
Etwa 75 % aller Unfälle passieren in der Freizeit. Da die gesetzliche Unfallversicherung für die Freizeit keine Deckung vorsieht, ist es sinnvoll sich auch für diesen Bereich abzusichern. Die verschiedenen Bausteine der Unfallversicherung, wie zum Beispiel Spitalgeld, Bergungskosten, Absicherung im Falle von Invalidität oder Unfalltod, bieten optimalen Schutz.
Vorsorge
Warum soll ich vorsorgen?
Eine private Vorsorge ist aus vielerlei Gründen äußerst sinnvoll. Beispielsweise zur Bildung von Kapital, als Absicherung der Angehörigen für den Ablebensfall, um sich den Lebensstandard im Alter erhalten zu können, zur Ausgleichung der Pensionslücke und Ergänzung zur gesetzlichen Pension oder um die Begräbniskosten abdecken zu können. Je nachdem was für Sie persönlich wichtig ist, haben Sie die Möglichkeit aus unserer breiten Produktpalette zu wählen.
Gerne vereinbaren wir ein persönliches Beratungsgespräch zu diesem wichtigen Thema.
Was ist der Unterschied zwischen einer klassischen und einer fondsgebundenen Lebensversicherung?
Bei einer klassischen Lebensversicherung wird Ihre Nettoprämie exklusive anfallender Kosten im Deckungsstock mit einem bestimmten Garantiezinssatz veranlagt. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen wählen Sie ganz nach Ihrer Risikofreudigkeit selbst Ihre Veranlagungsstrategie, welche auch während der Laufzeit immer wieder geändert werden kann.
Gerne vereinbaren wir ein persönliches Beratungsgespräch zu diesem wichtigen Thema.
Was ist der Deckungsstock laut VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz)?
Als Deckungsstock bezeichnet man ein Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens, das
getrennt vom übrigen Vermögen des Unternehmens zu verwalten ist. Der Deckungsstock ist in der Höhe des Deckungserfordernisses des direkten Gesamtgeschäfts zu bilden. Als Deckungserfordernis werden die bedeckungspflichtigen versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung, in der Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung und in der Unfallversicherung nach der Lebensversicherung definiert. Die Versicherungsunternehmen haben dafür zu sorgen, dass das Deckungserfordernis durch die dem Deckungsstock gewidmeten Vermögenswerte stets voll erfüllt ist.
Deckungsstöcke gewährleisten die Erfüllbarkeit der rechtlichen Ansprüche der Versicherungsnehmer.
Wo kann ich den Wertstand meiner fondsgebundenen Lebensversicherung erfahren?
Der Wertstand Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung ist für Sie jederzeit unter Angabe Ihres 4- stelligen PIN Codes unter der Telefonnummer 050 350 351 (aus dem Ausland +43 50 350 351) abrufbar. Ein aktueller Wertstand wird außerdem einmal jährlich per Post an unsere Kunden versendet.
Was passiert wenn ich meine Prämie einmal nicht zahlen kann?
FFür Fälle wie Arbeitslosigkeit oder Karenzzeit bietet die Wiener Städtische gewisse Zusatztarife an, die Sie in Ihren Vertrag einschließen können um abgesichert zu sein. Selbstverständlich gibt es bei unseren Produkten auch die Möglichkeit einer Prämienfreistellung oder einer Prämienreduktion. Bitte kontaktieren Sie Ihren Berater oder unser telefonisches Kundenservice rund um die Uhr unter der Telefonnummer 050 350 350 (aus dem Ausland +43 50 350 350) um sicher zu gehen, dass die Voraussetzungen in Ihrem Vertrag hierfür gegeben sind.
Wie kann ich wichtige Vertragsdaten ändern?
Für Adressänderungen, Namensänderung oder Änderungen Ihrer Bankdaten stehen Ihnen entsprechende Formulare zur Verfügung.
Was bedeutet "ausgestoppt" in Zusammenhang mit der Zukunftsvorsorge?
