Sicherheit mit Wiener Städtische Garantie - mit 120% Kapitalgarantie zum Laufzeitende
Wiener Städtische Garantie ist eine indexgebundene Lebensversicherung der Wiener Städtischen in Zusammenarbeit mit der Erste Group Bank AG (Erste Group), dem Zentralinstitut der österreichischen Sparkassen: eine attraktive Einmalveranlagung mit Kapitalgarantie* der Wiener Städtischen in das Partizipationskapital und in eine Senior-Anleihe der Erste Group. Das Produkt Wiener Städtische Garantie hat eine Laufzeit von 12 Jahren.
Ihr Plus im Überblick.
1. Partizipationskapital und Senior-Anleihe "Erste Group Garant" der Erste Group Bank AG -
KESt-freie Dividendenzahlung** und Wiederveranlagung
2. 120% Kapitalgarantie der Wiener Städtischen zum Laufzeitende
Die Wiener Städtische garantiert nach 12 Jahren eine Mindestauszahlung in Höhe von 120 % des investierten Einmalerlags. Das entspricht einer Verzinsung von 1,53 % pro Jahr (gegenüber KESt-pflichtigen Produkten 2,04 % pro Jahr).
Rechnen Sie mit der Wiener Städtischen
Bei der angenommenen Veranlagungsentwicklung*** können Sie mit einer Verzinsung zum Laufzeitende von bis zu 4,6 % p.a. (gegenüber KESt-pflichtigen Produkten 6,1 % p.a.) rechnen.
Veranlagungsbeispiel:
Einmalerlag | EUR 10.000,- |
Prognostizierte Auszahlung | EUR 17.146,- |
davon garantiert | EUR 12.000,- |
Die nachfolgende Grafik stellt schematisch die Funktionsweise des Produktes bei angenommenem Verlauf der Veranlagung zum Vertragsende per 1.6.2021 dar und gilt nicht bei vorzeitiger Vertragsauflösung.

Was ist Partizipationskapital?
Partizipationskapital hat den gleichen Rang wie Aktien der Bank und ist nachrangig gegenüber allen anderen Verbindlichkeiten. Es wird der Bank auf Unternehmensdauer zur Verfügung gestellt. Ein Rückzahlung erfolgt durch Beschlussfassung in der Hauptversammlung. Im Gegensatz zur Aktie steht die Höhe der jährlichen Dividende bereits bei der Ausgabe fest.
Ablebensschutz der Wiener Städtischen
Im Ablebensfall erhalten die Hinterbliebenen eine Ablebensleistung von 105 % des aktuellen Guthabens, zumindest die einbezahlte Prämie.
Ihre persönliche Wiener Städtische Garantie
In Wiener Städtische Garantie kann ab einem Einmalerlag von EUR 5.000,- investiert werden. Greifen Sie jetzt zu! Wiener Städtische Garantie ist bis 15.4.2010, längstens jedoch solange der Vorrat reicht, erhältlich.
Ihr Berater oder Ihre Beraterin der Wiener Städtischen und unsere Serviceline unter 050 350 350 beantworten gerne alle Ihre Fragen.
Zweck dieser Produktpräsentation ist eine kurze und geraffte Produktinformation. Für verbindliche und vollständige Informationen verweisen wir auf den Antrag, die Polizze und die zugrunde liegenden Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen.
Downloads:
Kundenfolder "Wiener Städtische Garantie"
Kapitalmarktprospekt des Partizipationskapitals der Erste Group Bank AG
Prospekt der Senior Anleihe „Erste Group Garant“
Anmerkungen:
*) 120 % Kapitalgarantie der VIENNA INSURANCE GROUP Wiener Städtische Versicherung AG auf den Einmalerlag zu Wiener Städtische Garantie. Diese Kapitalgarantie gilt zum Ende der Vertragslaufzeit nach 12 Jahren und entspricht einer Verzinsung von 2,04 % p.a. gegenüber KESt-pflichtigen Produkten (netto 1,53 %).
**) Die Dividendenzahlung entfällt jeweils, wenn diese keine Deckung im Jahresgewinn nach Rücklagenbewegungen der Erste Group Bank AG findet oder die gesetzlich erforderlichen Eigenmittel nicht vorhanden sind oder eine Anordnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) zur Nichtzahlung besteht. Sollte der Emittent im Sinne der Möglichkeit einer optionalen Nichtzahlung die Dividendenzahlung ausetzen, wird diese zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt. Die Entscheidung über die Zahlung der Dividende erfolgt durch die Hauptversammlung.
***) 6,1 % p.a. gegenüber KESt-pflichtigen Produkten. Diese Modellrechnung beruht auf folgenden Annahmen: Rückzahlung des Partizipationskapitals in fünf Jahren, Dividendenzahlung von 8 % p.a. in den ersten fünf Jahren, Verzinsung der Senior-Anleihe "Erste Group Garant" von 6,27 % p.a., die zum vereinbarten Vertragsende gutgeschrieben werden.
****) Das Partizipationskapital hat grundsätzlich kein festgesetztes Laufzeitende. Die Rückzahlung erhöht sich ab dem Jahr 2020 um 50%, sofern eine entsprechende Deckung in der Steigerung des Unternehmenswertes gegeben ist.