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Prämienerlass im Krankheitsfall

Prämienerlass im Krankheitsfall

Werden Sie durch Erkrankung oder Unfall für eine längere Zeit arbeitsunfähig, übernimmt die Wiener Städtische ab der 7. Woche die Prämienzahlung für die Lebensversicherung. Der Prämienerlass gilt während der vollständigen Arbeitsunfähigkeit, die nicht unterbrochen sein darf.


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