Einige Anbieter der Zukunftsvorsorge haben ab einem bestimmten Verlust die Aktienquote auf 0 gestellt - somit können AnlegerInnen nicht mehr von den Aktienerträgen profitieren. Konkret bedeutet diese Folge der Finanzkrise, dass für die bisher eingezahlten Prämien und die erhaltenen Förderungen nicht mehr als die Kapitalgarantie herauskommen wird. Die Prämienpension der Wiener Städtischen ist von dieser Problematik NICHT betroffen.
Schaden / Leistung
Wo und wie kann ich einen Schaden aus dem Bereich Wohnen oder Mobilität melden?
Um einen Schaden zu melden, steht Ihnen unser telefonisches SchadenService unter der Nummer 050 350 355 (aus dem Ausland +43 50 350 355) rund um die Uhr zur Verfügung.
Gerne können Sie auch eines unserer online Schadenformulare verwenden:
Nähere Informationen finden Sie im Bereich SchadenService.
Wo und wie kann ich einen Versicherungsfall zur VISA-Reiseversicherung melden?
Sie haben die Möglichkeit, einen Versicherungsfall telefonisch rund um die Uhr unter der Servicenummer 050 350 356 (aus dem Ausland +43 50 350 356) zu melden.
Gerne können Sie auch eines unserer online Schadenformulare verwenden:
Nähere Informationen finden Sie im Bereich SchadenService.
Wo und wie kann ich einen Leistungsfall aus dem Bereich Gesundheit melden?
Für die Inanspruchnahme einer Taggeld- oder Krankengeld-Leistung können Sie eines unserer online Leistungsformulare verwenden:
Für Leistungen aus Ihrer Sonderklasseversicherung geben Sie bitte bei der Aufnahme im Krankenhaus Ihre Versicherungsdaten bekannt. Die Abwicklung erfolgt in diesem Fall über das Spital.
Bei Leistungen aus aktuellen ambulanten Tarifen (z.B. Arzthonorare, Medikamentenrechnungen, Rechnungen über alternative Heilbehandlungen) wird Ihnen die Differenz zwischen der verrechneten medizinischen Leistung und dem Erstattungsbetrag der Sozialversicherung bis zu Ihrer Jahreshöchstleistung erstattet.
Beachten Sie bitte, dass die Sozialversicherung vorleistungspflichtig ist.
Im Falle einer Leistungserbringung durch die Krankenkasse legen Sie die Belege dem Abrechnungsschreiben der Krankenkasse in Kopie bei.
Ansonsten senden Sie uns bitte alle Honorarnoten und Rechnungen im Original.
Nähere Informationen finden Sie im Bereich LeistungService.
Für weiterführende Informationen erreichen Sie uns telefonisch rund um die Uhr unter der Servicenummer 050 350 350 (aus dem Ausland +43 50 350 350).
Krankheit oder Unfall im Urlaub? Was ist im Ernstfall zu tun?
Im Notfall informieren sie uns bitte so rasch wie möglich telefonisch rund um die Uhr unter der Servicenummer 050 350 350 (aus dem Ausland +43 50 350 350)
Bei stationärer Behandlung im Ausland oder im Falle eines notwendigen Heimtransportes, machen sie bitte folgende Angaben:
- Name, Geburtsdatum und Wohnsitz des versicherten Patienten
- Name, Adresse und Telefonnummer des behandelnden Arztes bzw. des Krankenhauses
- Art der Erkrankung oder Unfallverletzung, Krankheitszustand und Transportfähigkeit, bei Verstorbenen ist die Todesursache anzugeben
- Name, Adresse und Telefonnummer der Kontaktperson, die neben dem behandelnden Arzt für Auskünfte zur Verfügung steht
- Datum des Internet Antrags
- VersicherungsbeginnAufgrund dieser Angaben wird über die Übernahme der Behandlungskosten bzw. die Durchführung des Transportes entschieden. Nach Inanspruchnahme von ambulanten Leistungen aus Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung reichen Sie bitte im Nachhinein die entsprechenden Rechnungen zur Rückerstattung der entstandenen Kosten bei uns ein. Bitte beachten Sie, dass die Sozialversicherung vorleistungspflichtig ist.
Wo und wie kann ich einen Leistungsfall aus dem Bereich Vorsorge melden?
