Der Staat unterstützt Ihren Pensionsvorsorge-Gedanken. Mit dem Modell der direkt geförderten Zukunftsvorsorge belohnt der Staat jeden, der seine Zukunftsvorsorge selbst in die Hand nimmt.

Die Prämienpension der Wiener Städtischen macht Ihre individuelle Zukunftsvorsorge flexibel, lukrativ und sicher. Wir beraten Sie gerne.

 

Kundenfolder Prämienpension

Highlights

• staatliche Förderung von 4,25 % bis zu einer Jahresprämie von EUR 2.445,50 im Jahr 2013

• 100 % Garantie auf das eingezahlte Kapital und die Förderung bei Verrentung. Bei einmaliger Auszahlung wird ansonsten grundsätzlich das vorhandene Deckungskapital ausbezahlt.

• lebenslange, steuerfreie Rente (bitte beachten Sie die steuerlichen Konsequenzen bei einmaliger Auszahlung: Nachversteuerung der Kapitalerträge in der Höhe von 25 % und Rückerstattung der staatlichen Förderung zur Hälfte)

• Hinterbliebenenvorsorge: Im Ablebensfall vor Inanspruchnahme der Rente steht der begünstigten Person das aktuelle Guthaben, mindestens jedoch die eingezahlten Prämien inklusive staatlicher Förderung (Kapitalgarantie), zur Verfügung. Bei Tod durch Unfall erhöht sich die Kapitalgarantie sogar auf 150 %.

• mögliche Zusatzversicherung FAMILY PLUS: Mit dieser Zusatzversicherung übernehmen wir die Prämienzahlung, wenn Sie die gesetzliche Baby- oder Hospizkarenz in Anspruch nehmen oder aufgrund von Krankheit lange arbeitsunfähig sind.

Staatliche Prämie

Je früher Sie mit der Prämienpension beginnen, desto besser. Sie wählen Ihre Ansparsumme für das Jahr 2013 zwischen EUR 300,- und EUR 2.445,50. Nach einer Mindestansparzeit von 10 Jahren und ab dem vollendeten 40. Lebensjahr können Sie Ihre monatliche Pension beziehen.

Im Jahr 2013 erhalten Sie für Ihre Sparleistung 4,25 % staatliche Förderung! Die Höchstgrenze für die Ansparleistung beträgt EUR 2.445.50. Sie können daher im Rahmen der Prämienpension bis zu EUR 104,00 im Jahr 2013 lukrieren.

Grundsätzlich wird die staatliche Förderung vom Finanzministerium jedes Jahr neu festgesetzt und beträgt zwischen 4,25 % und 6,75 %.

Vorteile

Keine Steuern bei der Prämienpension

Ihr angespartes Kapital und die Förderung bleiben bei Verrentung steuerfrei. Sie zahlen keine Versicherungssteuer und keine Kapitalertragssteuer. Außerdem erhalten Sie Ihre Prämienpension einkommensteuerfrei.

100 % Kapitalgarantie und Sicherheit

Mit der Prämienpension bleiben Sie von vornherein auf der sicheren Seite. Ihr Geld wird nach den gesetzlichen Bestimmungen für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge investiert.

Wir geben Ihnen 100 % Garantie auf das einbezahlte Kapital und die Förderungen bei Verrentung und Kapitalauszahlung während des Bezugs einer gesetzlichen Rente. Auch Ihre Angehörigen sind abgesichert. Im Ablebensfall während der Ansparphase stehen für Hinterbliebene mindestens 100 %, bei Unfalltod mindestens 150 % des einbezahlten Kapitals zur Verfügung. Für die Rentenphase kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine Hinterbliebenenpension vereinbart werden.

Bei einmaliger Auszahlung wird ansonsten grundsätzlich das vorhandene Deckungskapital ausbezahlt. Bitte beachten Sie die steuerlichen Konsequenzen bei einmaliger Auszahlung (Nachversteuerung der Kapitalerträge in der Höhe von 25 % und Rückerstattung der staatlichen Förderung zur Hälfte)

Flexibles Ansparen

Bei der Prämienpension bestimmen Sie, wie Sie sparen wollen. Ob Sie monatlich einen bestimmten Betrag einzahlen, viertel- oder halbjährlich oder einmal im Jahr.

Die Höhe der Prämie kann ab EUR 25,- im Monat gewählt und während der Prämienzahlungsdauer verändert werden.

Auch wenn Sie die maximale Jahresprämie nicht von vornherein ausnutzen wollen, bieten wir Ihnen jährlich die Möglichkeit einer einmaligen Zuzahlung, sodass Sie das Höchstmaß der staatlichen Förderung voll nutzen können.

So passt sich die Prämienpension Ihren Lebensumständen an.

Flexibler Pensionsbeginn

Ab dem Alter von 40 Jahren und nach der Mindestbindefrist von 10 Jahren - innerhalb der kein Rückkauf möglich ist - können Sie Ihre persönliche Pension mit allen Vorteilen genießen.

Wer in jungen Jahren mit dem Ansparen beginnt, kann schon ab 40 eine Zusatzpension beziehen.

Am ertragreichsten ist es, die volle staatliche Förderung bis zum Pensionsalter auszunutzen. Damit holen Sie ein Maximum an privater Prämienpension für sich heraus. Oder Sie nutzen die Möglichkeit, einmal im Jahr einen zusätzlichen Sparbetrag einzuzahlen.

Einsteigen, auch wenn Sie älter als 50 sind

Bis zum Alter von 60 Jahren steht Ihnen der Einstieg in die Prämienpension offen. Schenken Sie also nichts her und nützen Sie Ihre Vorteile.

Family Plus

Im Rahmen der staatlich geförderten Prämienpension können Sie dafür sorgen, dass in Zeiten, die eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeuten, Ihr Sparziel nicht gefährdet ist.

Mit dem Zusatz Family Plus übernimmt die Wiener Städtische die Prämienzahlung bei:

  • Inanspruchnahme der Elternkarenz (bei Geburt oder Adoption)
  • Inanspruchnahme der gesetzlichen Hospizkarenz
  • langer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall

Mit  Family Plus ist Ihnen in diesen Fällen die Prämie und damit auch die staatliche Förderung sicher.
Der Einschluss dieses Zusatzes ist bei Abschluss bis zum 50. Lebensjahr möglich.

Veranlagung

Im Rahmen des Anfang 2010 eingeführten Lebenszyklusmodells werden Ihre Prämien zu 30 % in Zukunftsvorsorge-Aktienfonds und zu 70 % in den klassischen Deckungsstock gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz veranlagt. Mit fortschreitendem Lebensalter werden Ihre Anteile am Zukunftsvorsorge-Aktienfonds in den sicherheitsorientierten Deckungsstock übertragen. Die gesetzliche Mindestaktienquote sinkt mit Ihrem 45. Lebensjahr auf 25 % und mit Ihrem 55. Lebensjahr auf 15 %. So nehmen Sie auch an den Ertragsmöglichkeiten ausgewählter Börsen teil. Und das Risiko von Kursschwankungen an den Aktienbörsen wird mit zunehmender zeitlicher Nähe zum Pensionsantritt reduziert.

Nach den früheren gesetzlichen Bestimmungen für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge werden 40 % in den Zukunftsvorsorge-Aktienfonds veranlagt und 60 % in den klassischen Deckungsstock gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz.

 

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