Bei Erreichen des individuell geplanten Ablaufs Ihrer gewählten Vorsorgeform oder im Ablebensfall der versicherten Person kontaktieren Sie uns zur Leistungserbringung bitte über unser online Kontaktformular.
Wo und wie kann ich einen Personenunfall melden?
Gerne können Sie einen Unfall über unser online Schadenformular melden.
Nähere Informationen finden Sie im Bereich LeistungService.
Wo und wie kann ich einen Rechtsschutzfall melden?
Gerne können Sie einen Versicherungsfall über unser online Schadenformular melden.
Nähere Informationen finden Sie im Bereich SchadenService.
Wo und wie kann ich einen Schaden aus dem Bereich BusinessClass melden?
Gerne können Sie einen Schaden aus Ihrer Business Class-Versicherung über unser online Schadenformular melden.
Nähere Informationen finden Sie im Bereich SchadenService.
Wo und wie kann ich einen Schaden aus dem Bereich Allgemeine Haftpflichtversicherung melden?
Gerne können Sie einen Versicherungsfall über unser online Schadenformular melden.
Nähere Informationen finden Sie im Bereich SchadenService.
Urlaub
Ich habe eine Visa Karte oder MasterCard mit Versicherungsschutz. Welche Leistungen sind hier inkludiert?
Mit der Visa Karte oder MasterCard zahlen und Reiseschutz genießen. Nähere Informationen dazu finden sie hier.
Die Qual der Wahl - welche Reiseversicherung wähle ich für meinen Urlaub?
TOP MED Reise ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung, die weltweit gültig ist. Hier sind die ersten sechs Wochen einer Auslandsreise beliebig oft im Jahr versichert.
Bei der Mondial Reiseversicherung besteht nicht nur die Möglichkeit einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Auch eine Reisegepäckversicherung und eine Stornoversicherung sind hier wählbar. Der Versicherungsschutz erstreckt sich über sechs Wochen pro Reise.
Die Reiseversicherung für Inländer im Ausland, auch RVI, ist bis zu einem maximalen Zeitraum von zwölf Monaten abschließbar. Sie eignet sich beispielsweise gut für Studenten, die ein Auslandssemester planen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Krankheit oder Unfälle.
Die Reisekasko Versicherung bietet Schutz bei Schäden am Fahrzeug im In- und Ausland. Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Kundenservice telefonisch rund um die Uhr unter der Servicenummer 050 350 350 (aus dem Ausland +43 50 350 350) zur Verfügung.
Besuch aus dem Ausland – wie kann ich diesen versichern?
Mit der Reiseversicherung für Ausländer, auch RVA ist Ihr Besuch bestens geschützt. Ob nun mit der Variante für maximal drei Monate und einem limitierten Versicherungsschutz von maximal EUR 30.000 für eine Prämie von EUR 20 pro Person und Monat oder einer Dauer von maximal zwölf Monaten, einer unlimitierten Versicherungssumme und einer Prämie von EUR 60 pro Person und Monat. Bei Krankheit oder Unfall sind Sie bestens abgesichert. Abschließbar ist diese Versicherung in jeder unserer Geschäftsstellen. Nähere Informationen zum Produkt finden Sie auch in unserem Musterantrag.
Wofür brauche ich eine Reisekasko Versicherung?
Die Reisekasko Versicherung bietet Schutz bei Schäden am Fahrzeug im In- und Ausland. Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Kundenservice telefonisch rund um die Uhr unter der Servicenummer 050 350 350 (aus dem Ausland +43 50 350 350) zur Verfügung.
Allgemeines
Meine Lebenssituation hat sich verändert. Ich möchte meine Versicherungsverträge aktualisieren. An wen kann ich mich diesbezüglich wenden?
Wohin kann ich mich für eine Änderung meiner persönlichen Daten wenden?
Eine Änderung Ihrer persönlichen Daten ist aufgrund notwendiger Datenschutzvorkehrungen ausschließlich in schriftlicher Form möglich.
Wenden Sie sich dafür bitte an unser Kundenservice unter kundenservice@staedtische.co.at oder an Ihre zuständige Landesdirektion. Gerne können Sie Ihre persönlichen Daten auch über unsere Onlineformulare ändern.
Bitte beachten Sie, dass wir bei einer Namensänderung ein Dokument als Nachweis benötigen.
Warum muss ich EUR 1,50 bei Überweisung mittels Erlagschein bezahlen?
Eine Nachkalkulation der verschiedenen Formen des Prämieninkassos ergab, dass die Kosten bei Bezahlung mittels Erlagschein um rund EUR 1,50 höher sind, als bei der für Sie und für uns kostengünstigeren Form – der Abbuchung per Lastschrift.
Die sogenannte „Erlagscheingebühr“ ist jedoch keine Gebühr für die Überweisung selbst. Es handelt sich vielmehr um eine verkürzende Bezeichnung für den internen Mehraufwand, der bei einem Unternehmen anfällt, wenn der Kunde Erlagscheinzahlung verlangt. Dieser Mehraufwand geht über die Kosten des Erlagscheines weit hinaus und umfasst etwa auch Portokosten, Papier, Druck und Lagerkosten und vor allem auch den Aufwand für händische Nachbearbeitung.
Der geforderte Mehrbetrag entspricht diesen zusätzlichen Leistungen.
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir für diese Mehraufwendungen ein angemessenes Entgelt in Rechnung stellen müssen (§ 36 Abs.1 und § 41b VersVG). Dies gilt auch für Internet-Überweisungen.
Die Abbuchung per Lastschrift hat neben den niedrigsten Kosten noch einen weiteren bedeutenden Vorteil. Als Kunde müssen Sie sich nicht um die Einzahlung der Prämie kümmern. Dann obliegt es unserem Unternehmen, die Prämie am letztmöglichen Tag, aber dennoch fristgerecht, abzubuchen.
Für den Fall, dass Sie diese Kosten vermeiden wollen, und sich für die kostengünstigere Form der Prämienzahlung entscheiden, teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung mit. Bitte verwenden Sie dafür unser spezielles online Formular.
Welche meiner Verträge kann ich beim Finanzamt steuerlich geltend machen?
Als Sonderausgaben absetzbar gemäß § 18 EStG sind Prämien für:
- Lebenslange Rentenversicherungen
- Versicherungen auf Ableben
- Bestattungskostenversicherungen
- Berufsunfähigkeitspensionsversicherungen
- Freiwillige Unfall- und Krankenversicherungen
- Er- und Ablebensversicherungen, sofern sie vor dem 1.6.1996abgeschlossenwurden
- Erlebensversicherungen, sofern sie vor dem 1.1.1989 abgeschlossen wurden.
Die Finanzamtsbestätigung muss beim Steuerausgleich nicht mehr beigelegt werden. Im Normalfall reicht die Angabe der jährlichen Prämie aus.
Sollten Sie dennoch eine Zusendung der Finanzamtsbestätigung wünschen, so wenden Sie sich bitte rund um die Uhr an unser telefonisches Kundenservice unter 050 350 350 (aus dem Ausland: +4350 350 350) oder forden diese online an.
Wie muss ich vorgehen wenn ich meinen Vertrag beenden möchte?
Eine Beendigung Ihres Versicherungsvertrages während der ursprünglich vorgesehenen Laufzeit ist niemals vorteilhaft.
Versicherungen sollten immer als längerfristige Vorsorgeform gesehen werden.
Dennoch gibt es Situationen im Leben, die einen solchen Schritt notwendig machen. Für eine umfassende Beratung, kontaktieren Sie uns bitte über unser online Formular. Wir organisieren gerne ein persönliches Gespräch mit Ihrem Betreuer.
Gerne haben Sie auch die Möglichkeit, sich rund um die Uhr an unser telefonisches Kundenservice unter 050 350 350 (aus dem Ausland: +4350 350 350) zu wenden.
IHRE SORGEN
MÖCHTEN WIR HABEN
Hotlines
- Servicehotline+43 (0)50 350 350
- Schadenhotline+43 (0)50 350 355
- UFOS Fonds-Hotline+43 (0)50 350 351
- VISA Reisehotline+43 (0)50 350 356



